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Europäische Kommission

Menschenrechte

Was die EU tut

Handlungsbereiche

Die größten Erfolge

  • In der im Jahr 2000 angenommenen und 2009 in das EU-Recht aufgenommenen Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte in einem Dokument zusammengefasst. Sie gilt für alle EU-Institutionen und Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts.
  • Die EU verfügt über strenge Gesetze zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung und trägt so dazu bei, Europa gerechter und inklusiver zu machen.
  • Die EU unterstützt die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter. Sie hat Strategien und Programme zur Förderung dieser Werte entwickelt, darunter die Verabschiedung des Übereinkommens von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
  • Die EU hat sich im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu verpflichtet, deren Lebensbedingungen durch die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 zu verbessern.
  • Die EU verfügt über einen soliden Rahmen für die Förderung und den Schutz der Rechte von Kindern, einschließlich Maßnahmen zu ihrem Schutz vor Gewalt.

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Die Seite wurde zuletzt am 2 März 2026 aktualisiert.