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Energie

Maßnahmen der Kommission

Die Europäische Kommission setzt sich für politische Maßnahmen ein, die dazu beitragen werden, das im Rahmen des europäischen Grünen Deals gesetzte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Die Maßnahmen sollen darüber hinaus den Energiebinnenmarkt stärken und damit unsere Energie sicherer, nachhaltiger und erschwinglicher machen. Auch wenn jedes EU-Land seinen Energiemix selbst wählt, gibt es gemeinsame Vorschriften für den EU-Energiemarkt. Diese reichen von Vorschriften zur Gewährleistung einer möglichst effizienten und sicheren Energieversorgungskette – einschließlich der nuklearen Sicherheit – bis hin zur Festlegung von Zielen für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und grenzüberschreitende Verbindungsleitungen. Auf Verbraucherebene haben sich die Ökodesignvorschriften und die Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung für die Förderung von Investitionen in energieeffizientere Technologien als maßgeblich erwiesen. Im Fahrplan der Kommission für den europäischen Grünen Deal spielt Energie eine Schlüsselrolle, und die Kommission hat 2020 eine Reihe neuer Initiativen und Strategien veröffentlicht, die zur Dekarbonisierung des Energiesektors beitragen werden.

Ziele

Die politischen Maßnahmen der EU im Bereich Energie betreffen eine große Bandbreite an Themen, bei denen es im Wesentlichen darum geht, den Übergang von fossilen Brennstoffen zu sauberen Energietechnologien so zu beschleunigen und zu erleichtern, dass niemand zurückgelassen wird. Bisher wurde mit den Maßnahmen das dreifache Ziel eines sichereren, nachhaltigeren und erschwinglicheren Energiesystems auf EU-Ebene verfolgt. Das wichtigste Ziel der Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals ist es jedoch, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Im Hinblick auf dieses umfassende und längerfristige Ziel hat die Kommission im Jahr 2020 Strategien zu folgenden Themen veröffentlicht:

  • Erneuerbare Offshore-Energie
  • Renovierungswelle
  • Integration des Energiesystems
  • Wasserstoff
  • Methan

Nachdem die politische Verpflichtung, die Emissionen bis 2030 um 55 % zu senken, im EU-Recht verankert wurde, beabsichtigt die Kommission nun, die EU-Rechtsvorschriften aufbauend auf den im Jahr 2020 skizzierten Konzepten zu überarbeiten, um dieses Ziel zu verwirklichen. Dazu gehören Legislativvorschläge zur Überarbeitung der Vorschriften für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie Maßnahmen zur Förderung der Dekarbonisierung des Gasmarktes, unter anderem durch sauberen Wasserstoff, sowie Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen.

Zielvorgaben

Im Einklang mit den hochgesteckten Zielen des europäischen Grünen Deals, der die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % (statt um 40 %) gegenüber 1990 vorsieht, prüft die EU nun die folgenden neuen Ziele für 2030:

  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU auf 40 % (statt auf 32 %)
  • Steigerung der Energieeffizienz um 36 % (Endenergieverbrauch) bzw. 39 % (Primärenergieverbrauch) im Vergleich zu den Projektionen von 2007 für das Verbrauchsniveau ohne Energieeffizienzmaßnahmen (statt um 32,5 %). Die Projektionen von 2020 würden somit um 9 % übertroffen.

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