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Beschäftigung und Wirtschaft in der Corona-Krise

Die Gesundheit der Menschen steht für uns an oberster Stelle. Gleichwohl ist die Corona-Krise ein großer Schock für die europäische und die globale Wirtschaft. Haushaltspolitisch haben die Mitgliedstaaten bereits in Form von Liquiditätshilfen gegengesteuert, um die Kapazitäten ihrer Gesundheitssysteme auszubauen und die am stärksten von der Krise betroffenen Bevölkerungsgruppen und Wirtschaftszweige zu unterstützen.

EU economic response to coronavirus

 

Unternehmen schützen und Arbeitsplätze erhalten

Die Corona-Krise ist eine Herausforderung für die europäische Wirtschaft und den Alltag der Menschen. In dieser Gesundheitskrise müssen wir nicht nur die neuralgischen Bereiche unserer Wirtschaft, sondern auch unsere Einrichtungen, Technologien und Infrastrukturen sowie vor allem Arbeitsplätze und Arbeitnehmer/innen schützen.

SURE

Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage

Schutz des Mittelstandes

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hängen je nach Wirtschaftszweig und Unternehmen von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise davon, ob sich ein Unternehmen auf Unterbrechungen der Lieferkette einstellen kann, über Lagerbestände verfügt oder die Möglichkeit hat, auf eine bedarfssynchrone Produktion umzustellen.

Die Kommission steht in engem Kontakt mit nationalen Behörden, Vertretern der Industrie und anderen Interessenträgern, um die Auswirkungen auf EU-Industrie und -Handel verfolgen und einschätzen zu können. Am 3. November 2021 veröffentlichte die Kommission einen Bericht darüber, wie europäische Unternehmen in Zeiten von Corona einen Konkurs vermieden haben.

Wiederbelebung des Tourismus in der EU

Der Tourismus wurde im Zuge der coronabedingten Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit stark beeinträchtigt. Um ihn wieder auf Schiene zu bringen, hat die Kommission am 13. Mai 2020 Maßnahmen für eine schrittweise und koordinierte Rückkehr zu touristischen Dienstleistungen und Angeboten sowie zur Unterstützung von Tourismus-Unternehmen vorgeschlagen.

Liquidität für Tourismus-Unternehmen, insbesondere kleine Unternehmen

  • Dank flexibler Beihilfevorschriften können die Mitgliedstaaten Unternehmen in Form von Gutschein-Absicherungen und anderen Liquiditätsregelungen unterstützen und sicherstellen, dass coronabedingten Anträgen auf Kostenerstattung entsprochen wird.
  • EU-Gelder: Im Rahmen der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise stehen EU und Mitgliedstaaten den krisengebeutelten Unternehmen weiterhin mit Sofortliquiditätshilfen zur Seite. Darüber hinaus haben Kommission und Europäischer Investitionsfonds 100 000 von der Krise betroffenen kleinen Unternehmen bis zu 8 Milliarden EUR zugesichert.

Fragen und Antworten: Maßnahmenpaket „Tourismus und Reisen“

Erstattung von Fluggutscheinen als Ausgleich für Flugannullierungen

Am 8. Juli 2022 haben die Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 16 großen europäischen Fluggesellschaften die Bestätigung erhalten, dass diese mehr als 500 000 Fluggutscheine erstattet haben, die Verbraucher/innen infolge von Flugannullierungen während der Corona-Pandemie annehmen mussten. Die Fluggesellschaften verpflichteten sich zu Maßnahmen, um ihre Praktiken mit den EU-Vorschriften zum Verbraucherrecht und den Passagierrechten in Einklang zu bringen, u.a. Abbau des Rückstands bei den Erstattungen, bessere Information der Verbraucher/innen über ihre Rechte im Zusammenhang mit einer Flugannullierung, Möglichkeit zur Erstattung von ausgestellten Fluggutscheinen sowie zeitnahe Erstattungen für Fluggäste. Im Anschluss an den Dialog mit den Fluggesellschaften hat das CPC-Netz kürzlich einen Dialog über die Praktiken von vier großen europäischen Flugvermittlern – eDreams ODIGEO, Etraveli, Kiwi.com und Otravo – eingeleitet. Dabei geht es vor allem um Informationen über Verbraucherrechte, Erstattungen und die Kundendienste der Vermittler.

