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Europäische Kommission

Internationale Handelssanktionen

Im Verbund mit den G7-Ländern und anderen gleich gesinnten Partnern entzieht die EU Russland per 15. März 2022 den Meistbegünstigtenstatus in der WTO. Damit verliert Russland wesentliche Handelsvorteile als WTO-Mitglied.

Die EU hat sich gegen eine Erhöhung der Einfuhrzölle entschieden und für eine Reihe von Sanktionen ausgesprochen, die Ein- und Ausfuhrverbote bzw. -beschränkungen für bestimmte Güter umfassen:

  • ein EU-Einfuhrverbot für alle fertigen und halbfertigen Stahlerzeugnisse
  • ein EU-Ausfuhrverbot für Luxusgüter, das direkt gegen russische Eliten gerichtet ist
  • ein EU-Einfuhrverbot für in Russland abgebaute, verarbeitete oder hergestellte Diamanten (ausgenommen Industriediamanten) im Rahmen des international abgestimmten Diamantenverbots durch die G7-Staaten mit dem Ziel, Russland diese wichtige Einnahmequelle in Höhe von schätzungsweise 4 Mrd. EUR pro Jahr zu entziehen
  • ein EU-Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, Primäraluminium, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren
  • ein EU-Einfuhrverbot für Helium, das erhebliche Einnahmen für Russland generiert
  • ein Einfuhrverbot für gestohlene ukrainische Kulturgüter
  • die Ausweitung des Ausfuhrverbots für Luxusautos auf alle Neu- und Gebrauchtwagen über 1,9 l Hubraum sowie auf alle Elektro- und Hybridfahrzeuge
  • ein vollständiges Verbot für bestimmte Arten von Maschinenbauteilen
  • zusätzliche Einfuhrverbote für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen, sonstige alkoholische Getränke und erlesene Meeresfrüchte
  • gezielte Ausfuhrverbote in Bereichen, die Russland aufgrund seiner hohen Abhängigkeit von Lieferungen aus der EU empfindlich treffen. Hierzu gehören zum Beispiel Quanteninformatik, modernste Halbleiter, Präzisionsgeräte und -teile, Baugüter, verarbeitete Stahl-, Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse, Laser, Batterien, Transportmittel und Chemikalien. Besondere Katalysatoren für Raffinerien fallen ebenfalls hierunter. Hierdurch werden die technologische Basis und die industrielle Kapazität Russlands geschwächt
  • Beschränkungen für Industriegüter von militärischer Bedeutung, insbesondere für Mineralien, Chemikalien, Stahl, Glas und Feuerwerkskörper
  • ein Verbot der Bereitstellung von Unternehmens- und Designsoftware an die russische Regierung oder russische Unternehmen
  • das Verbot, aus Russland stammendes Gold direkt oder indirekt zu erwerben, einzuführen oder weiterzugeben
  • eine Ausfuhrbeschränkung für weitere 15 Technologiegüter, die in Kampfgebieten gefunden wurden, bzw. für Geräte, die zur Herstellung solcher Güter benötigt werden
  • ein Verkaufs-, Lizenzierungs-, Übertragungs- bzw. Weitergabeverbot für Rechte an geistigem Eigentum und für Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf sanktionierte Güter, um deren Herstellung außerhalb der EU zu verhindern
  • verschärfte Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse, weil Importeure sanktionierter, in einem Drittland verarbeiteter Eisen- und Stahlerzeugnisse künftig nachweisen müssen, dass die Ausgangsmaterialien nicht aus Russland stammen
  • strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für fortgeschrittene Technologien für russische Einrichtungen und Einrichtungen aus Drittländern, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen
  • Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Festtreibstoffen genutzt werden
  • Ausfuhrbeschränkungen für computergesteuerte Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen), die zur Herstellung von Schlachtfeldausrüstung verwendet werden
  • Ausfuhrverbote für Maschinen und Geräte, insbesondere Maschinen, die im Energiesektor eingesetzt werden, wie Gasturbinen
  • Ausfuhrverbote für Chemikalien, insbesondere solche, die als Rohstoffe in der Industrie verwendet werden
  • Ausfuhrverbote für bestimmte Metalle wie raffiniertes Kupfer und Waren aus Kupfer, Aluminium und Waren aus Aluminium sowie Waren aus Stahl
  • Ausfuhrverbote für Kunststoffe
  • Ausfuhrverbote für Salze und Erze 
  • Ausfuhrverbote für Baumaterialien 
  • Ausfuhrverbote für Gummierzeugnisse 
     

FAKTEN

  • Auf der Ausfuhrseite wird der Umfang der Exportbeschränkungen für Waren und Technologien auf bislang insgesamt 48 Mrd. EUR geschätzt. Das entspricht 54 % der EU-Ausfuhren vor der Invasion.
  • 58 % des Vorkriegs-Einfuhrvolumens sind von den Maßnahmen betroffen, was 91,2 Mrd. EUR gleichkommt.
  • Der Gesamtwert der Ausfuhrbeschränkungen für Dienstleistungen liegt bei 3,28 Mrd. EUR (16 % der EU-Exporte vor der Invasion).
  • Das Ausfuhrverbot für EU-Technologiegüter hat die technologieintensive Wirtschaft in Russland schrumpfen lassen. Besonders stark ging die Produktion von Pkw, sonstigen Fahrzeugen und Computern zurück.
  • Keine der EU-Maßnahmen zielt in irgendeiner Weise auf den Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, einschließlich Weizen und Düngemitteln, zwischen Drittländern und Russland ab.

Stand: 23. Oktober 2025