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Europäische Kommission

Gleichstellung und Inklusion

Was die EU tut

Ein Blick auf die Zahlen

5,6 Millionen
Frauen wurden zwischen 2020 und 2024 erwerbstätig
69 %
der EU-Bürgerinnen und -Bürger treten für LGBTIQ-Rechte ein
Über 90 Millionen
Personen profitieren von Initiativen im Rahmen der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Handlungsbereiche

Die größten Erfolge

  • Mit der Richtlinie über gleiches Entgelt wird das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern angegangen und dafür gesorgt, dass Frauen für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn bekommen wie Männer. Das ist etwas, das den Alltag der Menschen – und insbesondere der arbeitenden Frauen – direkt beeinflusst, indem gerechte Bezahlung und der Abbau von Einkommensungleichheiten gefördert werden.
  • Damit die Menschen Berufs- und Privatleben besser miteinander vereinbaren können, hat die EU neue Vorschriften zur Elternzeit, flexiblen Arbeitszeiten dem Recht eingeführt, Änderungen am Arbeitsplan zu beantragen. Für Menschen und Betreuungspersonen macht das einen erheblichen Unterschied, und es fördert die Gleichstellung der Geschlechter zuhause und am Arbeitsplatz und macht es Familien leichter, Beruf und Care-Arbeit zu vereinbaren.
  • Mit ihrer LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020–2025 – der ersten überhaupt – hat die EU ihre Maßnahmen zum Schutz von LGBTIQ-Personen intensiviert, indem sie zivilgesellschaftliche LGBTIQ-Organisationen stärker unterstützt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert.
  • Die EU ist Vertragspartei des Übereinkommens von Istanbul, der Messlatte für die internationalen Standards zur Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt.
  • Damit Menschen mit Behinderungen leichter verreisen können, hat die EU für sie den Europäischen Behindertenausweis und den europäischen Parkausweis eingeführt. Dadurch haben diese Menschen bei Reisen ins europäische Ausland leichteren Zugang zu Dienstleistungen, einschließlich Parkplätzen.
  • Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit gilt jetzt in allen EU-Ländern. Er schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen wie Telefonen, Computern, E-Books, Bankdienstleistungen und elektronischer Kommunikation haben müssen. Dies wird dazu beitragen, dass sie stärker an der Gesellschaft, auch an Bildung und Beschäftigung, teilhaben können und autonomer und mobiler sind. Verbrauchende können bei ihren Heimatbehörden gegen Unternehmen vorgehen, die sich nicht daran halten.
  • Durch die Chartas der Vielfalt arbeitet die EU mit Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, nichtgewinnorientierten Organisationen und örtlichen Behörden zusammen, um Diskriminierung zu bekämpfen und Gleichheit, Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz zu fördern.
  • Jeden Mai begeht die EU den Monat der Vielfalt, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Bemühungen zur Schaffung gleicher und inklusiver Lebensbedingungen hervorzuheben.
  • Mit dem Preis „Europäische Hauptstädte für Integration und Vielfalt“ werden Städte und Regionen gewürdigt, die bei der Schaffung inklusiverer, diskriminierungsfreier Gemeinschaften wegweisend sind.
  • Seit 2010 werden europäische Städte, die besonders viel für die Barrierefreiheit leisten, mit dem „Access City Award“ ausgezeichnet.

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