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Europäische Kommission

Verbraucherschutz

Was die EU tut

Im November 2025 kündigte die Kommission die Verbraucheragenda 2030 an. Sie gibt die strategische Ausrichtung der Verbraucherpolitik bis 2030 vor. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vollendung des Binnenmarkts für Verbraucher*innen, eine konsequentere Durchsetzung der Vorschriften, ein verstärkter Verbraucherschutz im Internet, die Förderung eines nachhaltigen Konsums, die Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher*innen, die Verbesserung der Governance und der Zusammenarbeit sowie die Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Die EU unterstützt auch nationale Verbraucherorganisationen sowie den Europäischen Verbraucherverband BEUC und finanziert Projekte in den Bereichen Bildung, Schuldenberatung und Schutz gefährdeter Verbraucher*innen.

Ein Blick auf die Zahlen

61 % der Verbraucher*innen
vertrauen darauf, dass öffentliche Einrichtungen ihre Rechte schützen
93 % der Online-Käufer*innen
äußern Bedenken über gezielte Online-Werbung
43 % der Verbraucher*innen
haben bei mindestens einem oder zwei ihrer letzten Einkäufe die Umweltfolgen berücksichtigt

Handlungsbereiche

Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit von Non-Food-Erzeugnissen in der EU und Schnellwarnsystem „Safety Gate“ für gefährliche Non-Food-Erzeugnisse

Erfahren Sie, wie das EU-Verbraucherschutzrecht hohe Standards, faire Verfahren und Rechte für alle Verbraucher*innen gewährleistet

Informationen über die Rechte der Energieverbraucher*innen, Anforderungen an die Energiekostenabrechnungen und Muster

Wir machen die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger und ressourceneffizienter

Die größten Erfolge

  • Der europäische Binnenmarkt bietet den Verbraucher*innen größere Auswahl, mehr Flexibilität und höhere Qualität zu günstigeren Preisen. Die EU-Verbraucherpolitik stellt die Wahrung der Verbraucherrechte sicher, wenn es beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten Probleme gibt. Das stärkt Vertrauen und fördert den Handel – online wie offline.
  • Die EU-Verbraucher*innen profitieren von Schutzstandards, die zu den höchsten der Welt gehören. Dazu zählen transparente Stromrechnungen, klare Preisangaben in Geschäften, faire Roaminggebühren und umfassende Rechte bei Online-Käufen, die alle auf dem EU-Verbraucherrecht beruhen.
  • Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit gewährleistet, dass sowohl im Internet als auch im klassischen Einzelhandel nur sichere Produkte an Verbraucher*innen verkauft werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden. Dadurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen.
  • Die Safety-Gate-Website liefert aktualisierte Informationen über gefährliche Produkte, die von nationalen Behörden auf dem Markt gefunden werden.
  • Die EU bietet Verbraucher*innen bei Problemen eine Reihe praktischer Rechte. Online-Käufer*innen haben 14 Tage Zeit, um ihren Kauf zu überdenken und bei Bedarf zu widerrufen. Innerhalb dieser Frist können sie ein Produkt zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen.
  • Wenn ein in der EU – im Internet oder in einem Geschäft – gekaufter Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder nicht ordnungsgemäß funktioniert, haben Verbraucher*innen zumindest Anspruch auf kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz.
  • Die EU-Vorschriften über Hypothekar-Kredite garantieren klare Informationen in der Werbung und rechtzeitige Unterrichtung der Verbraucher*innen vor der Vertragsunterzeichnung.
  • Für sämtliche Verkehrsträger gelten Mindeststandards bei den Fahr- und Fluggastrechten. Dazu gehören Informationen sowie Unterstützung und Entschädigung bei Annullierungen oder erheblichen Verspätungen.
  • Die EU stellt über die Website für Rechtsdurchsetzung für Verbraucher*innen auch Informationen über verfügbare Instrumente zur Verfügung, um Verbraucher*innen, Unternehmer*innen und Händler bei der Beilegung von Streitigkeiten – auch über Online-Käufe – zu unterstützen.
  • Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC) bietet Verbraucher*innen kostenlose Hilfe und Beratung in Bezug auf ihre grenzüberschreitenden Einkäufe. Im Jahr 2024 wurden Verbraucher*innen mehr als 9 Mio. EUR über das ECC-Netz erstattet.
  • Über 300 000 verbraucherrechtliche Streitigkeiten werden jedes Jahr über außergerichtliche Streitbeilegungsstellen in der EU beigelegt. Mit der Überarbeitung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung würde sich diese Zahl weiter erhöhen.
  • Strenge Vorschriften stellen sicher, dass unsichere Produkte vom Markt verschwinden. Jedes Jahr sind Hunderte von Produkten Gegenstand von Warnmeldungen über das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Erzeugnisse.
  • Dank des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit gelten EU-weite Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wodurch die digitale Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert wird.

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