Im Anschluss an die im April 2019 eingeleitete öffentliche Debatte und Reflexion hat die Kommission Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU ergriffen.
Der EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus ist ein präventives Instrument, das der Rechtsstaatlichkeit den Rücken stärken und Probleme im Vorfeld verhindern bzw. entschärfen soll.
Kommt es zu einer Krise der Rechtsstaatlichkeit, kann die Kommission den Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips anwenden, um systemischen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in EU-Ländern entgegenzuwirken.