Konsequente Umsetzung von Sanktionen Die gewissenhafte und konsequente Umsetzung der Sanktionen ist entscheidend, damit sie ihre Wirkung erzielen. Hierfür sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig. Zu diesem Zweck arbeitet die Kommission eng mit ihnen zusammen:regelmäßige Treffen einer Sachverständigengruppe, wo die Kommission alle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erreichtdie von der Kommission im März 2022 eingesetzte „Freeze and Seize Task Force“ zur besseren Abstimmung beim Einfrieren von Vermögenswerten russischer und belarussischer Einzelpersonen und Organisationeneine von EU-Kommissarin Mairead McGuinness geleitete hochrangige Gruppe, in der sich alle Behörden der 27 Mitgliedstaaten mit Vertretern aus Industrie und Wirtschaft austauschen könnenvon der Kommission veranstaltete Ad-hoc-Sitzungen mit Interessenträgern zur Orientierung und zur Erörterung der konkreten Umsetzung von SanktionenDie EU stimmt ihre Sanktionen mit internationalen Partnern wie den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Südkorea, der Schweiz, Japan, Australien, Kanada, Neuseeland und Norwegen ab, damit die für jedes Land wirtschaftlich wirksamsten Maßnahmen ergriffen werden. Verhinderung von Umgehungen Die Umgehung von EU-Sanktionen ist eine Straftat. Zur Kontrolle unternimmt die Kommission Folgendes:Handels- und Zolldienste sind angehalten, darauf zu achten, dass bestimmte Waren nicht über Drittländer nach Russland gelangenSie stimmt sich mit Drittländern in puncto Einschätzung, Datenabgleich und etwaige Abhilfemaßnahmen abAus dem Privatsektor holt sie Informationen über Umgehungsmuster ebenso ein wie Empfehlungen zum Gegensteuern.Im Rahmen des 11. Sanktionspakets, das am 23. Juni 2023 beschlossen wurde, hat die EU ein neues Instrument eingeführt, um die Umgehung von Sanktionen per Gerichtsbarkeit von Drittländern zu verhindern. Konkret geht es um bestimmte Hochrisikogüter, die nachweislich über Drittländer nach Russland gelangen, obwohl sie unter die EU-Sanktionen fallen. Mithilfe dieses Instruments kann die EU die Ausfuhr dieser Güter in Länder verbieten, in denen unsere Sanktionen umgangen werden. Sie kann ebenfalls die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen verbieten.Die Liste der Güter und Technologien, die unter diese Maßnahme fallen, kommt nur dann zum Tragen, wenn keine andere Lösung gefunden wird. Das erfordert allerdings eine enge Zusammenarbeit und einen intensiven Dialog mit jedem einzelnen der betreffenden Drittländer. Dabei haben die jeweiligen Behörden stets Gelegenheit, sich zu unseren Feststellungen und Schlussfolgerungen zu äußern, daher handelt es sich hierbei um eine Maßnahme der letzten Instanz.Eine Reihe anderer Maßnahmen hat es uns ermöglicht, die Umgehung von Sanktionen weiter zu bekämpfen: Transitverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für moderne TechnikWir haben ein Transitverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, moderne Technik, Feuerwaffen und Luftfahrtgüter durch russisches Hoheitsgebiet verhängt. Das bedeutet, dass Waren, die in Drittländer ausgeführt werden, nicht mehr durch russisches Hoheitsgebiet befördert werden dürfen.Wir verpflichten die Wirtschaftsbeteiligten dazu, die Wiederausfuhr bestimmter Kategorien sensibler Güter nach Russland vertraglich zu untersagen.Mit dem 18. Sanktionspaket haben wir eine spezielle Auffangregelung („Catch-all“-Regelung) eingeführt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, verdächtige Sendungen fortschrittlicher Technologien