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Europäische Kommission
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    FAKTEN

    Durch das Verbot werden 90 % der derzeitigen Erdölimporte der EU aus Russland erfasst.

    Das Einfuhrverbot für russische Kohle betrifft ein Viertel aller russischen Kohle-Exporte weltweit, was einem Einnahmenverlust von 8 Mrd. EUR jährlich entspricht.

Russische Öleinnahmen im Visier

Die EU hat die Einfuhr von russischem Rohöl und raffinierten Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg aus Russland verboten. Das Öl-Embargo wird für Russland gravierende Folgen haben. Rund die Hälfte seiner gesamten Erdölausfuhren gehen in die EU. 2021 wurde Öl im Wert von 71 Mrd. EUR aus Russland in die EU eingeführt, davon entfielen 48 Mrd. EUR auf Rohöl und 23 Mrd. EUR auf raffinierte Ölerzeugnisse. Der Verlust dieses lukrativen Marktes ist daher mit massiven strukturellen Beeinträchtigungen für Russland verbunden, dessen Haushalt stark von den Öleinnahmen abhängt. 

Die mit der G7+ Price Cap Coalition vereinbarten Preisobergrenzen haben die russischen Erdöleinnahmen weiter verringert und auch zur Stabilisierung der globalen Energiemärkte beigetragen. Die Obergrenzen verhindern beispielsweise, dass EU-Unternehmen Transport- oder Versicherungsdienstleistungen für die Beförderung von russischem Öl zu Preisen oberhalb des Preisdeckels erbringen. Derzeit gibt es drei Preisobergrenzen für die Ausfuhr von:

  • russischem Rohöl auf dem Seeweg bei höchstens 47,6 USD pro Barrel (18. Sanktionspaket)
  • oberhalb des Rohölpreises gehandelte Erdölerzeugnisse wie Diesel, Kerosin und Benzin bei höchstens 100 USD pro Barrel
  • unterhalb des Rohölpreises gehandelte Erdölerzeugnisse wie Heizöl und Naphtha bei höchstens 45 USD pro Barrel

Mit dem 18. Sanktionspaket wurde auch ein automatischer und dynamischer Mechanismus für künftige Überprüfungen der Ölpreisobergrenze eingeführt. Mit dem neuen System wird sichergestellt werden, dass die Obergrenze stets 15 % unter dem in den sechs vorangegangenen Monaten erzielten durchschnittlichen Marktpreis für Rohöl aus dem Ural liegt, wodurch sowohl die Vorhersehbarkeit für die Marktteilnehmer als auch der Druck auf die russischen Energieeinnahmen erhöht werden.

zusätzlich dazu hat die G7+ Price Cap Coalition Maßnahmen zur genauen Überwachung von Tankerverkäufen an Drittländer eingeführt, um gegen die „Schattenflotte“ vorzugehen, die Russland zur Umgehung der Obergrenzen nutzt 

Weitere energiepolitische Maßnahmen:

  • Einfuhrverbot für alle Arten russischer Kohle
  • Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG), das bei den jährlichen Importen mit über 1 Mrd. EUR zu Buche schlägt, ausgenommen bestehende Verträge für die Dauer von höchstens 12 Monaten
  • Einfuhrverbot für eine LPG-Variante, die zur Umgehung bestehender Beschränkungen genutzt wird
  • Einfuhrverbot für russisches Flüssigerdgas (LNG) – für langfristige Verträge ab 1. Januar 2027 und für kurzfristige Verträge innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Sanktionen
  • Verbot von künftigen Investitionen in LNG-Projekte, die in Russland im Bau sind, sowie von Ausfuhren zugunsten solcher Projekte
  • Verbot der Nutzung von EU-Häfen für die Umladung von russischem LNG
  • Verbot der Einfuhr von russischem LNG über bestimmte Terminals, die nicht an das EU-Gaspipelinenetz angebunden sind
  • Verbot der Bereitstellung von Waren, Technologien und Dienstleistungen für russische LNG- und Rohölprojekte
  • Verbot neuer EU-Investitionen in den russischen Bergbausektor (mit Ausnahme bestimmter Rohstoffe)
  • Verbot der Ausfuhr bestimmter Erdölveredelungstechnologien – dadurch wird es für Russland schwieriger und kostspieliger, seine Ölraffinerien zu modernisieren
  • Weitreichendes Verbot von Neuinvestitionen im gesamten russischen Energiesektor, mit begrenzten Ausnahmen für die zivile Kernenergie und den Rücktransport bestimmter Energieerzeugnisse in die EU
  • Verbot für russische Staatsangehörige oder Einrichtungen, Gasspeicherkapazitäten in den EU-Mitgliedstaaten zu buchen
  • Beendigung der Möglichkeit für Deutschland und Polen, russisches Pipeline-Öl zu importieren
  • Verbot der vorübergehenden Lagerung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen in EU-Häfen
  • Verbot der Bereitstellung von Software im Zusammenhang mit der Erdöl- und Erdgasexploration nach Russland
  • Transaktionsverbot für die Pipelines Nord Stream 1 und 2
  • Transaktionsverbot für die Öl- und Gas-Großunternehmen Rosneft und Gazprom Neft
  • Einfuhrverbot für Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl
  • Maßnahmen gegen Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern, die Russland zu Einnahmen verhelfen, indem sie sein Gas kaufen oder ihm seine Schattenflotte ermöglichen  

Stand: 23. Oktober 2025