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Wahrung der Rechtsstaatlichkeit

Die Rechtsstaatlichkeit, verankert in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, ist einer der Grundwerte der Union. Sie ist außerdem unerlässlich für den Schutz aller anderen Grundwerte der Union, insbesondere der Grundrechte und der Demokratie. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist für die Funktionsweise der EU von entscheidender Bedeutung: für die wirksame Anwendung des EU-Rechts, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, die Wahrung eines investitionsfreundlichen Umfelds und wechselseitiges Vertrauen. Rechtsstaatlichkeit beruht auf einem wirksamen Rechtsschutz, der nur von einer unabhängigen, hochwertigen und effizienten Justiz gewährleistet werden kann.