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Europäische Kommission

Jährlicher Rechtsstaatlichkeitszyklus

Der jährliche Rechtsstaatlichkeitszyklus ist ein präventives Instrument, das der Rechtsstaatlichkeit den Rücken stärken und Probleme im Vorfeld verhindern bzw. entschärfen soll.

Was ist der jährliche Rechtsstaatlichkeitszyklus?

Der jährliche Rechtsstaatlichkeitszyklus ermöglicht ein Verfahren für einen jährlichen Dialog zwischen der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament sowie mit den Mitgliedstaaten und deren Parlamenten, der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament dieses neuen Verfahrens.

Ein zentrales Ziel des jährlichen Rechtsstaatlichkeitszyklus besteht darin, die interinstitutionelle Zusammenarbeit anzuregen und alle EU-Organe dazu anzuhalten, ihren Beitrag entsprechend ihren jeweiligen institutionellen Aufgaben zu leisten. Dieses Ziel spiegelt ein seit Langem bestehendes Interesse sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Rates wider. Die Kommission ersucht auch die nationalen Parlamente und Behörden, den Bericht zu erörtern, und ermutigt andere Interessenträger auf nationaler und EU-Ebene zur Beteiligung.

Die Veröffentlichung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und die vorbereitenden Arbeiten mit den Mitgliedstaaten erfolgen jährlich im Rahmen des Zyklus. Der Bericht dient als Grundlage für Diskussionen in der EU und soll verhindern, dass Probleme entstehen oder sich verschärfen. Werden Herausforderungen frühestmöglich und mit gegenseitiger Unterstützung durch die Kommission, andere Mitgliedstaaten und Interessenträger wie Europarat und Venedig-Kommission erkannt, so könnte dies den Mitgliedstaaten bei der Suche nach Lösungen für die Wahrung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit helfen.

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit

Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit werden wichtige positive wie negative diesbezügliche Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten beobachtet. Er umfasst vier Pfeiler: das Justizsystem, den Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026

Netz nationaler Kontaktstellen für Rechtsstaatlichkeit

Das 2020 eingerichtete Netz nationaler Kontaktstellen für Rechtsstaatlichkeit setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und unterstützt die Ausarbeitung des jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus bietet es ein Forum für den Austausch bewährter Verfahren.

Nationale Dialoge über Rechtsstaatlichkeit

Die nationalen Dialoge über Rechtsstaatlichkeit wurden von der Kommission und der Agentur für Grundrechte entwickelt und werden von den nationalen Vertretungen der Kommission betreut. Ziel ist es, verschiedene Interessenträger und Behörden zusammenzubringen, um – auf der Grundlage des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit – nationale Rechtsstaatlichkeitsfragen und deren Weiterverfolgung zu erörtern.