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Europäische Kommission
  • Presseartikel
  • 31. Juli 2025
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 1 Min

Mehr Barrierefreiheit in der EU

A woman with visual and hearing impairments buying a ticket at a ticket machine and paying by phone

 

Der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit stellt sicher, dass wichtige Produkte und Dienstleistungen – wie Handys, Computer, Fernseher, Bank- und Zahlungsdienste, öffentliche Verkehrsmittel, E-Commerce-Plattformen und elektronische Kommunikation – für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Rund 100 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Behinderung. Der Rechtsakt soll Hindernisse im Alltag abbauen, damit diese Menschen uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Bestimmte in der EU verkaufte Produkte und Dienstleistungen müssen nun gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören geeignete Schriftgrößen und Text-zu-Sprache-Funktionen an Selbstbedienungsterminals sowie auf E-Readern und Smartphones. 

Konkret bedeutet dies:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Die Verkehrsbetriebe müssen über die Barrierefreiheit von Bahnhöfen und ihren Diensten Bericht erstatten. Informationen über Verkehrsdienste (z. B. Fahrpläne oder Fahrkartenkauf) und Anzeigetafeln an Bahnhöfen müssen barrierefrei sein.
  • EU-Notrufnummer 112: Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten können per Anruf, SMS oder Videocall in Echtzeit und von überall in der Europäischen Union aus einen Notruf absetzen.
  • Geldautomaten: Menschen mit Sehbeeinträchtigungen können dank barrierefreier, multisensorischer Benutzeroberflächen besser auf Bankdienstleistungen zugreifen. Die Bedürfnisse von Personen im Rollstuhl oder mit geringer Körpergröße werden durch besondere Höhenanforderungen berücksichtigt.
  • IT-Ausstattung: Damit Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am Erwerbsleben teilhaben können, muss IT-Ausstattung barrierefrei und mit unterstützenden Technologien kompatibel sein. 

Der Rechtsakt schreibt auch verpflichtende Schulungen zum Thema Behinderung und Barrierefreiheit für Dienstleister vor.

Der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit trat im Juni 2025 in Kraft. Er fördert Fairness und Gerechtigkeit sowie Wachstum, Innovation und eine bessere Mobilität, indem ein einheitliches Maß an Barrierefreiheit in der gesamten EU sichergestellt wird. Die Kommission ist nach wie vor entschlossen, gleiche Bedingungen für alle zu schaffen und dafür zu sorgen, dass niemand zurückgelassen wird.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Juli 2025
Autor
Generaldirektion Kommunikation