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Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses

Vorgeschlagene EU-Rechtsvorschriften können über den gesamten Rechtsetzungsprozess hinweg verfolgt werden.

Festlegung der gesetzgeberischen Prioritäten

Die Kommission legt jedes Jahr im Herbst in ihrem Arbeitsprogramm die politischen Prioritäten der Kommission für das darauffolgende Jahr fest. Auf der Grundlage dieses Programms einigt sich die Kommission mit dem Rat und dem Europäischen Parlament auf die wichtigsten gesetzgeberischen Prioritäten, die in einer gemeinsamen jährlichen Erklärung festgehalten werden.

Arbeitsprogramm der Kommission

Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019

Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2017

Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung

Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften

Als Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung können Privatpersonen, Unternehmen und Interessengruppen nunmehr die Initiativen der Kommission in allen Phasen des Prozesses verfolgen.

Geplante Initiativen der Europäischen Kommission verfolgen

Kürzlich veröffentlichte Fahrpläne und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase zu neuen Initiativen oder Bewertungen

Datenbank mit Berichten über Folgenabschätzungen und Stellungnahmen des Ausschusses für Regulierungskontrolle

Datenbank mit den Expertengruppen der Kommission

Annahme der Rechtsvorschrift

Interessierte können verfolgen, wie sich die Initiativen der Kommission sowohl auf EU-Ebene als auf nationaler Ebene im Gesetzgebungsprozess entwickeln: vom ersten Vorschlag über Verhandlungen im Europäischen Parlament und Rat bis zur endgültigen Verabschiedung und Eingliederung in nationales Recht.

Auch nicht wesentliche Änderungen an EU-Initiativen, die nicht den gesamten Rechtsetzungsprozess durchlaufen müssen – sogenannte delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte – können in den einzelnen Entwicklungsstadien verfolgt werden.

Vorschläge der Europäischen Kommission für neue Rechtsvorschriften und ihre Folgenabschätzungen

Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses

Datenbank mit Stellungnahmen der nationalen Parlamente und Antworten der Europäischen Kommission

Interinstitutionelles Register der delegierten Rechtsakte

Komitologie-Register für Durchführungsrechtsakte

Anwendung des EU-Rechts

Ferner ist möglich zu erfahren, welche Maßnahmen Länder ergreifen, um die EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht umzusetzen, und den Verlauf von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen EU-Länder zu verfolgen.

Nationale Durchführungsmaßnahmen

Datenbank mit Vertragsverletzungsbeschlüssen

Bewertung und Verbesserung bestehender Rechtsvorschriften

Die Europäische Kommission bewertet kontinuierlich, ob das EU-Recht den Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen möglichst kostengünstig gerecht wird. Durch Bewertungen, Eignungsprüfungen und das REFIT-Programm werden die geltenden EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und deren Anwendung erleichtert.

Um dies weiter zu erleichtern, wurde die REFIT-Plattform geschaffen: Diese bringt führende Wirtschaftsexperten, Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und EU-Länder zusammen, um die Kommission bei der Frage zu beraten, wie die EU-Rechtsvorschriften effizienter und wirksamer gestaltet und gleichzeitig der Aufwand verringert und politische Ziele unterstützt werden können.

Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften durch die REFIT-Plattform

Geplante Bewertungen und Studien – ab 2015

Bewertungsergebnisse in den Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen

Berichte von externen Beratern