FAKT70 % der Vermögenswerte des russischen Bankensystems unterliegen Sanktionen. Maßnahmen gegen den russischen Bankensektor Dadurch, dass den sanktionierten Unternehmen der Zugang zu den EU-Kapitalmärkten verwehrt wird, erhöhen sich ihre Kredit- und Transaktionskosten. So wird schrittweise die industrielle Basis Russlands ausgehöhlt.Die Maßnahmen im Einzelnen:Verbot jeglicher Form der Kreditvergabe sowie des Ankaufs von Wertpapieren, die von bestimmten russischen Banken und der russischen Regierung (einschließlich der Zentralbank) ausgegeben wurdenVerbot von Transaktionen mit bestimmten russischen Staatsunternehmen verschiedenster Sektoren, darunter dem militärisch-industriellen Komplex des KremlsVerbot der Ausfuhr von Banknoten und des Verkaufs übertragbarer Wertpapiere in allen offiziellen Währungen der EURating-Verbot: keine Bewertung des russischen Staats und russischer Unternehmen durch Rating-Agenturen in der EU sowie Verbot der Erbringung von Rating-Dienstleistungen für russische KundenVerbot der Erbringung hochwertiger Krypto-Dienstleistungen für Russland sowie Verbot sämtlicher Krypto-Geldbörsen, unabhängig vom BetragVerbot der – direkten oder indirekten – Erbringung bestimmter unternehmensrelevanter Dienstleistungen; dazu gehören Dienstleistungen wie Wirtschaftsprüfung, Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung, IT-Beratung, Rechtsberatung, Architektur und Ingenieurwesen, Unternehmensberatung, Markt- und Meinungsforschung, Öffentlichkeitsarbeit, technische Versuche und Analysen, Werbedienstleistungen und Rating-DienstleistungenVerbot der Beratung wohlhabender russischer Staatsbürger in Bezug auf Finanzplanung und Trusts und Verbot ihrer großen Einlagen bei EU-BankenAusschluss russischer Staatsangehöriger aus Leitungsgremien kritischer Infrastrukturen der MitgliedstaatenVerbot von Transaktionen mit Banken und Anbietern von Kryptowerten in Russland und Drittländern, die die rüstungsindustrielle Basis Russlands unterstützen Die EU hat die Vermögenswerte einer Reihe russischer Banken eingefroren und sie vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Die EU sperrt die in der EU gehaltenen Devisenreserven Russlands, indem:sie große russische Banken vom SWIFT-System, dem weltweit führenden Zahlungsverkehrssystem abkoppelt – hierdurch werden diese Banken daran gehindert, ihre Finanztransaktionen weltweit schnell und effizient durchzuführen,sie EU-Banken außerhalb Russlands untersagt, das System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen SPFS, das russische Äquivalent zu SWIFT, zu nutzen,sie nichtrussischen Drittlandsbanken, die an SPFS angeschlossen sind, untersagt, mit EU-Wirtschaftsbeteiligten Geschäfte zu machen,sie Investitionen in Projekte, die aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden, untersagt. Maßnahmen zum Schutz des EU-Finanzsektors Russland nutzt Rechtsstreitigkeiten und Vergeltungsmaßnahmen, um die Vermögenswerte der EU-Zentralverwahrer zu beschlagnahmen. Daher hat die EU folgende Maßnahmen eingeführt:Eine Ausnahmeregelung, mit der EU-Zentralverwahrer bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe von Barguthaben beantragen können, damit sie diese zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden verwenden können.Eine Haftungsklausel für EU-Zentralverwahrer, d. h. EU-Zentralverwahrer sind nicht verpflichtet, der russischen Zentralbank Zinsen oder andere Formen der Entschädigung über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus zu zahlen. Maßnahmen zum Schutz von EU-Unternehmen Zu den Maßnahmen gehören: die Anerkennung oder Vollstreckung bestimmter Entscheidungen russischer Gerichte in der EU zu verbieten, die den russischen Gerichten die ausschließliche und obligatorische Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Unternehmen aus Russland und der EU verleihen. Dies schützt EU-Unternehmen vor Schäden, die in Russland rechtswidrig anerkannt werden. Einführung von Ausnahmeregelungen, die es EU-Unternehmen ermöglichen, sich aus Russland zurückzuziehen. Ein umfassendes SanktionskonzeptEinzelpersonen, Unternehmen und OrganisationenVisaEinfuhr- und AusfuhrverboteSanktionen im EnergiebereichSanktionen im VerkehrsbereichSanktionen für Güter mit doppeltem VerwendungszweckAbschöpfung und Einziehung von VermögenswertenWirksamkeit der Sanktionen