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Europäische Kommission

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion hat zu Hemmnissen für den Handel und für länderübergreifende Austauschmaßnahmen geführt, die vor dem 1. Januar 2021 nicht bestanden.

Trotz des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hat der Brexit unvermeidbare, einschneidende und weitreichende Folgen für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Die Kommission hat Schulungen und Beratungen für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten angeboten und wird auch weiterhin sektorspezifische Fachseminare mit allen Mitgliedstaaten veranstalten, um zu einer reibungslosen Umsetzung der Vorbereitungsmaßnahmen beizutragen, insbesondere hinsichtlich der Personen- und Güterkontrollen beim Grenzübertritt.

Bei Fragen zur Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich können sich Bürger, Verbände und Unternehmen an den Informationsdienst Europe Direct wenden.

Darüber hinaus richtet die Kommission eine zentrale Anlaufstelle ein, bei der Unternehmen, Handelsorganisationen oder nichtstaatliche Organisationen aus der EU ebenso Beschwerden über Handelshemmnisse in Drittländern wie über Drittländer, die ihren Verpflichtungen aus Handelsabkommen, auch im Bereich nachhaltige Entwicklung, nicht nachkommen, einreichen können.

Branchenspezifische Leitlinien

Unterstützend überarbeitet die Kommission derzeit die über 100 sektorspezifischen Mitteilungen an Interessenträger, die sie während der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich auf der Grundlage von Artikel 50 veröffentlicht hat, und aktualisiert sie erforderlichenfalls. Die bereits aktualisierten Mitteilungen finden Sie nachstehend. Sie enthalten detaillierte Informationen darüber, was Behörden, Unternehmen und Privatpersonen unternehmen müssen, um sich auf die Veränderungen vorzubereiten.

Hinweis: Die jüngste Überarbeitung der nachstehenden Bekanntmachung liegt derzeit nur in englischer Sprache vor. Die anderen Sprachfassungen folgen in Kürze

Elektronische Signatur (elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen)
26. Mai 2020

Hinweis: Die jüngste Überarbeitung der nachstehenden Bekanntmachung liegt derzeit nur in englischer Sprache vor. Die anderen Sprachfassungen folgen in Kürze

Arzneimittel – Anwendung des Besitzstands der Union im Arzneimittelbereich auf Märkte, die in der Vergangenheit von der Arzneimittelversorgung aus oder über Großbritannien abhängig waren, nach Ablauf des Übergangszeitraums
25. Januar 2021
Kraftfahrzeuge (Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten)
14. Juli 2020

Zuletzt aktualisiert am: 25. Februar 2021

Mitteilung „Bereit für Veränderungen“

Am 9. Juli 2020 veröffentlichte die Kommission die Mitteilung „Bereit für Veränderungen“.

Darin gibt sie eine Übersicht über die in den einzelnen Sektoren am meisten betroffenen Bereiche und schlägt Abhilfemaßnahmen für nationale Behörden, Unternehmen und Privatpersonen vor.

Bereit für Veränderungen Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich
9. Juli 2020
CHECKLISTE ZUR VORBEREITUNG AUF DEN BREXIT – FÜR UNTERNEHMEN, DIE MIT DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN PFLEGEN
18. August 2020
  • Proposal for a decision

Regulation proposed by the Commission to counter unforeseen and adverse consequences of the Brexit in Member States and sectors that are worst affected.

 

Folien und weiteres Material