Diese Informationen gibt es auch auf: Ukrainisch | українська | Russisch | русский
Internationale Handelssanktionen
Im Verbund mit den G7-Ländern und anderen gleich gesinnten Partnern entzieht die EU Russland per 15. März 2022 den Meistbegünstigtenstatus in der WTO. Damit verliert Russland wesentliche Handelsvorteile als WTO-Mitglied.
Die EU hat sich gegen eine Erhöhung der Einfuhrzölle entschieden und für eine Reihe von Sanktionen ausgesprochen, die Ein- und Ausfuhrverbote bzw. -beschränkungen für bestimmte Güter und Dienstleistungen umfassen:
- ein EU-Einfuhrverbot für alle fertigen und halbfertigen Stahlerzeugnisse
- ein EU-Ausfuhrverbot für Luxusgüter, das direkt gegen russische Eliten gerichtet ist
- ein EU-Einfuhrverbot für in Russland abgebaute, verarbeitete oder hergestellte Diamanten (ausgenommen Industriediamanten) im Rahmen des international abgestimmten Diamantenverbots durch die G7-Staaten mit dem Ziel, Russland diese wichtige Einnahmequelle in Höhe von schätzungsweise 4 Mrd. EUR pro Jahr zu entziehen
- ein EU-Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, Primäraluminium, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren
- ein EU-Einfuhrverbot für Helium, das erhebliche Einnahmen für Russland generiert
- ein Einfuhrverbot für gestohlene ukrainische Kulturgüter
- die Ausweitung des Ausfuhrverbots für Luxusautos auf alle Neu- und Gebrauchtwagen über 1,9 l Hubraum sowie auf alle Elektro- und Hybridfahrzeuge
- ein vollständiges Verbot für bestimmte Arten von Maschinenbauteilen
- zusätzliche Einfuhrverbote für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen, sonstige alkoholische Getränke und erlesene Meeresfrüchte
- gezielte Ausfuhrverbote in Bereichen, die Russland aufgrund seiner hohen Abhängigkeit von Lieferungen aus der EU empfindlich treffen. Hierzu gehören zum Beispiel Quanteninformatik, modernste Halbleiter, Präzisionsgeräte und -teile, Baugüter, verarbeitete Stahl-, Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse, Laser, Batterien, Transportmittel und Chemikalien. Besondere Katalysatoren für Raffinerien fallen ebenfalls hierunter. Hierdurch werden die technologische Basis und die industrielle Kapazität Russlands geschwächt
- Beschränkungen für Industriegüter von militärischer Bedeutung, insbesondere für Mineralien, Chemikalien, Stahl, Glas und Feuerwerkskörper
- ein Verbot der Bereitstellung von Unternehmens- und Designsoftware an die russische Regierung oder russische Unternehmen
- eine Beschränkung bei der Erbringung von Cybersicherheitsdiensten für Russland
- das Verbot, aus Russland stammendes Gold direkt oder indirekt zu erwerben, einzuführen oder weiterzugeben
- eine Ausfuhrbeschränkung für weitere 15 Technologiegüter, die in Kampfgebieten gefunden wurden, bzw. für Geräte, die zur Herstellung solcher Güter benötigt werden
- ein Verkaufs-, Lizenzierungs-, Übertragungs- bzw. Weitergabeverbot für Rechte an geistigem Eigentum und für Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf sanktionierte Güter, um deren Herstellung außerhalb der EU zu verhindern
- verschärfte Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse, weil Importeure sanktionierter, in einem Drittland verarbeiteter Eisen- und Stahlerzeugnisse künftig nachweisen müssen, dass die Ausgangsmaterialien nicht aus Russland stammen
- strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für fortgeschrittene Technologien für russische Einrichtungen und Einrichtungen aus Drittländern, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen
- Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Festtreibstoffen genutzt werden
- Ausfuhrbeschränkungen für computergesteuerte Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen), die zur Herstellung von Schlachtfeldausrüstung verwendet werden
- Ausfuhrverbote für Maschinen und Geräte, insbesondere Maschinen, die im Energiesektor eingesetzt werden, wie Gasturbinen
- Ausfuhrverbote für Chemikalien, insbesondere solche, die als Rohstoffe in der Industrie verwendet werden
- Ausfuhrverbote für bestimmte Metalle wie raffiniertes Kupfer und Waren aus Kupfer, Aluminium und Waren aus Aluminium sowie Waren aus Stahl
- Ausfuhrverbote für Kunststoffe
- Ausfuhrverbote für Salze und Erze
- Ausfuhrverbote für Baumaterialien
- Ausfuhrverbote für Gummierzeugnisse
- ein Kontingent für Ammoniak, um die bestehenden Einfuhren zu begrenzen
FAKTEN
- Auf der Ausfuhrseite wird der Umfang der Exportbeschränkungen für Waren und Technologien auf bislang insgesamt 48 Mrd. EUR geschätzt. Das entspricht 54 % der EU-Ausfuhren vor der Invasion.
- 58 % des Vorkriegs-Einfuhrvolumens sind von den Maßnahmen betroffen, was 91,2 Mrd. EUR gleichkommt.
- Der Gesamtwert der Ausfuhrbeschränkungen für Dienstleistungen liegt bei 3,28 Mrd. EUR (16 % der EU-Exporte vor der Invasion).
- Das Ausfuhrverbot für EU-Technologiegüter hat die technologieintensive Wirtschaft in Russland schrumpfen lassen. Besonders stark ging die Produktion von Pkw, sonstigen Fahrzeugen und Computern zurück.
- Keine der EU-Maßnahmen zielt in irgendeiner Weise auf den Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, einschließlich Weizen und Düngemitteln, zwischen Drittländern und Russland ab.
Die Seite wurde zuletzt am 23 April 2026 aktualisiert.
