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Europäische Kommission

Die Ukraine auf dem Weg in die EU

Überblick

Die bisherigen Fortschritte der Ukraine

Die Kommission gab im Juni 2022 ihre Stellungnahme zum Antrag der Ukraine ab, und im selben Monat erkannten alle Mitgliedstaaten der Ukraine den Status eines EU-Bewerberlandes zu.  

Im Dezember 2023 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der EU, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen. Die EU gab im Juni 2024 den offiziellen Startschuss für die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine.  

Im Juni 2026 einigten sich die EU-Staaten darauf, den ersten Block der Verhandlungen mit der Ukraine zu eröffnen (Thema: Grundwerte).

Die Verhandlungen sind in sechs thematische Blöcke aufgeteilt. Beim ersten Block soll es um die zentralen Werte und Grundsätze der EU gehen: von der Rechtsstaatlichkeit bis hin zu starken demokratischen Institutionen. 

Im Zuge der Verhandlungen muss die Ukraine Reformen durchführen, um sich den Rechtsvorschriften und Normen der EU, dem sogenannten Besitzstand, anzupassen. Das Land hat beeindruckende Leistungen bei der Umsetzung von Reformen an den Tag gelegt – sogar mitten im Krieg. 

Die Ukraine ist bereits in wichtigen Bereichen vorangekommen, darunter:

  • Reform des Justizwesens
  • Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft
  • Bekämpfung der Geldwäsche
  • Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
  • Schutz von Minderheitenrechten 

Mehr über das EU-Beitrittsverfahren

Die Ukraine macht Europa stärker

Trotz des russischen Angriffskriegs und der Widrigkeiten, mit denen sie derzeit konfrontiert ist, beschreitet die Ukraine einen Weg, der ihrer Bevölkerung und den Menschen in Europa bedeutende Vorteile bringen wird. 

Durch den Beitritt der Ukraine würden die regionale Stabilität und Sicherheit verbessert, unsere gemeinsamen Werte der Freiheit und Demokratie gestärkt und die Vielfalt und das Erbe unserer Kulturen reicher. Auch würde die Erweiterung des Binnenmarkts europäischen Unternehmen neue Chancen eröffnen und Europa wettbewerbsfähiger machen. 

Zwischen der Ukraine und Europa bestehen starke historische und kulturelle Bande, und sie strebt nach der politischen und wirtschaftlichen Stabilität, die EU-Mitgliedstaaten genießen. 

Das Land ist eine vollwertige parlamentarische Präsidialdemokratie mit einer gut funktionierenden öffentlichen Verwaltung, die die Dinge auch während des Krieges am Laufen hielt. Es gibt dort eine aktive Zivilgesellschaft, und das Wahlsystem hat sich als fair und frei erwiesen.  

Auf Europa richtet sich der Blick aller Ukrainer, die für eine bessere Zukunft kämpfen. Und zusammen können wir diesen Kampf gewinnen. Zusammen können wir unsere Union vollenden. Zusammen können wir die Ukraine in unser gemeinsames europäisches Zuhause bringen. Das ist der Traum der ukrainischen Helden und Märtyrer. Und es ist auch unser Traum. Gemeinsam sind wir Europa.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Heranführung der Ukraine an die EU 

Die EU arbeitet bereits an der schrittweisen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt und bietet schon jetzt den Ukrainerinnen und Ukrainern einige Vorteile, die die Menschen in Europa genießen. 

Handel 

Zwischen der EU und der Ukraine besteht seit 2014 ein Assoziierungsabkommen. Dieses Abkommen ist das wichtigste Instrument für die Annäherung zwischen der Ukraine und der EU: Es fördert engere politische Bande, stärkere Wirtschaftsbeziehungen und die Achtung der gemeinsamen Werte.  

Teil des Abkommens ist die vertiefte und umfassende Freihandelszone, durch die der Handel zwischen der EU und der Ukraine durch den schrittweisen Abbau von Zöllen auf Waren und Dienstleistungen angekurbelt wird. Es trägt auch zur Integration der Ukraine in den Binnenmarkt bei, indem sie dazu angehalten wird, sich an EU-Standards anzupassen.  Im Oktober 2025 trat die aktualisierte vertiefte und umfassende Freihandelszone in Kraft, was zu einer weiteren Vergrößerung der Handelsströme beitragen wird.  