zu stoppen und zu prüfen.Transitverbot für wirtschaftlich kritische GüterWir haben ein Transitverbot für bestimmte wirtschaftlich kritische Güter durch russisches Hoheitsgebiet eingeführt. Das bedeutet, dass diese Waren, die in Drittländer ausgeführt werden, nicht mehr durch russisches Hoheitsgebiet Russlands befördert werden dürfen. Meldung von Geldtransfers außerhalb der EUWir haben eine neue Meldepflicht eingeführt, wonach Unternehmen in der EU, die zu mehr als 40 % direkt oder indirekt von russischen Staatsbürgern oder in Russland niedergelassenen Unternehmen gehalten werden, bestimmte Geldtransfers außerhalb der EU künftig anzeigen müssen.Meldepflichten in Bezug auf Vermögenswerte der russischen ZentralbankGemeinsam mit den Mitgliedstaaten erstellt die Kommission eine Übersicht über alle eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank in der EU – mit genauer Orts- und Wertangabe. Das ist besonders wichtig im Hinblick auf die mögliche Nutzung öffentlicher russischer Vermögenswerte zur Finanzierung des Wiederaufbaus in der Ukraine.Im Rahmen des 10. Sanktionspakets haben die Mitgliedstaaten der Kommission stillgelegte Vermögenswerte der russischen Zentralbank von über 200 Mrd. EUR gemeldet. Konsequentere Buchführung über das Einfrieren von VermögenswertenErstmals verlangt die EU, dass gelistete Personen von sich aus ihre gesamten Vermögenswerte im Hoheitsgebiet der EU offenlegen. So können Vermögenswerte viel effizienter erfasst und eingefroren werden. Wird dieser Meldepflicht nicht nachgekommen, gilt das als Verstoß gegen das EU-Sanktionsrecht – mit den in den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten vorgesehenen (auch strafrechtlichen) Folgen.So wird auf die zunehmend komplexeren Strategien zur Umgehung von Sanktionen reagiert: Wir müssen neuen Taktiken immer einen Schritt voraus sein.Das 12. Sanktionspaket verpflichtete die Mitgliedstaaten, die Vermögenswerte gelisteter Personen proaktiv aufzuspüren, um Verstöße gegen Sanktionen oder deren Umgehung zu verhindern und aufzudecken.Schwarze ListenDie EU hat Kriterien für die Aufnahme in die Sanktionsliste eingeführt, durch die Sanktionen gegen Personen verhängt werden können, die die Umgehung von Sanktionen erleichtern (z. B. diejenigen, die den Betrieb unsicherer Öltankschiffe unterstützen, die Teil von Russlands Schattenflotte sind).Zusätzlich wird es möglich sein, verstorbene Personen mit eingefrorenen Vermögenswerten auf der Sanktionsliste zu belassen, um eine Untergrabung der Maßnahme zum Einfrieren der Vermögenswerte zu verhindern.Verstöße gegen EU-Sanktionen sind strafbarDa Russland seine Angriffe auf die Ukraine unvermittelt fortsetzt, sind die EU-Sanktionen voll und ganz umzusetzen. Verstöße hiergegen dürfen nicht noch belohnt werden. Seit dem Inkrafttreten im Mai 2024 wird es durch neue EU-Vorschriften einfacher, Verstöße gegen diese Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden.Diplomatische Kontakte zu Drittländern (d. h. Nicht-EU-Ländern)Die Kommission hat das Amt eines Internationalen Sondergesandten für die Umsetzung von EU-Sanktionen geschaffen, um dauerhafte Gespräche auf hoher Ebene mit Drittländern führen zu können, die eine Umgehung der Russland-Sanktionen verhindern sollen. David O'Sullivan, ehemaliger Generalsekretär der Kommission und hochrangiger EU-Diplomat, wurde zum EU-Sanktionsbeauftragten ernannt und trat dieses Amt im Januar 2023 an.Keine Ausfuhr von gemeinsamen Gütern mit hoher Priorität nach RusslandUnternehmen in der EU müssen die gebotene