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Europäische Kommission

EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise

Resilienz angesichts globaler Herausforderungen

Gemeinsam ist es uns gelungen, die Energieversorgung in Europa trotz Störungen auf dem Weltmarkt stabil zu halten. Diversifizierte Gas- und Öllieferungen, strategische Reserven und erhöhte LNG-Einfuhrkapazitäten sorgen für unsere Versorgungssicherheit. Die weltweiten Preisspitzen geben jedoch weiterhin Anlass zur Sorge.

AccelerateEU: das Instrumentarium zur unmittelbaren Entlastung der europäischen Haushalte und Unternehmen

Daraufhin schlug die Europäische Kommission im April 2026 mit AccelerateEU eine Reihe neuer Maßnahmen vor, um

  • die EU-Koordinierung sowohl innerhalb der Union als auch mit Energieversorgern und Partnerländern zu verstärken,

  • die EU-Länder dabei zu unterstützen, Verbraucher*innen und Unternehmen vor Höchstpreisen zu schützen,

  • die Abhängigkeit von Öl und Gas weiter zu verringern,

  • die Elektrifizierung sowie saubere, heimische Energie zu fördern,

  • öffentliche und private Investitionen voranzutreiben.

Um diese Ziele zu unterstützen, wird die Kommission gemeinsam mit der Internationalen Energieagentur die bislang größte Freigabe von Erdölvorräten koordinieren und die Energiemärkte mithilfe einer eigens eingerichteten Taskforce für die Energieunion genau beobachten. 

Ferner wird mit AccelerateEU vorgeschlagen, befristete und gezielte Maßnahmen wie staatliche Beihilfen für Wirtschaftszweige einzuführen, die am stärksten von Preisspitzen betroffen sind. Der befristete Rahmen für staatliche Beihilfen befasst sich mit den Auswirkungen der Krise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige: Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr und energieintensive Industrien. Er gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Es wird eine neue Beobachtungsstelle für Kraftstoffe eingerichtet, die die Produktion, die Einfuhren, die Ausfuhren und die Lagerbestände von Kraftstoffen in der EU verfolgt. Dies ermöglicht eine rasche Ermittlung potenzieller Engpässe und gewährleistet im Falle der Freigabe von Sicherheitsvorräten eine ausgewogene Kraftstoffverteilung. 

Um Haushalte und Unternehmen vor Höchstpreisen zu schützen, könnten die EU-Länder gezielte Einkommensstützungsregelungen, Energiegutscheine und Sozialleasing-Programme einführen und die Stromsteuern für schutzbedürftige Haushalte senken. 

Mehr zu AccelerateEU

Für die EU besteht derzeit kein unmittelbarer Grund zur Sorge um die Versorgungssicherheit. Unsere Versorgung mit Öl – einschließlich Diesel und Flugkraftstoff – sowie mit Gas ist über die Weltmärkte diversifiziert. Die EU hat es geschafft, sich von der übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Gaslieferanten zu lösen und auf einen Mix aus Pipeline- und LNG-Lieferungen aus aller Welt umzustellen.

Investitionen in saubere Energie und Infrastruktur

Um bezahlbare Energie und Energieunabhängigkeit zu gewährleisten, treibt die EU den Ausbau von Infrastruktur und von Technologien für saubere Energie voran. Die wichtigsten Initiativen sind folgende:

  • das Paket „Europäische Netze“, das einen effizienten grenzüberschreitenden Energiefluss ermöglicht und kostengünstige saubere Energie integriert
  • die Förderung von „Energieautobahnen“, vorrangige Projekte zur Deckung des Infrastrukturbedarfs wie der Energieinsel Bornholm
  • ein Aktionsplan für die Elektrifizierung bis zum Sommer 2026, der die Elektrifizierung des Industrie-, Verkehrs- und Gebäudesektors erleichtern wird

Zwischen 2025 und 2026 werden grenzüberschreitende Energieprojekte mit Finanzhilfen in Höhe von fast 2 Mrd. EUR unterstützt, um die Energieversorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Beschleunigung der Energiewende

  • 71 % – Anteil erneuerbarer Energien und Kernkraft

    an der Stromerzeugung im Jahr 2024, gegenüber 63 % vor der letzten Krise

Um die Energiewende zu beschleunigen, wird die Kommission die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, EU-Mittel bestmöglich einzusetzen und gleichzeitig private Investitionen für die Energiewende zu mobilisieren. 

