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Europäische Kommission

Krise in Nahost: Schutz für Passagiere und Orientierung für Verkehrsbetriebe

  • Presseartikel
  • 8. Mai 2026
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 1 Min
Mother and child looking in the airport departure lounge

 

Die Kommission hat Leitlinien für den Verkehrs- und Tourismussektor veröffentlicht. Darin erläutert sie, welche Möglichkeiten die EU-Vorschriften bieten, um die Folgen des Konflikts in Nahost abzumildern. Die Leitlinien wurden insbesondere für den Fall erstellt, dass es zu Flugkraftstoffengpässen kommt, wenn der Konflikt weiter andauert.

In den Leitlinien wird Folgendes hervorgehoben:

  • Von Annullierungen betroffene Passagiere profitieren weiterhin von den Fluggastrechten. Sie haben Anspruch auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückreise, Unterstützung am Flughafen und Entschädigung bei kurzfristigen Annullierungen. Fluggesellschaften können nur dann von der Zahlung einer finanziellen Entschädigung befreit werden, wenn sie nachweisen können, dass die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Hohe Treibstoffpreise zählen nicht zu solchen außergewöhnlichen Umständen.
  • Zur Gewährleistung transparenter Flugpreise verpflichtet die Luftverkehrsdienste-Verordnung Fluggesellschaften dazu, den Endpreis von Flugtickets von Anfang an anzugeben. Es ist Fluggesellschaften also nicht gestattet, nachträglich zusätzliche Gebühren, etwa in Form von Treibstoffzuschlägen, zu erheben.
  • Fluggesellschaften können von der im Rahmen der ReFuelEU-Aviation-Initiative vorgesehenen 90 %-Betankungsregel ausgenommen werden, um die Einstellung bestimmter Flugstrecken zu vermeiden. Sollte es an Flughäfen zu Treibstoffversorgungsproblemen kommen, ist zudem eine Befreiung von den üblichen Verpflichtungen hinsichtlich Start- und Lande-Slots möglich.

Darüber hinaus hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ein Sicherheitsinformationsblatt (auf Englisch) herausgegeben, um Akteure aus der Luftfahrt über die sichere Verwendung von JET-A-Flugkraftstoff in Europa zu informieren. 

Auch andere Verkehrsträger (Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs- und Seeverkehr), die mit hohen Dieselkosten zu kämpfen haben, erhalten befristete finanzielle Unterstützung.

Mehr zum Thema

Website der Generaldirektion für Verkehr  

Leitlinien zu den EU-Vorschriften für Passagiere sowie für Tourismus- und Verkehrsunternehmen (auf Englisch)

EU-Maßnahmen gegen die Energiekrise

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Mai 2026
Autor
Generaldirektion Kommunikation