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Russland zur Rechenschaft ziehen

Verstöße gegen das Völkerrecht

Die EU setzt alles daran, dass kein in der und gegen die Ukraine verübtes Völkerrechtsverbrechen ungesühnt bleibt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und das Verbrechen der Aggression gelten als besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht und werden auch als Kernverbrechen des Völkerstrafrechts oder Gräuelverbrechen bezeichnet.

Die Ukraine untersucht rund 152 000 Fälle mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen. Die Dunkelziffer dürfte noch darüber liegen.

  • 17 EU-Mitgliedstaaten

    haben bereits eigene Ermittlungen zu Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine eingeleitet.

  • 6 EU-Mitgliedstaaten

    Polen, Lettland, Estland, die Slowakei, Rumänien und Litauen sind wie die Ukraine, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und Europol in der von Eurojust unterstützten gemeinsamen Ermittlungsgruppe vertreten.

  • 5 EU-Mitgliedstaaten

    Polen, Lettland, Estland, Rumänien und Litauen beteiligen sich gemeinsam mit der Ukraine und unter enger Einbindung des IStGH am Internationalen Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine (ICPA).

Ahndung der russischen Verbrechen in der Ukraine

Zur Koordinierung der Beweisführung wurde mit Unterstützung der Kommission innerhalb der bestehenden, von Eurojust unterstützten gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) in Den Haag das internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine eingerichtet (International Centre for the Prosecution of the Crime of Aggression in Ukraine – ICPA). Das Zentrum koordiniert die nationalen Ermittlungen zum Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine.

Auch bestehende Einrichtungen unterstützt die Kommission weiterhin durch

  • Förderung der IStGH-Kapazitäten mit gut 10 Mio. EUR seit Beginn der Invasion
  • Ausbau der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft mit über 6 Mio. EUR für IT und Ausrüstung sowie Hilfe für die Beratungsmission der EU innerhalb der von der EU, den USA und dem Vereinigten Königreich gebildeten Beratungsgruppe für Gräuelverbrechen
  • entsprechende Aufstellung von Eurojust: Aufgrund der geänderten Eurojust-Verordnung kann die Agentur Beweismittel im Zusammenhang mit internationalen Straftaten in einer neuen Datenbank sicher abspeichern, aufbewahren und analysieren
  • Unterstützung für Eurojust und Europol, die als Koordinierungszentren für Ermittlungen seitens der EU-Mitgliedstaaten fungieren 
  • Abstimmung mit unseren internationalen Partnern, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und weltumspannend handeln zu können 

Strafrechtliche Verfolgung des Verbrechens der Aggression

Verbrechen der Aggression werden in der Regel mit Waffengewalt durch einen Staat begangen und richten sich gegen die Souveränität, die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Landes. Als Angriffshandlung gelten Invasion, militärische Besetzung, gewaltsame Annexion, Bombardierung und die militärische Blockade von Häfen – all das wird Russland zur Last gelegt.

Da Russland kein Vertragsstaat des Römischen Statuts des IStGH ist, ist der Gerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegenwärtig nicht zuständig. Die Kommission und die Hohe Vertreterin haben die Gespräche der „Kerngruppe“ zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs zum Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine unterstützt.

Auf der 13. Sitzung der Kerngruppe am 3. und 4. Februar 2025 einigten sich hochrangige Rechtsexperten der Ukraine, 37 weiterer Staaten, der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes sowie des Europarats auf die erforderlichen Kernelemente der Rechtsinstrumente für die Einrichtung eines Sondergerichtshofs zum Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, darunter den „Schuman-Statutsentwurf“. 

Nach zwei Jahre dauernden Arbeiten auf technischer Ebene haben sich die Teilnehmer der Kerngruppe darauf verständigt, auf die Einrichtung eines Sondergerichtshofs im institutionellen Rahmen des Europarats hinzuarbeiten. Die Grundlage soll ein bilaterales Abkommen zwischen der ukrainischen Regierung und dem Europarat bilden, dem das Statut angehängt wird. In einem Erweiterten Teilabkommen (EPA) werden die Modalitäten für die Unterstützung eines solchen Gerichtshofs, einschließlich der Beteiligung einzelner Staaten und der Union, festgelegt. 

Aufkommen für verursachte Schäden

Die EU bemüht sich um die vollumfängliche Entschädigung der Ukraine und der dort lebenden Menschen für die durch die russische Aggression verursachten Schäden. Dazu ist sie dem Schadensregister für die Ukraine zunächst als assoziiertes und im Juli 2024 als Vollmitglied beigetreten.