Die EU modernisiert zudem ihr Emissionshandelssystem (EHS), um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter zu verringern und Investitionen in erneuerbare Energien und Kernenergie zu fördern. 

  • Erhöhung der Marktstabilitätsreserve zur Verringerung von Preisschwankungen

  • EHS-Investitions-Booster in Höhe von 30 Mrd. EUR für Projekte zur Dekarbonisierung der Industrie

  • Unterstützung von EU-Ländern mit niedrigeren Einkommen mit garantiertem Zugang zu Finanzmitteln

Häufig gestellte Fragen

Woher kommt die Energie?

Die Energie, die wir in unseren Haushalten in der EU nutzen, stammt aus verschiedenen Quellen, sowohl aus der EU als auch aus Ländern außerhalb der EU.

Mehr über die Energieerzeugung und die Energieimporte der EU.

Warum steigen die Preise?

Der anhaltende Konflikt im Nahen Osten treibt die Preise für fossile Brennstoffe und die Importkosten in die Höhe. Die EU ist nach wie vor stark von importierten fossilen Brennstoffen abhängig, sodass sich internationale Preisschocks unmittelbar in höheren Kosten innerhalb der EU niederschlagen. Angesichts der Schwankungen auf den Weltmärkten ist die EU gut vorbereitet, verstärkt jedoch ihre Maßnahmen sowohl kurz- als auch langfristig.

Gibt es EU-Unterstützung für Bürger*innen, die von hohen Energiekosten betroffen sind?

Im Jahr 2025 nahm die Kommission den Aktionsplan für erschwingliche Energie mit konkreten kurzfristigen und strukturellen Maßnahmen an, um die Stromkosten zu senken, die Anfälligkeit für Preisschocks zu verringern und die Verbraucher*innen zu schützen. Als wesentlicher Bestandteil dieses Aktionsplans enthält das Bürger-Energiepaket konkrete Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten, zum Schutz der Verbraucher*innen und zur Bekämpfung der Energiearmut durch:

  • Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter: Verbraucher*innen könnten durchschnittlich 150 EUR pro Jahr sparen.

  • niedrigere Steuern und Abgaben auf Stromrechnungen: Haushalte könnten durchschnittlich 200 EUR pro Jahr einsparen.

  • transparentere Informationen über Energierechnungen und -verträge: Verbraucher*innen könnten fundiertere Entscheidungen treffen.

Die EU-Länder werden dazu schutzbedürftigen Verbraucher*innen durch gezielte Einkommenshilfen, Energiegutscheine und die Senkung von Energiesteuern helfen. Die Mitgliedstaaten sollten zudem bereits bestehende Vorschriften nutzen, um schutzbedürftige Verbraucher*innen davor zu schützen, dass ihnen die Energieversorgung abgestellt wird. 

Wie will die EU Haushalte und Unternehmen vor der Energiekrise schützen?

Der Schwerpunkt der geplanten EU-Maßnahmen liegt auf

  • einer solide Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, z. B. bei der Befüllung von Gasspeichern, um zu verhindern, dass mehrere Länder gleichzeitig in den Markt eintreten, sowie bei der koordinierten Freigabe von Vorräten

  • Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum besseren Schutz schutzbedürftiger Haushalte und Wirtschaftszweige vor hohen Energiepreisen und ein neuer befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen

  • Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage unter uneingeschränkter Achtung der freien Wahl der Verbraucher*innen, wie z. B. die Renovierung von Gebäuden oder die Erneuerung von Anlagen in der Industrie

Wird es zu Energieengpässen kommen?

