Zum Hauptinhalt
Logo der Europäischen Kommission
Europäische Kommission

Transparenz

Die Kommission ist in all ihren Tätigkeiten und Entscheidungsprozessen zu Transparenz verpflichtet. Diese Verpflichtung trägt dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der interessierten Kreise zu stärken. Diese haben Zugang zu umfassenden, genauen und aktuellen Informationen.

Informationsfreiheit

Die Kommission ist gemäß dem Grundsatz der Informationsfreiheit dazu verpflichtet, Informationen offenzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass sie Zugang zu den ihr vorliegenden Informationen gewährt, wie z. B. zu Rechtstexten, amtlichen Dokumenten, Tagesordnungen und Sitzungsprotokollen.  

Zugang zu Informationen

Gemäß Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union haben EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Demnach können sie auf Dokumente der Kommission und anderer Organe, darunter Rechtsakte, amtliche Dokumente, historische Archive, Sitzungsprotokolle und Tagesordnungen zugreifen. 

Zugang zu Dokumenten der Kommission 

Kommissionsdokument anfordern 

Antworten auf Kommissionsmitgliedern übermittelte Petitionen 

Informations- und Dokumentenverwaltung

Verfolgung eines Gesetzesvorschlags

Die Bürgerinnen und Bürger können während des gesamten Verfahrens über die Entwicklung vorgeschlagener EU-Rechtsvorschriften auf dem Laufenden bleiben – vom Zeitpunkt der Annahme durch die Kommission bis zur Verabschiedung des Gesetzes. Zudem können sie sich an der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung beteiligen.

Die Kommission sorgt über das Transparenz-Register für Transparenz bei der Vorbereitung ihrer Beschlüsse, insbesondere in Bezug auf die Personen, die Einfluss auf diese Beschlüsse nehmen. Das Register erleichtert die öffentliche Kontrolle der Rechtsetzung und der Umsetzung der EU-Politik.

Die Kommission führt außerdem ein Register der als „Komitologieausschüsse“ bezeichneten Gremien, deren Aufsicht sie beim Erlassen von Durchführungsrechtsakten unterliegt. Das Register enthält eine Liste dieser Ausschüsse sowie Hintergrundinformationen und Dokumente über deren Arbeit.

Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses 

Konsultationen

Transparenz-Register 

Register zum Ausschussverfahren

Empfänger von EU-Mitteln

Hier finden Sie Informationen über die Empfänger von Mitteln, die die Europäische Kommission gewährt hat. Das Finanztransparenzsystem bietet eine nach Jahren gegliederte Übersicht und ermöglicht eine Analyse, beispielsweise hinsichtlich der Höhe und des Verwendungszwecks der Mittel sowie der Angaben zu den Begünstigten. 

Sie haben Zugang zu detaillierten Informationen über die von der Europäischen Kommission direkt (seit 2007) oder durch den Europäischen Entwicklungsfonds (seit 2010) ausgezahlten Finanzmittel. Suchen Sie in der Datenbank für Empfänger von EU-Mitteln 

Externe Sachverständige und Sonderberater

Die Kommission führt ein Register mit Expertengruppen der Kommission und anderen Einrichtungen, die sie im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften beraten und unterstützen.

Darüber hinaus kann die Kommission Sonderberater auf der Grundlage ihres Fachwissens und ihrer Qualifikationen ernennen.

Register der Expertengruppen

Sonderberater 

Register des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist verpflichtet, ein Register aller Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zu führen. Das Register, das eine Beschreibung des Zwecks und der Umstände aller Verarbeitungsvorgänge enthalten muss, ist für jede interessierte Person zugänglich.

Register des Datenschutzbeauftragten