Sorgfalt walten lassen, um zu vermeiden, dass gemeinsame Güter mit hoher Priorität nach Russland gelangen. Außerdem müssen sie dafür sorgen, dass ihre Tochtergesellschaften im Ausland, die mit entsprechenden Waren handeln, ebenso verfahren.Eine „Russland-Ausfuhrklausel“ bzw. „No-Russia-Klausel“ für die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum soll zudem verhindern, dass in Länder außerhalb der EU übertragenes industrielles Know-how für die Herstellung von gemeinsamen Gütern mit hoher Priorität verwendet wird, die für Russland bestimmt sind.Hartes Vorgehen gegen die russische SchattenflotteUm Russland daran zu hindern, die Sanktionen und die Ölpreisobergrenze der G7+ zu umgehen, unterliegen Schiffe der russischen Schattenflotte einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen. Bislang hat die EU 557 Schiffe in diese Liste aufgenommen.Es wurde festgestellt, dass diese Schiffe bei der Beförderung von russischem Rohöl oder russischen Erdölerzeugnissen, bei Waffenlieferungen, bei Getreidediebstahl oder bei der Unterstützung des russischen Energiesektors mit hohem Risiko behaftete Transportpraktiken anwenden.Mit diesem gezielten Ansatz erhöhen sich die Kosten Russlands für den Einsatz solcher Schiffe, da sie daran gehindert werden, in der EU oder mit EU-Betreibern Geschäfte zu tätigen. Außerdem verringert sich damit die Zahl der Schiffe der russischen Schattenflotte, die russisches Rohöl transportieren können. Unterrichtung interessierter Kreise Um interessierte Kreise zu informieren, hat die KommissionHunderte häufig gestellter Fragen zu allen von Sanktionen betroffenen Wirtschaftszweigen wie Finanz- und Bankwesen, Handel und Zoll, Energie, Landwirtschaft, Verkehr, Medien, öffentliches Beschaffungswesen sowie gesonderte Leitlinien zu humanitären Fragen veröffentlicht. Sie steht in regelmäßigem Austausch mit der Industrie und den für die Umsetzung von EU-Sanktionen, die Erteilung von Genehmigungen und die Verfolgung von Verstößen zuständigen nationalen Behörden.leicht zugängliche Informationen über die bisher angenommenen Sanktionspakete veröffentlicht. Die EU-Sanktionskarte gibt einen guten Überblick über die derzeit geltenden Sanktionsregelungen, auch über sanktionierte Einzelpersonen. Die konsolidierte Auflistung aller Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, die mit EU-Sanktionen belegt wurden, deren Vermögen beschlagnahmt wurde – oder denen Gelder bzw. wirtschaftliche Ressourcen versagt werden, ist online abrufbar.ein Whistleblower-Tool zur anonymen Meldung von Verstößen gegen Sanktionen eingerichtet. Die EU-Sanktionen verpflichten die Mitgliedstaaten künftig auch, Verstöße gegen Sanktionen unter Strafe zu stellen.eine EU-Kontaktstelle für humanitäre Hilfe eingerichtet, die Helfern praktische Informationen zur Beantragung humanitärer Ausnahmeregelungen im Rahmen von EU-Sanktionen bietet.eine zentrale Kontaktstelle aufgebaut, die Behörden und Geschäftsleute außerhalb der EU in puncto EU-Sanktionen gegen Russland, insbesondere bei Fragen in Sachen Ernährungssicherheit, berät. So soll auch sichergestellt werden, dass Agrarprodukte und Düngemittel ungehindert in ihre Länder gelangen. Stand: 23. Oktober 2025 Ein umfassendes SanktionskonzeptEinzelpersonen, Unternehmen und OrganisationenVisaEinfuhr- und AusfuhrverboteMaßnahmen im Bereich Finanz- und UnternehmensdienstleistungenSanktionen im EnergiebereichSanktionen im VerkehrsbereichSanktionen bei Gütern mit doppeltem VerwendungszweckAbschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten