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Europäische Kommission

Verkehr und Tourismus

Was die EU tut

Ein Blick auf die Zahlen

25,8 Mrd. EUR
zur Unterstützung von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (2021-2027)
90 %
der Treibhausgasemissionen im EU-Verkehrssektor sollen bis 2050 reduziert werden
Mehr als 200 000 km
umfasst das EU-Schienennetz

Handlungsbereiche

Maßnahmen für alle Beförderungsarten: Straßen-, Schienen-, Luft-, See- und Binnenschiffsverkehr.

Wie der Tourismus das Wirtschaftswachstum, neue Arbeitsplätze und die soziale Entwicklung vorantreibt

Wie die EU Fahrgäste bei Reisen mit allen Beförderungsarten schützt

Wie der öffentliche Verkehr einen sicheren, effizienten und nachhaltigen Weg zum Reisen bietet

Die größten Erfolge

  • Aktionsplan für eine nachhaltige und innovative Automobilindustrie – ein strategischer Plan für eine robuste und nachhaltige Automobilindustrie, deren Innovationspotenzial voll ausgeschöpft wird.
  • Schnellerer und effizienterer Schienenverkehr – das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) trägt zu einem schnelleren Schienenverkehr und kürzeren Reisezeiten bei. Bis 2040 müssen die Eisenbahnstrecken für den Personenverkehr auf den wichtigsten TEN-V-Strecken für Züge mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h oder mehr ausgelegt sein.
  • Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine – neue Transportwege über Schiene, Straße und Wasser, um die Importe und Exporte der Ukraine am Laufen zu halten.
  • „Vision Zero“: Null Straßenverkehrstote bis 2050 – die EU setzt sich dafür ein, bis 2050 keine Verkehrsunfälle mit Toten mehr zu verzeichnen. Zu den kürzlich angenommenen Maßnahmen gehören strengere Vorschriften für Fahranfänger*innen und grenzüberschreitende Durchsetzungsmaßnahmen, um zu verhindern, dass gefährliche Fahrer*innen den Strafen entgehen.
  • Neues EU-Flugemissionskennzeichen – künftig wird bei Online-Flugbuchungen ein spezielles Emissionskennzeichen mit einer klaren und zuverlässigen Methode zur Berechnung der flugbezogenen CO2-Emissionen angezeigt.
  • Seit Januar 2025 sind vier neue EU-Rechtsvorschriften in Kraft, um die Vorschriften für die Sicherheit des Seeverkehrs zu modernisieren und die Verschmutzung durch Schiffe zu verhindern.
  • Die zweimal jährlich aktualisierte EU-Flugsicherheitsliste verbietet Luftfahrtunternehmen, die die internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllen, den Flugbetrieb in der EU und gewährleistet damit ein Höchstmaß an Sicherheit für Fluggäste.
  • Die Europäische Mobilitätswoche fördert als wichtigste Kampagne der EU-Kommission zur Sensibilisierung für nachhaltige urbane Mobilität die Veränderung von Verhaltensweisen zugunsten von aktiver Mobilität, öffentlichem Nahverkehr und anderen sauberen, innovativen Verkehrslösungen.

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