Schutz unserer neuralgischen Einrichtungen und Technologien

Am 26. März 2020 hat die Kommission Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu ausländischen Direktinvestitionen veröffentlicht. Hierin werden die Mitgliedstaaten angehalten, ihre Möglichkeiten zur Überprüfung von Investitionen voll auszuschöpfen, um zu verhindern, dass es beim Erwerb von europäischen Unternehmen durch ausländische Investoren zu Risiken kommt.

In diesem Sinne wird die Prüfung von Direktinvestitionen aus Nicht-EU-Ländern insbesondere in Bereichen wie medizinische Forschung, Biotechnologie und Infrastrukturen nahegelegt.

Wirtschaftsprognosen

Am 11. November 2022 hat die Kommission ihre Herbstprognose 2022 veröffentlicht. Die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelösten Schockwellen wirken weltweit nachfragedämpfend und inflationstreibend. Dennoch dürften die starke Dynamik von 2021 und das kräftige Wachstum in der ersten Jahreshälfte das reale BIP-Wachstum im Jahr 2022 insgesamt auf 3,3 % in der EU (3,2 % im Euroraum) ansteigen lassen - und damit deutlich über die in der Sommerprognose prognostizierten 2,7 %.

Da die Inflation das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte weiter schmälert, dürfte sich der Konjunkturrückgang im ersten Quartal 2023 fortsetzen. Es wird erwartet, dass das Wachstum im Frühjahr nach Europa zurückkehrt, da die Inflation allmählich ihren Griff auf die Wirtschaft lockert. Der starke Gegenwind, der die Nachfrage nach wie vor bremst, dürfte die Wirtschaftstätigkeit weiter dämpfen, sodass das BIP-Wachstum im Jahr 2023 sowohl in der EU als auch in der Eurozone voraussichtlich insgesamt 0,3 % erreichen wird. Bis 2024 wird das Wirtschaftswachstum voraussichtlich allmählich wieder an Fahrt gewinnen und im Durchschnitt 1,6 % in der EU und 1,5 % im Euroraum betragen.

Growth map

Frühjahrsprognose 2022

Winterprognose 2022

Herbstprognose 2021

Sommerprognose 2021

Frühjahrsprognose 2021

Winterprognose 2021

Herbstprognose 2020

Sommerprognose 2020

Die wirtschaftspolitische Steuerung der EU auf dem Prüfstand

In ihrer Mitteilung vom 19. Oktober 2021 legte die EU-Kommission die mit dem Abflauen der Coronakrise veränderten Rahmenbedingungen für die wirtschaftspolitische Steuerung dar und gab der öffentlichen Debatte zur Überprüfung des einschlägigen EU-Rahmens neue Impulse.

Hierin fordert sie alle Interessenträger auf, die Funktionsweise der wirtschaftspolitischen Steuerung kritisch zu reflektieren und effizienzfördernde Vorschläge zu präsentieren. Ziel der Debatte ist es, rechtzeitig bis 2023 einen breiten Konsens über das weitere Vorgehen zu erzielen. Die Kommission wird alle in dieser öffentlichen Debatte geäußerten Ansichten berücksichtigen.

Wirtschaftspolitische Steuerung auf dem Prüfstand

Online-Konsultationsplattform

Flexibilität im Rahmen der EU-Haushaltsvorschriften

Im Rahmen ihrer Strategie zur raschen, energischen und koordinierten Eindämmung des Coronavirus hat die EU-Kommission erstmals die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts aktiviert. Aufgrund dieser deutlichen Lockerung der Haushaltsvorschriften können die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Volkswirtschaften nun besser unterstützen.  

Nach Billigung durch den Rat erlaubt die allgemeine Ausweichklausel den Mitgliedstaaten, bei ihren Maßnahmen zur Krisenreaktion vorübergehend von den haushaltspolitischen Anforderungen im europäischen fiskalpolitischen Rahmen abzuweichen. 

Die Maßnahme stellt einen wichtigen nächsten Schritt dar, damit die Kommission ihrer Verpflichtung nachkommen kann, alle ihr zur Verfügung stehenden wirtschaftspolitischen Instrumente einzusetzen, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen der Pandemie abzufedern.

