Maßnahmen der Kommission
Zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf Unternehmensebene hat die Kommission im März 2015 verschiedene Maßnahmen für mehr Steuertransparenz vorgeschlagen. Kernelement ist der automatische Austausch von Informationen zwischen den EU-Ländern über Steuervorbescheide, auf den sich die EU-Minister im Oktober 2015 geeinigt hatten.
In ihrem im Juni 2015 vorgelegten Aktionsplan erläutert die Kommission weitere Maßnahmen, die die Unternehmensbesteuerung gerechter und effizienter machen sollen. Darauf beruhend hat die Kommission im Januar 2016 weitere verbindliche Maßnahmen vorgeschlagen, die sich insbesondere gegen aggressive Steuerplanung richten (Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung).
Darüber hinaus überwacht die Kommission die Steuerpolitik der Mitgliedsländer im Rahmen des „Europäischen Semesters“. Auf Grundlage dieses jährlichen Zyklus der EU-weiten wirtschaftspolitischen Koordinierung spricht die EU länderspezifische Empfehlungen aus.
Ziele
Es geht darum, die Besteuerung
- durch die Beseitigung von Diskriminierung und Doppelbesteuerung, die Erhöhung der Transparenz und die verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gerechter zu machen;
- durch einfachere Vorschriften und Verfahren zu erleichtern;
- durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden bei der Betrugsbekämpfung effizienter zu gestalten.
Wichtige Initiativen
Überprüfung einer MwSt-ID-Nummer in der elektronischen Datenbank MIAS
Online-Überprüfung zur Bestätigung der Struktur einer Steuer-Identifikationsnummer