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Europäische Kommission

Gezielte Konsultation von Interessenträgern

Mitteilung und Länderkapitel

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 zeigt positive und negative Entwicklungen in allen Mitgliedstaaten in vier für die Rechtsstaatlichkeit zentralen Bereichen auf: Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und -freiheit sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Der Bericht besteht aus Länderkapiteln zu allen 27 Mitgliedstaaten und vier Erweiterungsländern (Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) und stützt sich auf eine von der Kommission eigenständig durchgeführte qualitative Bewertung. Er enthält eine Beurteilung der Entwicklungen seit der letzten Ausgabe sowie Folgemaßnahmen zu den im Bericht 2025 ermittelten Herausforderungen und Entwicklungen. Weitere Hintergrundinformationen zu allen Ländern finden Sie auf der unten verlinkten Website.  

Der Bericht enthält konkrete Empfehlungen an alle Mitgliedstaaten sowie qualitative Bewertungen der Fortschritte, die bei der Umsetzung der in der vorherigen Ausgabe ausgesprochenen Empfehlungen erzielt wurden. Die Empfehlungen für 2026 bauen daher je nach den erzielten Fortschritten entweder auf den Empfehlungen des letzten Jahres auf oder betreffen neue Herausforderungen. Die Empfehlungen sollen die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, die laufenden Reformen voranzubringen, und ihnen dabei helfen, festzustellen, wo Verbesserungen erforderlich sind.  

Die Kommission hat diesen Bericht in einem kontinuierlichen Dialog mit den nationalen Behörden sowie in Konsultation mit Interessenträgern aus der gesamten EU erstellt, bleibt jedoch für ihre Bewertung und die abgegebenen Empfehlungen in vollem Umfang politisch verantwortlich. In der nächsten Ausgabe werden die in diesem Bericht ermittelten Entwicklungen weiterverfolgt und die Umsetzung der Empfehlungen weiter bewertet.

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 knüpft an die Bewertung der Entwicklung der Binnenmarktdimension an, die mit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 eingeleitet wurde, und stützt sich dabei auf weitere Beiträge von Interessenträgern aus der Wirtschaft. So werden Rechtssicherheit und ein berechenbares Umfeld sichergestellt, in dem Unternehmen das Wirtschaftswachstum in der EU vorantreiben können. 

Die wesentliche Rolle des Berichts bei der Förderung von Reformen, der Unterstützung einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Gewährleistung, dass Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit mit präventiven Maßnahmen begegnet wird, spiegelt sich auch im Vorschlag der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wider.

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 – Mitteilung und Länderkapitel

Methodik

Die Bewertung in den Länderkapiteln erfolgte im Einklang mit der zuletzt im Jahr 2022 aktualisierten Methodik nach Gesprächen mit den Mitgliedstaaten, um die Aufnahme von Empfehlungen in den Bericht widerzuspiegeln. Die Länderkapitel zielen nicht darauf ab, eine umfassende Beschreibung aller Probleme hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten zu vermitteln, vielmehr sollen wichtige Entwicklungen seit dem letzten Bericht vorgestellt werden, der im Juli 2025 veröffentlicht wurde. Die Bewertung bezieht sich auf die Anforderungen des Unionsrechts unter Einbeziehung der auf die Rechtsprechung des EuGH zurückgehenden Erfordernisse. Darüber hinaus bieten Empfehlungen und Stellungnahmen des Europarats einen wertvollen Referenzrahmen für maßgebliche Standards und bewährte Verfahren.  

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit und eines Dialogs mit den nationalen Behörden und stützt sich auf Beiträge einer Vielzahl an Quellen sowie auf die eigene Datenerhebung der Kommission. Alle Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer waren aufgefordert, sich am Prozess zu beteiligen, schriftliche Beiträge zu übermitteln und an den Länderbesuchen teilzunehmen, die zwischen Januar und März 2026 stattfanden. Im Rahmen dieser Länderbesuche organisierte die Kommission über 600 Treffen mit nationalen Behörden, unabhängigen Stellen und Interessenträgern, darunter auch zivilgesellschaftliche Organisationen (der genaue Zeitplan für die Länderbesuche ist im Abschnitt „Dokumente“ weiter unten zu finden). Darüber hinaus hat die Kommission den Bericht auf politischer Ebene mit den nationalen Behörden und Regierungen sowie mit Vertreterinnen und Vertretern in den nationalen Parlamenten erörtert. Vor der Annahme dieses Berichts wurde den nationalen Behörden Gelegenheit geboten, aktualisierte sachliche Daten zu ihren Länderkapiteln vorzulegen. Der angenommene Bericht dient als Grundlage für anschließende Gespräche der Kommission mit den nationalen Regierungen und Parlamenten. 

Das im Jahr 2020 eigens zur Einführung des Zyklus der Rechtsstaatlichkeit eingerichtete Netzwerk nationaler Kontaktstellen ist nach wie vor der Kanal für die Kommunikation mit den Mitgliedstaaten, wenn es um die Ausarbeitung des Berichts und den Austausch bewährter Verfahren geht. Seit 2024 sind auch die vier Erweiterungsländer als Beobachter Teil des Netzwerkes.   

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 – Methodik

Beiträge der Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer

Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, Informationen über wichtige Entwicklungen vorzulegen, die sich seit der Annahme des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2025 ergeben haben. Der entsprechende Fragebogen wurde in Absprache mit den Mitgliedstaaten aktualisiert. Er ist nach den vier Pfeilern des Berichts strukturiert – Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und -freiheit sowie weitere institutionelle Fragen der Gewaltenteilung – und wurde nach einem vereinbarten Muster bereitgestellt. Ergänzt wurden die schriftlichen Beiträge durch einen Austausch während der Länderbesuche sowie zum Teil durch zusätzliche schriftliche Beiträge oder Sitzungen. Auch die Erweiterungsländer legten schriftliche Beiträge zur Ergänzung der im Rahmen des Erweiterungsprozesses übermittelten Informationen vor.  

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 – Beiträge der Mitgliedstaaten

Gezielte Konsultation von Interessenträgern

Im Rahmen der Vorbereitung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2026 ersuchte die Europäische Kommission die Interessenträger, im Zuge einer gezielten Konsultation vom 4. Dezember 2025 bis zum 23. Januar 2026 schriftliche Beiträge zu übermitteln. Diese Konsultation führte zu rund 280 horizontalen und länderspezifischen Beiträgen von einer Vielzahl von Interessenträgern, darunter EU-Agenturen, europäische Netzwerke, nationale und europäische zivilgesellschaftliche Organisationen, Interessenträger aus der Wirtschaft und Berufsverbände sowie internationale und europäische Organisationen. Darüber hinaus stellten der Europarat und das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen eine Übersicht über ihre jüngsten Stellungnahmen und Berichte zur Verfügung. Die im Rahmen dieser Konsultation gewonnenen Informationen zu den Entwicklungen auf nationaler Ebene sind in die Bewertung der Kommission eingeflossen.  

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 – Gezielte Konsultation der Interessenträger

Dokumente

  • 11. FEBRUAR 2026
2026 Rule of Law Report - Country visit schedule 2026
  • 17. JULI 2026
2026 Rule of law report – methodology
  • 17. JULI 2026
The EU’s rule of law toolbox – factsheet 2026
  • 17. JULI 2026
The annual Rule of Law cycle – factsheet 2026