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Europäisches Semester – Frühjahrspaket

Um den Monat Mai herum präsentiert die EU-Kommission das Frühjahrspaket, das den Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Empfehlungen dazu bietet, wie sie sozioökonomische Herausforderungen und ermittelte makroökonomische Ungleichgewichte angehen können.

Was ist das Frühjahrspaket?

Mit dem von der EU-Kommission im Mai veröffentlichten Frühjahrspaket tritt der jährliche Zyklus des Europäischen Semesters in seine nationale Phase ein. Das Paket bietet jedem Mitgliedstaat gezielte Ratschläge zu dessen Wirtschaftspolitik und Reformen und baut dabei auf den allgemeineren Prioritäten auf, die zuvor im Herbstpaket behandelt wurden. Die Empfehlungen der Kommission stützen sich auf die Bewertung der nationalen Strategiepläne, die im April von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden, in Verbindung mit einer Analyse ihres jeweiligen sozioökonomischen Kontexts.

Darüber hinaus werden mit dem Frühjahrspaket eingehende Überprüfungen veröffentlicht, in denen mögliche makroökonomische Ungleichgewichte in EU-Ländern bewertet werden. Sie spielen damit eine Schlüsselrolle beim Schutz der wirtschaftlichen Stabilität in Europa.

Bestandteile des Pakets

Das Frühjahrspaket umfasst folgende Dokumente:

Daneben kann das Frühjahrspaket noch weitere einschlägige Dokumente im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester enthalten.

Mitteilung zum Frühjahrspaket

Die Mitteilung bietet einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters.

Bei einer „Mitteilung“ handelt es sich um ein Dokument, in dem ein Organ der EU seinen Standpunkt zu einem bestimmten Thema darstellt und dessen Adressaten andere europäische Organe sind.

Länderspezifische Empfehlungen

Die länderspezifischen Empfehlungen bieten jedem Mitgliedstaat maßgeschneiderte Leitlinien mit Vorschlägen zu sozioökonomischen und haushaltspolitischen Maßnahmen, die im Folgejahr zu ergreifen sind. Der Schwerpunkt der Empfehlungen liegt auf Politikbereichen, in denen fortdauernde Herausforderungen bestehen oder die in den nationalen Strategieplänen nur teilweise angegangen werden. Sie können sich auf ein breites Themenspektrum erstrecken, darunter die öffentlichen Haushalte, Rentenreformen, Bildung, Innovationsbedarf, Schaffung von Arbeitsplätzen oder Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.

Die Kommission erarbeitet die länderspezifischen Empfehlungen auf der Grundlage der Länderberichte und der Überprüfung der nationalen Reform-, Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, die die Mitgliedstaaten im April vorlegen. In diesen Empfehlungen schlagen sich weitgehend die Prioritäten aus dem Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum und der Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets nieder, die Teil des Herbstpakets sind.

Länderberichte

Die Länderberichte bieten eine ausführliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen und Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie eine Bewertung darüber, inwiefern diese durch nationale politische Maßnahmen angegangen werden. Darüber hinaus wird darin die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen früherer Semesterzyklen überprüft.

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Im Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die Einhaltung des Defizit- und des Schuldenstandskriteriums durch die EU-Mitgliedstaaten bewertet. Diese Bewertung richtet sich nach den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP), eines Regelwerks, mit dem solide öffentliche Finanzen in den EU-Ländern sichergestellt werden. Konkret müssen sich die Mitgliedstaaten an folgende Obergrenzen halten:

  • Defizitkriterium: das jährliche öffentliche Defizit darf nicht über 3 % des BIP liegen
  • Schuldenstandskriterium: die Staatsschulden dürfen nicht über 60 % des BIP liegen

Von Mitgliedstaaten, die diese Werte überschreiten, werden Korrekturmaßnahmen erwartet. Falls ein Mitgliedstaat das Defizit- und/oder das Schuldenstandskriterium nicht einhält, kann die Kommission eine Empfehlung an den Rat zur Einleitung eines Defizitverfahrens vorschlagen. Das Land untersteht dann der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Im Vorschlag zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien werden gemeinsame Prioritäten festgelegt, mit denen die nationalen Beschäftigungs- und Sozialpolitiken gerechter und inklusiver gestaltet werden sollen.

Nächste Schritte

Nach der Veröffentlichung des Frühjahrspakets übermittelt die Kommission den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten die Unterlagen zur weiteren Erörterung:

  • Im Juni bespricht der Rat die Entwürfe der länderspezifischen Empfehlungen und einigt sich – nach möglichen Änderungen – auf eine Endfassung. Die Empfehlungen werden anschließend dem Europäischen Rat vorgelegt, der sie billigt.
  • Im Juli nimmt der Rat dann die abschließenden länderspezifischen Empfehlungen an. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sie umzusetzen.

Länderspezifische Empfehlungen

Dokumente