Das Register wurde im Rahmen des Europarats geschaffen und soll Ansprüche erfassen, die für eine Wiedergutmachung für Schäden, Verluste oder Verletzungen im Zusammenhang mit der Aggression Russlands in der und gegen die Ukraine infrage kommen. Zu den Schadenskategorien zählen die Zerstörung von Sachwerten, körperliche und psychische Schäden, die Vertreibung und der Verlust von Angehörigen.

Die EU unterstützt das Register, indem sie einen jährlichen Beitrag leistet und bei den Sitzungen der Teilnehmerkonferenz mit am Tisch sitzt.

Es wird der Kommission für Entschädigungsansprüche unterstellt sein, einer Stelle, die über die Forderungen entscheiden und die Höhe der durch Russland zu leistenden Entschädigung festsetzen wird. Die Einrichtung der Kommission ist derzeit in Vorbereitung. Die EU ergreift die nötigen Schritte für die Teilnahme an den bevorstehenden Verhandlungen.

Im März 2022, unmittelbar nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, richtete die Kommission die Taskforce „Freeze and Seize“ ein. Mit der Taskforce soll eine wirkungsvollere Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU und vor allem des Einfrierens von Vermögenswerten sichergestellt werden, namentlich mit strafrechtlichen Mitteln.

Ferner bietet sie den Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen und ‑Einrichtungen (Eurojust, Europol und EUSta) die Möglichkeit, im Verbund restriktive EU-Maßnahmen umzusetzen und Sanktionsverletzungen zu bekämpfen.

Die Taskforce arbeitet eng mit internationalen Partnern zusammen, darunter den entsprechenden Einrichtungen in der Ukraine und den G7-Staaten.

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    FAKTEN UND ZAHLEN

    Dank der Unterstützung durch die Taskforce „Freeze and Seize“ haben die EU-Mitgliedstaaten bislang private Vermögenswerte russischer und belarussischer Oligarchen bzw. Unternehmen im Umfang von gut 28 Mrd. EUR eingefroren.

Aufgrund ihres interdisziplinären Ansatzes trug die Taskforce zur Konzipierung neuer Durchsetzungsinstrumente bei, so etwa zur freiwilligen Selbstanzeige von Sanktionsverletzungen, die Teil des 13. Sanktionspakets war, oder zu der im April 2024 verabschiedeten Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Harmonisierung der Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Sanktionsverletzungen.

Des Weiteren hat Eurojust durch regemäßigen Abgleich der Liste der durch die EU sanktionierten Personen und Unternehmen mit der eigenen Liste laufender Fälle zu den Arbeiten der Taskforce beigetragen, während Europol die Operation OSCAR gestartet hat, um die EU-Sanktionslisten mit den verfügbaren operativen Daten abzugleichen, Verbindungen zur organisierten Kriminalität und Geldwäsche herzustellen und das Aufspüren und die Beschlagnahme krimineller Vermögenswerte zu unterstützen. Bislang wurden mehr als 2 Mrd. EUR an Vermögenswerten beschlagnahmt.

Schlupflöcher stopfen

Da Russland seinen Angriff auf die Ukraine unvermindert fortsetzt, sind die EU-Sanktionen ohne Abstriche umzusetzen. Verstöße dürfen nicht noch belohnt werden. Wir haben das EU-Recht folgendermaßen verschärft:

So sollen die EU-Sanktionen abschreckender wirken – und die Mitgliedstaaten die rechtliche Handhabe erhalten, zunehmend Vermögenswerte, die mit einer Straftat in Verbindung stehen, zu beschlagnahmen.

Wiederaufbau der Ukraine

Mehr als 210 Mrd. EUR an Vermögenswerten der russischen Zentralbank sind in der EU immobilisiert.

Die EU hat mehrere Schritte zur Nutzung der außerordentlichen Einnahmen aus der Verwaltung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens unternommen.

2024 nahm sie das Modell des Zufallsbeitrags an, mit dem zur weiteren Unterstützung der Ukraine auf diese Einnahmen zurückgegriffen werden kann. Je nach Zinssatz dürften sie rund 2,5 bis 3 Mrd. EUR im Jahr abwerfen.

Darüber hinaus hat die EU nach dem G7-Gipfel im Juni 2024 die entsprechenden Rechtsakte zur Umsetzung des Modells der Darlehen durch beschleunigte Nutzung außerordentlicher Einnahmen verabschiedet, mit dem die erwähnten außerordentlichen Einnahmen zur Rückzahlung des 45-Mrd.-EUR-Darlehens genutzt werden, das die G7-Partner der Ukraine gewährt haben. Der EU-Beitrag zu dieser Maßnahme beläuft sich auf bis zu 18 Mrd. EUR und wird bis Ende 2025 in Form von Teilbeträgen eines neuen Makrofinanzhilfedarlehens an die Ukraine ausgezahlt.