Informationsfreiheit Die Kommission ist gemäß dem Grundsatz der Informationsfreiheit dazu verpflichtet, Informationen offenzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass sie Zugang zu den ihr vorliegenden Informationen gewährt, wie z. B. zu Rechtstexten, amtlichen Dokumenten, Tagesordnungen und Sitzungsprotokollen. Zugang zu InformationenGemäß Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union haben EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Demnach können sie auf Dokumente der Kommission und anderer Organe, darunter Rechtsakte, amtliche Dokumente, historische Archive, Sitzungsprotokolle und Tagesordnungen zugreifen. Zugang zu Dokumenten der Kommission Kommissionsdokument anfordern Antworten auf Kommissionsmitgliedern übermittelte Petitionen Informations- und Dokumentenverwaltung Verfolgung eines Gesetzesvorschlags Die Bürgerinnen und Bürger können während des gesamten Verfahrens über die Entwicklung vorgeschlagener EU-Rechtsvorschriften auf dem Laufenden bleiben – vom Zeitpunkt der Annahme durch die Kommission bis zur Verabschiedung des Gesetzes. Zudem können sie sich an der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung beteiligen.Die Kommission sorgt über das Transparenz-Register für Transparenz bei der Vorbereitung ihrer Beschlüsse, insbesondere in Bezug auf die Personen, die Einfluss auf diese Beschlüsse nehmen. Das Register erleichtert die öffentliche Kontrolle der Rechtsetzung und der Umsetzung der EU-Politik.Die Kommission führt außerdem ein Register der als „Komitologieausschüsse“ bezeichneten Gremien, deren Aufsicht sie beim Erlassen von Durchführungsrechtsakten unterliegt. Das Register enthält eine Liste dieser Ausschüsse sowie Hintergrundinformationen und Dokumente über deren Arbeit.Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses KonsultationenTransparenz-Register Register zum Ausschussverfahren Empfänger von EU-Mitteln Hier finden Sie Informationen über die Empfänger von Mitteln, die die Europäische Kommission gewährt hat. Das Finanztransparenzsystem bietet eine nach Jahren gegliederte Übersicht und ermöglicht eine Analyse, beispielsweise hinsichtlich der Höhe und des Verwendungszwecks der Mittel sowie der Angaben zu den Begünstigten. Sie haben Zugang zu detaillierten Informationen über die von der Europäischen Kommission direkt (seit 2007) oder durch den Europäischen Entwicklungsfonds (seit 2010) ausgezahlten Finanzmittel. Suchen Sie in der Datenbank für Empfänger von EU-Mitteln Externe Sachverständige und Sonderberater Die Kommission führt ein Register mit Expertengruppen der Kommission und anderen Einrichtungen, die sie im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften beraten und unterstützen.Darüber hinaus kann die Kommission Sonderberater auf der Grundlage ihres Fachwissens und ihrer Qualifikationen ernennen.Register der ExpertengruppenSonderberater Register des Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist verpflichtet, ein Register aller Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zu führen. Das Register, das eine Beschreibung des Zwecks und der Umstände aller Verarbeitungsvorgänge enthalten muss, ist für jede interessierte Person zugänglich.Register des Datenschutzbeauftragten Links zum Thema Code of Conduct for the Members of the European CommissionBerufliche Tätigkeit ehemaliger höherer Führungskräfte – Jahresbericht