Die EU ist für die Ukraine mit mehr als 50 % ihres Warenhandels im Jahr 2024 der wichtigste Handelspartner. Insgesamt belief sich der Warenhandel zwischen der EU und der Ukraine 2024 auf 67,2 Mrd. EUR, womit er sich seit Inkrafttreten der vertieften und umfassenden Freihandelszone 2016 mehr als verdoppelt hat. 

Mehr zum Handel EU-Ukraine 

Integration in den Binnenmarkt 

Seit Februar 2023 nimmt die Ukraine am Binnenmarktprogramm teil. Durch die Teilnahme an diesem Programm können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Ukraine Unterstützung und Zugang zu den EU-Märkten erhalten. 

Mehr über die EU-Unterstützung für die Binnenmarktintegration der Ukraine 

Forschung, Innovation und Bildung

Ukrainische Wissenschaftler*innen und Bürger*innen nehmen durch „Horizont Europa“ und Erasmus+ an wichtigen EU-Programmen für Forschung, Innovation und Bildung teil.  

Im Dezember 2023 eröffnete die Kommission ein neues Horizont-Europa-Büro in Kyjiw. Die Beteiligung der Ukraine an „Horizont Europa“ und am Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung trägt zur Erhaltung und Förderung des ukrainischen Forschungs- und Innovationsökosystems bei.  

Seit 2021 hat die EU durch das Programm Erasmus+ für mehr als 11 500 Bürgerinnen und Bürger den Austausch zwischen der EU und der Ukraine finanziert.

Mehr über die EU-Unterstützung für Forschung und Innovation in der Ukraine 

Konnektivität 

Die Ukraine ist seit Juni 2023 mit dem Programm der Fazilität „Connecting Europe“ assoziiert. Dadurch konnten ukrainische Behörden und Unternehmen EU-Mittel für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales beantragen, mit denen die Ukraine noch besser an ihre EU-Nachbarn angebunden wurde. 

Die Ukraine ist dem EU-Roaminggebiet am 1. Januar 2026 beigetreten. Ukrainische Bürgerinnen und Bürger, die in die EU-Mitgliedstaaten reisen, können nun ihre Mobilfunkdienste nahtlos nutzen, ohne zusätzliche Roaminggebühren zu zahlen. Gleiches gilt für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Ukraine Roaming nutzen. 

Kultur

Die EU hat seit Beginn des Krieges 50 Mio. EUR zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors der Ukraine bereitgestellt.

Seit 2022 sind über das Programm Kreatives Europa mehr als 7 Mio. EUR für ukrainische Kulturorganisationen und 700 000 EUR für Mobilitätsstipendien für Kunst- und Kulturschaffende geflossen. Mit den Mitteln werden die Erhaltung des kulturellen Erbes sowie künstlerische Darbietungen sowohl inner- als auch außerhalb der Ukraine gefördert. 

Mehr über die EU-Unterstützung für den ukrainischen Kultur- und Kreativsektor 

Zeitleiste

  1. 15. Juni 2026

    Die EU-Staaten einigen sich auf der zweiten Regierungskonferenz darauf, den ersten Block der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu eröffnen (Thema: zentrale Werte und Grundsätze).

  2. 25. Juni 2024

    Die EU gibt den offiziellen Startschuss für die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine auf der ersten Regierungskonferenz.

  3. 12. März 2024

    Die Kommission legt dem Rat den Entwurf des Verhandlungsrahmens für die Beitrittsgespräche mit der Ukraine vor.

  4. 14. Dezember 2023

    Der Europäische Rat beschließt, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen.

  5. 8. November 2023

    Die Kommission empfiehlt dem Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine.

  6. 23. Juni 2022

    Der Europäische Rat erkennt die europäische Perspektive der Ukraine an und gewährt ihr den Status eines Bewerberlandes.

  7. 17. Juni 2022

    Die Kommission gibt ihre Stellungnahme zum EU-Beitrittsantrag ab.

  8. 28. Februar 2022

    Die Ukraine beantragt die EU-Mitgliedschaft.

Die Seite wurde zuletzt am 15 Juni 2026 aktualisiert.