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Europäische Kommission

Der Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum

Ein gemeinsamer europäischer Ansatz für den Wohnungsmarkt

  • mehr als 50 %
    der Menschen in den Städten sehen den Wohnraum als unmittelbares und dringliches Problem an

Der Wohnungsmarkt steht nicht überall gleichermaßen unter Druck. In manchen Städten und Regionen ist es schlimmer als in anderen. Daher muss die Situation vor Ort bei der Lösungsfindung berücksichtigt werden. Obwohl die EU-Länder bereits bestimmte Maßnahmen ergriffen haben, um etwas Druck herauszunehmen, haben sie auch um klarere Regeln dazu gebeten, was ihnen im Rahmen des EU-Rechts möglich ist.

Über den Wohnungsmarkt entscheiden die Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen

Der Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum bietet Behörden größere Rechtssicherheit dazu, wie sie das bezahlbaren Wohnraum und das Wohnungsangebot in besonders belasteten Gegenden schützen können. Die Entscheidung darüber, ob etwas zu tun ist und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, überlässt er den zuständigen Behörden. Sollten sie sich entschließen zu handeln, müssen sie in jedem Fall

  • nachweisen, dass Wohnungen, die für Kurzzeitvermietungen oder als Zweitwohnung genutzt werden oder leer stehen, den Druck auf den örtlichen Wohnungsmarkt erhöhen
  • sicherstellen, dass die Maßnahmen gezielt, notwendig und angemessen sind

Reaktionen auf den Druck durch Kurzzeitvermietung und Zweitwohnungen

In manchen Gebieten, insbesondere beliebten Reisezielen, können die Preise und das Angebot durch die zunehmende Nutzung von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen unter Druck geraten. Das bedeutet, dass der örtlichen Bevölkerung weniger Wohnungen zur Verfügung stehen, wodurch die Preise steigen und die Einwohner schwieriger eine Wohnung finden, die sie sich auch leisten können.

Ehe sie hier einen Riegel vorschieben, müssen die Behörden nachweisen, dass

  • sich Kurzzeitvermietungen während der letzten drei Jahre in hohem Maße negativ auf die Preise und das Angebot von Wohnraum ausgewirkt haben
  • weniger restriktive Maßnahmen nicht dieselbe Wirkung hätten

Die zuständigen Behörden müssen die geltenden EU-Vorschriften zu Kurzzeitvermietungen anwenden und durchsetzen. Sie müssen unter anderem

  • verlangen, dass Vermietungen registriert werden und Angebote, die nicht den Anforderungen entsprechen, gelöscht werden oder nicht mehr abrufbar sind
  • verfügbare Daten, die im Rahmen der Verordnung erhoben wurden, für ihre Bewertung verwenden

Auch Zweitwohnungen und dauerhafter Leerstand können den Druck auf den Wohnungsmarkt erhöhen. Der Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum bietet einen eindeutigeren Rahmen für Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme, in dem er für Rechtssicherheit und Vertrauensschutz sorgt. Dort heißt es, dass

  • mit dem Erwerb verbundene Bedingungen nicht rückwirkend gelten können
  • angemessene Übergangsregelungen vorgesehen sein müssen
  • Maßnahmen gegen den Leerstand Zeiträume berechtigter Nichtnutzung berücksichtigen müssen

Verbesserung des Wohnraumangebots

  • Der Vorschlag beinhaltet eine Empfehlung dazu, wie die Behörden das Wohnraumangebot in Gegenden, wo dies besonders nötig ist, durch mehr Planung, Genehmigungen, Sanierungen, Umwidmung von Gebäuden und Investitionen verbessern können.

  •  Die Behörden werden aufgerufen, den Schwerpunkt bei diesen Bemühungen auf Pläne zur beschleunigten Wohnraumversorgung zu legen.

  • Investoren und Immobilieneigner in verschiedenen örtlichen Märkten erhalten größere Klarheit in Bezug auf den EU-Rechtsrahmen.

Die Seite wurde zuletzt am 10 September 2026 aktualisiert.