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Europäische Kommission

Fachkräftemangel: Internationale Rekrutierung als Lösung

  • Presseartikel
  • 15. Juni 2026
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min
woman and man sit around a computer in an office

 

In der EU besteht aufgrund des demografischen Wandels ein Fachkräftemangel. Unsere Wirtschaft ist daher zunehmend auf Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern angewiesen. Wenn wir die EU wettbewerbsfähiger machen wollen, müssen wir die legale Migration also erleichtern. 

Zwei aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene dürften bei der Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland helfen:

  • das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen hinsichtlich der kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • die Einrichtung des EU-Talentpools als erste europaweite digitale Plattform, die Arbeitsuchende aus Nicht-EU-Ländern mit Arbeitgebern in der EU zusammenbringt

Einfachere Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis erleichtert Nicht-EU-Staatsangehörigen die Jobsuche, da sie keine separaten Anträge für eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis stellen müssen. Um das Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis zu vereinfachen und zu beschleunigen, wurde die Richtlinie überarbeitet. Nach den neuen Bestimmungen:

  • können Inhaber einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung ihren Antrag direkt in der EU stellen, ohne in ihr Herkunftsland zurückkehren zu müssen
  • haben die EU-Länder 90 Tage Zeit, um über einen Antrag auf eine kombinierte Erlaubnis zu entscheiden und die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu prüfen

Zudem bieten die neuen Bestimmungen Arbeitnehmenden aus Nicht-EU-Ländern einen besseren Schutz, etwa vor Ausbeutung am Arbeitsplatz. Die EU-Länder müssen sie über ihre Rechte informieren, ihnen gegebenenfalls einen Arbeitgeberwechsel ermöglichen und es ihnen gestatten, auch ohne Beschäftigung im Land zu bleiben, solange ihre kombinierte Erlaubnis gültig ist.

Die EU-Länder hatten bis Mai 2026 Zeit, um ihre nationalen Vorschriften entsprechend anzupassen. In Dänemark und Irland gelten die Bestimmungen nicht. 

Leichtere Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland

Der EU-Talentpool wird die erste europaweite Plattform sein, die das Anwerben von Arbeitsuchenden aus Nicht-EU-Ländern erleichtert, insbesondere für Berufe mit hohem Fachkräftemangel. Offiziell gibt es den Pool seit Juni 2026; die EU-Kommission arbeitet jedoch noch an der Entwicklung der Plattform. Bis Ende 2027 dürfte sie voll funktionsfähig sein. 

Auf der Plattform können Arbeitsuchende aus Nicht-EU-Ländern ein Profil mit ihren Kompetenzen, ihren Qualifikationen, ihrer Berufserfahrung und ihren Sprachkenntnissen erstellen und Arbeitgeber aus den teilnehmenden EU-Ländern Stellenangebote veröffentlichen.

Maßnahmen zur Erleichterung von legaler Migration und Neuansiedlung sind ein zentraler Bestandteil des ausgewogenen Migrations- und Asylkurses der EU. Sie ergänzen die Maßnahmen gegen irreguläre Migration, die die EU insbesondere im Rahmen ihres Migrations- und Asylpakets beschlossen hat – eine umfassende und strikt durchgesetzte Reihe von Vorschriften für ein besseres Asyl- und Migrationsmanagement.

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Datum der Veröffentlichung
15. Juni 2026
Autor
Generaldirektion Kommunikation