Am 3. März 2021 richtete die Kommission eine Mitteilung mit allgemeinen Leitlinien zur künftigen Haushaltspolitik an die Mitgliedstaaten. Konkret geht es um eine Koordinierung der Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten, die für eine wirtschaftliche Erholung besonders förderlich wäre. Neben Grundsätzen für die ordnungsgemäße Gestaltung und Qualität der haushaltspolitischen Maßnahmen sind es auch allgemeine finanzpolitische Hinweise für 2022 und darüber hinaus, nicht zuletzt mit Blick auf Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität. Eine Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel in den Jahren 2022/23 wird ebenfalls vorgeschlagen.

20 MÄRZ 2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakt
Deutsch
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3 MÄRZ 2021
One year since the outbreak of COVID-19: fiscal policy response
English
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Die wichtigsten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank

Am 18. März kündigte der Rat der Europäischen Zentralbank ein neues Pandemie-Notkaufprogramm in Höhe von 750 Mrd. EUR bis zum Jahresende zusätzlich zu den am 12. März beschlossenen 120 Mrd. EUR an. Insgesamt entsprechen diese Beträge 7,3 % des BIP im Euroraum. Das Programm ist befristet und soll unserer Währungsunion in dieser beispiellosen Situation helfen. Es läuft, bis die Krise vorüber ist.

Am 16. März hat die Europäische Investitionsbank ein Hilfspaket in Höhe von 40 Milliarden Euro vorgeschlagen, um Unterstützungsmaßnahmen für die europäische Wirtschaft zu mobilisieren. Vorgesehen sind Überbrückungskredite, Zahlungsaufschübe sowie weitere Maßnahmen, um Liquiditätsengpässen und der Einschränkung von Betriebsmitteln bei kleinen, mittleren und mittelgroßen Unternehmen entgegenzuwirken. Die EIB-Gruppe, insbesondere der Europäische Investitionsfonds, der auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen spezialisiert ist, arbeitet mit Finanzintermediären in den Mitgliedstaaten und in Partnerschaft mit nationalen Förderbanken zusammen. Das vorgeschlagene Hilfspaket besteht aus:

  • maßgeschneiderten Garantieregelungen für Banken auf der Grundlage bereits bestehender Programme, die unmittelbar zum Einsatz kommen und bis zu 20 Milliarden Euro an Mitteln mobilisieren sollen;
  • speziellen Liquiditätslinien für Banken, um kleine, mittlere und mittelgroße Unternehmen mit zusätzlichen Betriebsmitteln in Höhe von 10 Milliarden Euro zu versorgen;
  • eigenen Programmen zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere, damit Banken das mit Kreditportfolios kleiner und mittlerer Unternehmen verbundene Risiko weitergeben können, wodurch weitere 10 Milliarden Euro mobilisiert werden.

Unterlagen

8 APRIL 2020
Mitteilung der Kommission Befristeter Rahmen für die Prüfung kartellrechtlicher Fragen der Zusammenarbeit von Unternehmen in durch den derzeitigen COVID-19-Ausbruch verursachten Notsituationen
Deutsch
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12 MÄRZ 2020
Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Deutsch
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13 MÄRZ 2020
Vorschlag für eine Verordnung über die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise
Deutsch
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13 MÄRZ 2020
Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Solidaritätsfonds-Verordnung
Deutsch
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COVID-19-Wirtschaftspaket, 2. April 2020

2 APRIL 2020
COVID-19-Wirtschaftspaket – Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020
Deutsch
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2 APRIL 2020
COVID-19-Wirtschaftspaket – Unterstützung zur Minderung krisenbedingter Arbeitslosigkeitsrisiken (SURE)
Deutsch
(319.1 KB - HTML)
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2 APRIL 2020
COVID-19-Wirtschaftspaket – Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Deutsch
(299.52 KB - HTML)
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2 APRIL 2020
COVID-19-Wirtschaftspaket – Mobilisierung von Beträgen aus dem Flexibilitätsinstrument für 2020
Deutsch
(143.06 KB - HTML)
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1 APRIL 2020
Bewältigung der Coronavirus-Krise. Jeden verfügbaren Euro einsetzen, um Menschenleben zu schützen und Existenzgrundlagen zu sichern
Deutsch
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2 APRIL 2020
COVID-19-Wirtschaftspaket – Technische Anpassung in Bezug auf die besonderen Instrumente für 2020
Deutsch
(223.2 KB - HTML)
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25 MÄRZ 2020
Leitlinien für die Mitgliedstaaten betreffend ausländische Direktinvestitionen
Deutsch
(141.93 KB - HTML)
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