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Europäische Kommission

Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses

Vorgeschlagene EU-Rechtsvorschriften können über den gesamten Rechtsetzungsprozess hinweg verfolgt werden.

Festlegung der gesetzgeberischen Prioritäten

Die Kommission legt jedes Jahr im Herbst in ihrem Arbeitsprogramm die politischen Prioritäten der Kommission für das darauffolgende Jahr fest. Nach der Annahme wird das Arbeitsprogramm dem Plenum des Europäischen Parlaments und anschließend dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) vorgelegt.

Arbeitsprogramm der Kommission

Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung

Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften

Als Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung können Privatpersonen, Unternehmen und Interessengruppen nunmehr die Initiativen der Kommission in allen Phasen des Prozesses verfolgen.

Kürzlich veröffentlichte künftige Initiativen, einschließlich Aufforderungen zur Stellungnahme und öffentliche Konsultation

Register der Kommissionsdokumente – Berichte über Folgenabschätzungen und Stellungnahmen des Ausschusses für Regulierungskontrolle

Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Gremien

Annahme der Rechtsvorschrift

Interessierte können verfolgen, wie sich die Initiativen der Kommission sowohl auf EU-Ebene als auf nationaler Ebene im Gesetzgebungsprozess entwickeln: vom ersten Vorschlag über Verhandlungen im Europäischen Parlament und Rat bis zur endgültigen Verabschiedung und Eingliederung in nationales Recht.

Auch nicht wesentliche Änderungen an EU-Initiativen, die nicht den gesamten Rechtsetzungsprozess durchlaufen müssen – sogenannte delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte – können in den einzelnen Entwicklungsstadien verfolgt werden.

Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses

Datenbank mit Stellungnahmen der nationalen Parlamente und Antworten der Europäischen Kommission

Interinstitutionelles Register der delegierten Rechtsakte

Komitologie-Register für Durchführungsrechtsakte

Startseite – Register der delegierten Rechtsakte

Anwendung des EU-Rechts

Ferner ist möglich zu erfahren, welche Maßnahmen Länder ergreifen, um die EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht umzusetzen, und den Verlauf von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen EU-Länder zu verfolgen.

Nationale Durchführungsmaßnahmen

Register mit Vertragsverletzungsbeschlüssen

Bewertung und Verbesserung bestehender Rechtsvorschriften

Die Europäische Kommission bewertet kontinuierlich, ob das EU-Recht den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen möglichst kostengünstig gerecht wird. Bewertungen und Eignungsprüfungen dienen der Festlegung politischer Prioritäten und tragen zur strategischen Planung sowie zur Überarbeitung der bestehenden Maßnahmen und Rechtsvorschriften bei.

Bewertung von Gesetzen, politischen Maßnahmen und Finanzierungsprogrammen

Vereinfachung und Umsetzung

Geplante Bewertungen

Veröffentlichte Evaluierungen

Studien und sonstige Veröffentlichungen