Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 nach 47 Jahren EU-Mitgliedschaft verlassen.
Damit verliert das Land alle Rechte und Vorteile, die ihm als EU-Mitglied zustanden. Es gehört dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion nicht mehr an und fällt auch nicht mehr unter die internationalen Abkommen der EU.
Vier Abkommen regeln die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich:
- Mit dem seit dem 1. Februar 2020 geltenden Austrittsabkommen wurde ein geregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sichergestellt. Es schützt die Rechte der EU-Bürger/innen, der britischen Staatsangehörigen, die finanziellen Interessen der EU sowie Frieden und Stabilität auf der irischen Insel.
- Das Handels- und Kooperationsabkommen wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Es erstreckt sich auf Bereiche von gemeinsamem Interesse für die EU und das Vereinigte Königreich und beinhaltet ein Freihandelsabkommen, eine umfassende Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt und Fischerei sowie eine enge Partnerschaft für die Sicherheit der Bürger/innen. In einem umfassenden Governance-Kapitel sind wirksame Streitbeilegungsmechanismen und Schutzmaßnahmen vorgesehen, falls Verpflichtungen nicht eingehalten werden.
- Das Abkommen zu Sicherheitsverfahren für Verschlusssachen, das mit der institutionellen Struktur des Handels- und Kooperationsabkommens verknüpft ist und seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet wird, ermöglicht den Vertragspartnern den Austausch vertraulicher Informationen unter weitreichenden Garantien für deren Handhabung und Schutz.
- Das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie ist seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls vorläufig in Kraft. Es sieht eine weitreichende Zusammenarbeit auf diesem Gebiet vor und wird durch die Zusicherung beider Seiten untermauert, dass sie die internationalen Nichtverbreitungsverpflichtungen einhalten und ihre derzeitigen nuklearen Sicherheitsstandards nicht reduzieren werden.
Anlässlich der Unterzeichnung gaben die Vertragsparteien eine Reihe von Erklärungen ab.
Trotz dieser Abkommen hat der Brexit weitreichende Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Interessenträger in der EU und im Vereinigten Königreich. Um Behinderungen möglichst gering zu halten und alle betroffenen Akteure bei der Vorbereitung auf den Brexit zu unterstützen, hat die Kommission umfassende Leitlinien herausgegeben. Sie unternahm auch die erforderlichen Schritte zur Anpassung des EU-Rechtsrahmens an die neue Situation.
- Herunterladenбългарски
- Herunterladenespañol
- Herunterladenčeština
- Herunterladendansk
- Herunterladeneesti
- Herunterladenελληνικά
- HerunterladenEnglish
- Herunterladenfrançais
- HerunterladenGaeilge
- Herunterladenhrvatski
- Herunterladenitaliano
- Herunterladenlatviešu
- Herunterladenlietuvių
- Herunterladenmagyar
- HerunterladenMalti
- HerunterladenNederlands
- Herunterladenpolski
- Herunterladenportuguês
- Herunterladenromână
- Herunterladenslovenčina
- Herunterladenslovenščina
- Herunterladensuomi
- Herunterladensvenska