Die Europäische Kommission und die Verbraucherschutzbehörden haben bei ihrem letzten „Sweep“ festgestellt, dass einige Online-Preisnachlässe bei Verkaufsaktionen zu „Black Friday“ und „Cyber Monday“ irreführend waren. Sweeps sind Überprüfungen, die von der Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt werden. An diesem Sweep beteiligten sich Behörden aus 23 EU-Ländern sowie aus Island und Norwegen. Ziel war es, zu bewerten, ob Rabatte und Preisbildungspraktiken bei größeren Verkaufsveranstaltungen mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Wichtigste Feststellungen30 % der insgesamt 314 überprüften Online-Händler gaben Rabatte falsch an. Diese müssen auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beruhen.36 % versuchten, den Warenkörben der Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzliche Artikel hinzuzufügen. 40 % von diesen taten dies, ohne eindeutig um Zustimmung zu ersuchen.34 % der Händler wiesen Preisvergleiche aus, aber 60 % von ihnen erklärten nicht eindeutig, woher die Vergleichspreise stammten.18 % verwendeten aggressive Verkaufstechniken, z. B. behaupteten sie, dass ein Produkt bald nicht mehr verfügbar sei, oder sie verwendeten Countdown-Zähler. Mehr als die Hälfte dieser Fälle war irreführend, z. B. weil die angebliche Warenknappheit nicht der Wahrheit entsprach.10 % verwendeten das sogenannte „Drip Pricing“, bei dem zusätzliche Gebühren wie Versand- oder Servicegebühren zu einem späten Zeitpunkt im Einkaufsvorgang hinzugefügt werden.Das Hinzufügen von Artikeln ohne Zustimmung der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers, die irreführende Darstellung von Preisen, die falsche Behauptung, dass ein Produkt bald ausgeht, oder das Verbergen zusätzlicher Gebühren bis zum Ende des Einkaufsvorgangs sind nach dem EU-Verbraucherrecht rechtswidrige Praktiken. Nach dem Sweep können die nationalen Verbraucherschutzbehörden Maßnahmen gegen die betreffenden Unternehmen ergreifen.Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz setzt die EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz durch. Koordiniert von der Europäischen Kommission arbeitet das Netzwerk zusammen, um gegen Verstöße gegen das Verbraucherrecht im Binnenmarkt vorzugehen. Händler müssen sich in Bezug auf Preisermäßigungen an die Richtlinie über Preisangaben und in Bezug auf Preisbildungspraktiken an die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken halten. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Probleme mit einem Händler haben, haben verschiedene Möglichkeiten, eine Entschädigung zu erlangen: Sie können sich an eine Dienststelle für alternative Streitbeilegung oder an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) wenden oder rechtliche Schritte einleiten.Mehr zum ThemaPressemitteilungFrühere SweepsIhr Europa – Verbraucherrechte Einzelheiten Datum der Veröffentlichung26. März 2026AutorGeneraldirektion Kommunikation