Das Recht zu sein, wer du bist
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Für viele Menschen und Gemeinschaften in Europa gehört Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung immer noch zum Alltag.
Die EU hat die Zuständigkeit, diese Arten von Diskriminierung zu bekämpfen. Sie tut dies durch Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschen vor Diskriminierung und verschiedene Aktivitäten zur Förderung von Inklusion und Vielfalt.
Wie wird Diskriminierung in Europa wahrgenommen?
Nach der jüngsten, 2023 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage ist mehr als die Hälfte der Befragten der Ansicht, dass Diskriminierung in ihrem Land weitverbreitet ist. Zusätzlich gaben 21 % der Befragten an, dass sie sich im vorangegangenen Jahr diskriminiert gefühlt hätten oder belästigt wurden.
Die Europäerinnen und Europäer, die Diskriminierung in ihrem Land für weitverbreitet halten, gaben jeweils folgende Gründe dafür an:
- 65 % wegen Roma-Herkunft
- 61 % aufgrund der Hautfarbe
- 60 % wegen der ethnischen Herkunft
- 57 % weil eine Person transgender ist
Maßnahmen der Kommission
Die EU-Kommission bekämpft die Diskriminierung an mehreren Fronten, insbesondere durch
- Unterstützung von Sachverständigen und Organisationen bei der Bekämpfung von Diskriminierung im Alltag
- Aufklärungsarbeit und Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Inklusion
- Finanzmittel für Aktivitäten und Projekte mit Schwerpunkt auf der Antidiskriminierung und der Förderung von Nichtdiskriminierung, Gleichstellung, Diversität und Inklusion
- Abstimmung mit den EU-Ländern bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Arbeit der EU-Plattform der Chartas der Vielfalt
Förderung von Gleichheit und Vielfalt
Jedes Jahr startet die Kommission eine Reihe von Initiativen mit dem Ziel, lokale Behörden, Bürger/innen und Organisationen zusammenzubringen, um für Vielfalt und Inklusion zu werben und das Bewusstsein für die daraus erwachsenden Vorteile zu schärfen. Hier einige der jüngsten Aktivitäten:
Chartas der Vielfalt
Die Europäische Kommission arbeitet seit Langem eng mit privaten und öffentlichen Unternehmen zusammen, um die Vielfalt am Arbeitsplatz zu fördern. Dies geschieht über die EU-Plattform der Chartas der Vielfalt.
Tausende Organisationen und Betriebe in der gesamten EU haben bereits eine der 26 nationalen Chartas der Vielfalt unterzeichnet und profitieren bei der Umsetzung von Diversitätsmaßnahmen von dem Fachwissen und der Unterstützung, sie sie bieten.
Die Chartas der Vielfalt haben nationale Reichweite, es gibt eine pro Land. Zusammen haben sie mehr als 15 400 Unterzeichner (private und öffentliche Organisationen und Betriebe, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, lokale Behörden) mit rund 17 Millionen Beschäftigten.
Um beizutreten, haben die Organisationen ein Dokument (die Charta der Vielfalt) unterzeichnet, in dem sie sich zur Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit am Arbeitsplatz verpflichten.
Aufklärungsarbeit
Nur ein Drittel der EU-Bürger sind sich darüber im Klaren, dass sie rechtlich vor jeglicher Art von Diskriminierung geschützt sind. Zur EU-weiten Bewusstseinsbildung unterstützt die Kommission Organisationen, die die Menschen darüber aufklären, welchen Schutz sie gegen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung genießen.
Solche Sensibilisierungsmaßnahmen wären
- das neue Themenpapier zur Bekämpfung von Vorurteilen und Diskriminierungen in der und durch die Schul- und Berufsbildung (auf Englisch)
- Gleichstellungsschulung durch das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen
Die Kommission unterstützt auch ein Netz von Gleichstellungsstellen, die Opfern von Diskriminierung helfen.
Finanzierung
Die EU unterstützt Organisationen, die sich für die Gleichstellung einsetzen, unter anderem durch das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV). Das Programm hat vier zentrale Schwerpunkte:
- Förderung von Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
- Förderung des Engagements und der Beteiligung der Bürger/innen
- Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt
- Schutz und Förderung der Werte der EU
Lernen Sie geförderte Projekte kennen
![Anti-racism illustrations](/sites/default/files/styles/oe_theme_ratio_3_2_medium/avportal/P-044147/00-01.jpg?itok=HBeoAYTj)
Schaffung eines Modells für Behörden zur Bekämpfung von Hassverbrechen
![Demography in the EU, ages 20-30 - Portugal](/sites/default/files/styles/oe_theme_ratio_3_2_medium/avportal/P-051724/00-02.jpg?itok=QERXje_P)
Förderung der sozialen Inklusion und der Chancengleichheit für junge Menschen
![Young people in Milan](/sites/default/files/styles/oe_theme_ratio_3_2_medium/avportal/P-045507/00-07.jpg?itok=RiTqCqf_)
Jugendbotschafter/innen im Einsatz gegen geschlechtsspezifische Gewalt
Ihre Rechte gegen Diskriminierung
In der EU ist die Diskriminierung aus welchem Grund auch immer verboten – das steht in der EU-Grundrechtecharta.
Eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien schützen Sie vor Diskriminierung aus unterschiedlichen Gründen. Diese betreffen:
- Rasse und ethnische Herkunft
- Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung
- Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen sowie beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
- einen Vorschlag zur Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
Die Mitgliedstaaten der Union müssen sich bei der Umsetzung von EU-Recht an die EU-Charta halten. Der Schutz Ihrer Grundrechte ist außerdem in der Verfassung eines jeden Landes festgeschrieben. Sollte Ihr Recht auf Gleichheit verletzt werden, finden Sie hier Ratschläge, wie Sie auf nationaler Ebene Beschwerde einlegen können.