Was die EU tut Die EU stützt sich auf gemeinsame Werte: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. Dazu gehören Kinderrechte und der Schutz von Minderheiten. Die Charta der Grundrechte der EU garantiert diese Rechte für alle Menschen in der EU und ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für die nationalen Behörden bei der Umsetzung des EU-Rechts verbindlich. Um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird, hat sich die EU auch wichtigen internationalen Übereinkommen angeschlossen, darunter dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul). Deshalb sind die Menschenrechte ein zentrales Element der Beziehungen der EU zu anderen Ländern und Regionen. Die EU fördert und verteidigt die Menschenrechte und die Demokratie in der ganzen Welt aktiv und integriert diese Grundsätze in die Bereiche Handel, Zusammenarbeit und Dialog. Die wichtigsten Ziele, die mit dieser Politik verfolgt werden, sind:die Förderung der Rechte von Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen, Roma und anderen Minderheiten sowie Vertriebenender Kampf gegen die Todesstrafe, Folter, Menschenhandel und Diskriminierungdie Verteidigung bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechtedie Aufnahme von Menschenrechtsklauseln in alle Handels- und Kooperationsabkommendie Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidiger*innen HandlungsbereicheIhre Grundrechte in der EUGewährleistung der Grundrechte aller Menschen in der EUGleichheit und InklusionAufbau einer Union der Gleichheit, in der Menschen frei von Diskriminierung leben könnenKinderrechteSchutz und Förderung der Kinderrechte:Auswärtiges Handeln im Bereich MenschenrechteWeltweite Förderung von Demokratie und Menschenrechten Die größten Erfolge In der im Jahr 2000 angenommenen und 2009 in das EU-Recht aufgenommenen Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte in einem Dokument zusammengefasst. Sie gilt für alle EU-Institutionen und Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts.Die EU verfügt über strenge Gesetze zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung und trägt so dazu bei, Europa gerechter und inklusiver zu machen.Die EU unterstützt die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter. Sie hat Strategien und Programme zur Förderung dieser Werte entwickelt, darunter die Verabschiedung des Übereinkommens von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.Die EU hat sich im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu verpflichtet, deren Lebensbedingungen durch die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 zu verbessern. Die EU verfügt über einen soliden Rahmen für die Förderung und den Schutz der Rechte von Kindern, einschließlich Maßnahmen zu ihrem Schutz vor Gewalt. Im Fokus Beitritt der EU zum Übereinkommen von IstanbulIm Oktober 2023 trat die EU dem Übereinkommen von Istanbul bei, einem umfassenden Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Seither ist die EU an ehrgeizige und umfassende Normen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, sowie in Bezug auf ihre öffentliche Verwaltung gebunden. Dazu gehören auch Finanzierung sowie politische und legislative Maßnahmen. Aktuelles 29. April 2026Commission decides to refer Czechia and Hungary to the Court of Justice of the European Union for incorrectly transposing rules on the European Arrest Warrant27. April 2026Speech by Commissioner Lahbib at the Employment and Social Affairs Committee at the European Parliament27. April 2026Speech by Commissioner Lahbib at the European Parliament on Consent-Based Rape LegislationAlle anzeigen Veranstaltungen 08Jun2026Wettbewerbe und PreisverleihungenWomenINvestEU Matchmaking on Femtech Nur online24Jun2026Konferenzen und GipfeltreffenWomenINvestEU: Advancing Gender-Conscious Investing in EuropeBrussels, BelgiumAlle anzeigen Weitere InformationenRechtslageÖffentliche Konsultationen Die Seite wurde zuletzt am 3 März 2026 aktualisiert.
Die EU stützt sich auf gemeinsame Werte: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. Dazu gehören Kinderrechte und der Schutz von Minderheiten. Die Charta der Grundrechte der EU garantiert diese Rechte für alle Menschen in der EU und ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für die nationalen Behörden bei der Umsetzung des EU-Rechts verbindlich. Um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird, hat sich die EU auch wichtigen internationalen Übereinkommen angeschlossen, darunter dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul). Deshalb sind die Menschenrechte ein zentrales Element der Beziehungen der EU zu anderen Ländern und Regionen. Die EU fördert und verteidigt die Menschenrechte und die Demokratie in der ganzen Welt aktiv und integriert diese Grundsätze in die Bereiche Handel, Zusammenarbeit und Dialog. Die wichtigsten Ziele, die mit dieser Politik verfolgt werden, sind:die Förderung der Rechte von Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen, Roma und anderen Minderheiten sowie Vertriebenender Kampf gegen die Todesstrafe, Folter, Menschenhandel und Diskriminierungdie Verteidigung bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechtedie Aufnahme von Menschenrechtsklauseln in alle Handels- und Kooperationsabkommendie Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidiger*innen
Gleichheit und InklusionAufbau einer Union der Gleichheit, in der Menschen frei von Diskriminierung leben können
Beitritt der EU zum Übereinkommen von IstanbulIm Oktober 2023 trat die EU dem Übereinkommen von Istanbul bei, einem umfassenden Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Seither ist die EU an ehrgeizige und umfassende Normen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, sowie in Bezug auf ihre öffentliche Verwaltung gebunden. Dazu gehören auch Finanzierung sowie politische und legislative Maßnahmen.
29. April 2026Commission decides to refer Czechia and Hungary to the Court of Justice of the European Union for incorrectly transposing rules on the European Arrest Warrant
27. April 2026Speech by Commissioner Lahbib at the Employment and Social Affairs Committee at the European Parliament
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