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Einnahmenobergrenzen

Die Höchstbeträge an Eigenmitteln, die die EU von den Mitgliedstaaten zur Finanzierung ihrer Ausgaben im Haushaltszeitraum 2021-2027 mit NextGenerationEU und dem Aufbaufonds für Europa abrufen kann.

Im EU-Haushalt existieren Obergrenzen sowohl für:

  • Einnahmen – durch die Einnahmenobergrenze wird der Höchstbetrag der Eigenmittel festgelegt, den die EU von den Mitgliedstaaten abrufen kann, um ihre Ausgaben im Zeitraum 2021-2027 zu finanzieren.
  • Ausgaben – durch die Obergrenzen des langfristigen Haushalts wird der Höchstbetrag festgelegt, den die EU während desselben Zeitraums binden oder ausgeben kann.

Die Einnahmenobergrenzen sind im Eigenmittelbeschluss enthalten, dem Rechtsakt, in dem die Bedingungen für die Finanzierung des EU-Haushalts festgelegt werden. Die Eigenmittelobergrenzen werden als Prozentsatz des geschätzten Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU – der Summe des BNE aller Mitgliedstaaten – angegeben, weil der Nominalbetrag je nach der Entwicklung des BNE von Jahr zu Jahr schwankt.

Es gibt zwei Arten von Einnahmenobergrenzen:

  • die Eigenmittelobergrenze, die die jährlichen Mittel für Verpflichtungen abdeckt – 1,46 % des BNE der EU für den Zeitraum 2021-2027 (gegenüber 1,29 % im Zeitraum 2014-2020)
  • die Eigenmittelobergrenze, die die jährlichen Mittel für Zahlungen abdeckt – 1,40 % des BNE der EU für den Zeitraum 2021-2027 (gegenüber 1,23 % im Zeitraum 2014-2020)

Die Differenz („Spielraum“) zwischen der Eigenmittelobergrenze für Zahlungen und der Obergrenze für Zahlungen des langfristigen Haushalts dient für die Union als eine Garantie, die alle ihre finanziellen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten in jedem Fall abdeckt, selbst bei negativer Wirtschaftsentwicklung. Dieser Spielraum wird auch als „Headroom“ des EU-Haushalts bezeichnet.

Nach dem letzten Eigenmittelbeschluss werden die Eigenmittelobergrenzen ausnahmsweise und vorübergehend um 0,6 Prozentpunkte erhöht. Das garantiert einen erweiterten Spielraum und ermöglicht es der EU, auf den Kapitalmärkten Mittel zur Finanzierung des Aufbauinstruments für Europa NextGenerationEU aufzunehmen.

EU own resources' ceiling

Die Erhöhung der Eigenmittelobergrenze für Mittel für Zahlungen auf 2,00 % des BNE ist zeitlich begrenzt und wird nur im Rahmen des Wiederaufbaus nach Corona genutzt. Die Vergrößerung des Spielraums zieht nicht unmittelbar zusätzliche Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt nach sich, da sie nur als gemeinsame Garantie für die Ausgabe von Anleihen durch die Kommission im Namen der EU für NextGenerationEU fungiert. Wenn alle Mittel zurückgezahlt sind und keine Verbindlichkeiten mehr bestehen, wird die Eigenmittelobergrenze für Mittel für Zahlungen wieder auf 1,40 % des BNE abgesenkt.

Die Mittelaufnahme für andere Darlehensprogramme wie SURE und MFA+ für die Ukraine ist im Rahmen der ständigen Eigenmittelobergrenze des Haushaltsplans abgesichert.