Für die EU besteht derzeit kein unmittelbarer Grund zur Sorge um die Versorgungssicherheit. Unsere Versorgung mit Öl – einschließlich Diesel und Flugkraftstoff – sowie mit Gas ist über die Weltmärkte diversifiziert. Die EU hat es geschafft, sich von der übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Gaslieferanten zu lösen und auf einen Mix aus Pipeline- und LNG-Lieferungen aus aller Welt umzustellen.

Wie tragen die Investitionen der EU in erneuerbare Energien dazu bei, die Auswirkungen der globalen Energiekrise in Europa abzumildern?

Die hohen Energiekosten in Europa sind stark von der Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen bestimmt. Die Ausweitung des Anteils und des Spektrums der erneuerbaren Energiequellen würde dazu beitragen, die Kosten der Energieversorgung und die Energiepreise für die Industrie und Bürger*innen zu senken. Mitgliedstaaten mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien und Kernenergie weisen in der Regel Strompreise auf, die unter dem EU-Durchschnitt liegen. Seit 2021 hat die EU erhebliche Fortschritte beim Ausbau ihrer Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien erzielt: Der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix stieg von 36 % auf 48 % im Jahr 2025. Mit der Kernenergie zusammengenommen werden heute mehr als 70 % unseres Stroms aus CO2-armen Energiequellen erzeugt.

Ergreift die EU Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Preisaufschläge der Energieversorger?

Die EU reguliert die Energiemärkte aktiv, um eine unfaire Preisgestaltung, Marktmissbrauch und Praktiken zu verhindern, die dazu führen könnten, dass den Verbraucher*innen zu hohe Preise in Rechnung gestellt werden. Die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) ist eine zentrale EU-Maßnahme zum Schutz der EU-Bürger*innen und Unternehmen vor Missbrauch auf den Energiemärkten. Es verhindert Marktmanipulationen, indem es die Meldung von Transaktionen vorschreibt, Rahmenbedingungen für die Preisüberwachung festlegt und den Aufsichtsbehörden ermöglicht, Verstöße wie Insiderhandel zu untersuchen und zu ahnden.

In der Mitteilung „AccelerateEU“ bestätigt die Kommission, dass die Mitgliedstaaten auch Maßnahmen zur Besteuerung von Zufallsgewinnen ergreifen können, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Die Kommission wird die Entscheidungen der Mitgliedstaaten respektieren und diese nationalen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt bewerten. 

Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Verfügbarkeit von Flugkraftstoff für Fluggesellschaften in der EU?

Derzeit gibt es in der EU keine Engpässe bei Flugkraftstoff. Es ist eine Priorität der EU, dafür zu sorgen, dass die Fluggesellschaften über den Kraftstoff verfügen, den sie benötigen. Hier in der EU verfügen wir zudem über umfangreiche Kapazitäten zum Raffinieren von Rohöl und zur Herstellung von Flugkraftstoff. Wir stellen Pläne auf, damit wir bei künftigen Herausforderungen schnell handeln können.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug oder Urlaub annulliert wird?

Wenn eine Fluggesellschaft einen von Ihnen bereits gebuchten Flug aufgrund gestiegener Kraftstoffpreise storniert oder ändert, sind Sie durch EU-Vorschriften geschützt.

  • Wenn Ihr Flug von oder in die EU gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf eine Umbuchung oder eine Rückerstattung. 
    Erfolgt die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Flug, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. 
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  • Bei Pauschalreisen dürfen Reiseveranstalter den Preis Ihrer Reise nach der Bezahlung um bis zu 8 % erhöhen, jedoch nur, wenn die Erhöhung gerechtfertigt ist und Sie spätestens 20 Tage vor Reiseantritt darüber informiert werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 %, haben Sie das Recht zu stornieren.
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Die Seite wurde zuletzt am 22 April 2026 aktualisiert.