Rechtsvorschriften - Europäische Kommission
Zum Hauptinhalt

EU-Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften zur Umsetzung der vertraglich festgelegten Grundsätze: Informationen über Rechtsakte betreffend das Eigenmittelsystem, die Verordnung über den langfristigen Haushalt und die Haushaltsordnung

Verordnung über den derzeitigen Finanzrahmen

Die MFR-Verordnung wird im Rahmen eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens gemäß Artikel 312 AEUV angenommen, wobei der Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig beschließt. Die drei wichtigsten EU-Haushaltsorgane stellen sicher, dass die Ausgaben in den jährlichen EU-Haushaltsplänen die MFR-Obergrenzen einhalten.

In der Verordnung werden jährliche Höchstbeträge („Obergrenzen“) für die EU-Ausgaben insgesamt und für die zentralen Ausgabenkategorien, die wichtigen Politikbereichen entsprechen, festgelegt. („Rubriken“).

Die derzeitige MFR-Verordnung wurde im Dezember 2020 angenommen. Für 2021-2027 wird ein Ausgaben-Höchstbetrag von 1,074 Billionen EUR (zu Preisen von 2018) festgelegt, der sieben zentrale Bereiche abdeckt.

Im MFR sind auch Höchstbeträge festgelegt, die zusätzlich zu den MFR-Obergrenzen für Notfallmaßnahmen oder unvorhergesehenen Bedarf ausgegeben werden können (besondere Instrumente).

Während der Laufzeit des MFR können verschiedene Anpassungen vorgenommen werden:

  • jährliche technische Anpassungen der MFR-Obergrenzen zu jeweiligen Preisen
  • programmspezifische Anpassungen
  • Wiedereinstellung oder Neuprogrammierung von Mittelbindungen
  • Überarbeitungen aufgrund unvorhergesehener Umstände oder anderer Ereignisse (z. B. Überarbeitung der EU-Verträge mit Auswirkungen auf den Haushalt, Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten)

Am 22. Dezember 2021 schlug die Kommission eine gezielte Änderung der MFR-Verordnung als Teil des Eigenmittelpakets vor (siehe unten). Die Änderung sollte die für den Klima-Sozialfonds vorgesehenen Ausgaben und eine spezielle jährliche automatische Anpassung der MFR-Obergrenzen auf der Grundlage neuer Eigenmittel ermöglichen, die für die Rückzahlung von NextGenerationEU-Anleihen verwendet werden könnten.

Am 15. Dezember 2022 trat eine technische Änderung der Vorschriften zum langfristigen Haushalt 2021–2027 in Kraft. Dadurch konnte der Haushaltsspielraum zur Absicherung der Mittelaufnahme für ein Ukraine-Unterstützungspaket von bis zu 18 Mrd. EUR genutzt werden. Der Haushaltsspielraum besteht in der Differenz zwischen der Eigenmittelobergrenze (dem Höchstbetrag, den die Kommission von den Mitgliedstaaten in einem bestimmten Jahr abrufen kann) und dem niedrigeren Betrag der Mittel, die für die tatsächlichen Ausgaben des EU-Haushalts im selben Jahr vorgesehen sind.

  • 15. DEZEMBER 2022
Council Regulation (EU, Euratom) 2022/2496 of 15 December 2022 amending the MFF Regulation

MFR-Verordnung

Zusammenfassung der MFR-Verordnung auf EUR-Lex

  • 26. OKTOBER 2012
Treaty on the Functioning of the European Union

Beschluss über das Eigenmittelsystem

Der EU-Haushalt finanziert sich fast ausschließlich aus Eigenmitteln.

Die Grundregeln für das Eigenmittelsystem werden regelmäßig per Beschluss festgelegt, der vom Rat der EU einstimmig gefasst und von jedem Mitgliedstaat gemäß den nationalen Verfahren ratifiziert wird.

Am 14. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss über das Eigenmittelsystem gebilligt, der ab dem 1. Januar 2021 gilt:

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Der Beschluss über das Eigenmittelsystem wird durch mehrere Rechtsakte ergänzt:

Die Kommission hat am 22. Dezember 2021 im Anschluss an den in der Interinstitutionellen Vereinbarung enthaltenen Fahrplan einen Vorschlag zur Einführung von drei neuen Eigenmitteln vorgelegt. Das Paket umfasst auch eine gezielte Änderung der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (siehe oben). Bis Ende 2023 wird die Kommission einen Vorschlag für einen zweiten Korb neuer Eigenmittel vorlegen.

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, COM(2021) 570.

Mehr zu den Eigenmitteln im EU-Haushalt

Zusammenfassung des Eigenmittelbeschlusses auf EUR-Lex

NextGenerationEU

Der Großteil der von der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 vorgeschlagenen Aufbaumaßnahmen wird über NextGenerationEU finanziert. Das Instrument mit einer finanziellen Schlagkraft von 806,9 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) ist als außerordentlich und befristet zu verstehen. Die Finanzierung wird durch den Eigenmittelbeschluss ermöglicht, der es der Kommission gestatten wird, im Namen der Union ausnahmsweise einen Betrag von bis zu 806,9 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) durch die Emission von Anleihen für Maßnahmen im Zeitraum 2021-2024 aufzunehmen. Anschließend wird die Kommission die Mittel im Rahmen der Prioritäten der EU über Finanzhilfen und Darlehen auf den spezifischen und neuen Finanzierungsbedarf ausrichten, der durch die Krise zutage getreten ist:

Um die Rückzahlung der Marktfinanzierung zu erleichtern und den Druck auf die nationalen Haushalte weiter zu verringern, schlug die Kommission am 22. Dezember 2021 die Einführung neuer Eigenmittel vor.

Verordnung über das Aufbauinstrument der Europäischen Union

Weitere Informationen zum EU-Aufbauplan

Haushaltsordnung

In der Haushaltsordnung sind die Grundsätze und Grundregeln für die Funktionsweise des EU-Haushalts festgelegt. Sie befasst sich eingehend mit Haushaltsvollzugs- und Kontrollfragen.

Die Haushaltsordnung wird jedes Mal überprüft, wenn es sich als notwendig erweist, und in jedem Fall spätestens zwei Jahre vor dem Auslaufen des jeweiligen mehrjährigen Finanzrahmens. Die Kommission hat im Mai 2022 eine Überarbeitung der Haushaltsordnung vorgeschlagen (KOM(2022) 223), die derzeit das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat durchläuft.

Am 16. Mai 2022 schlug die Kommission gezielte Anpassungen der Haushaltsordnung vor, um die bestehenden Vorschriften dem derzeitigen langfristigen Haushalt 2021-2027 anzupassen und sie mit Blick auf einen noch transparenteren, besser geschützten und flexibleren Haushalt weiter zu stärken.

Der Vorschlag ist nun Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Rat, damit er rasch angenommen werden kann.

Der Vorschlag und sein Anhang können nachstehend eingesehen werden. Eine Pressemitteilung sowie ein Frage-und-Antwort-Katalog sind ebenfalls online abrufbar.

Am 6. Dezember 2022 wurden gezielte Änderungen der Haushaltsordnung eingeführt, mit denen ein einheitliches Finanzierungskonzept als allgemeine Methode für die Mittelaufnahme eingeführt wurde. Fragen und Antworten zum einheitlichen Finanzierungskonzept

  • 29. SEPTEMBER 2024
Haushaltsordnung 2018