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Europäische Kommission

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über Ihre EU-Fahrgast- und -Fluggastrechte

  • Presseartikel
  • 28. Juli 2026
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 3 Min
Holiday planning in Europe

Koffer gepackt und startklar? Ihr Sommerurlaub steht bevor und Sie gehen auf Reisen? Dann wünschen wir Ihnen einen erholsamen Urlaub ohne unliebsame Zwischenfälle. Sollte aber doch etwas schiefgehen, dann ist es gut zu wissen, dass die EU-Vorschriften Sie in vielen Situationen schützen. Egal ob Ihr Flug annulliert wird, Ihr Zug verspätet ist oder Ihr Gepäck an Bord Ihres Kreuzfahrtschiffs verloren gegangen ist – aufgrund der EU-weit geltenden Passagierrechte können Sie bestimmte Ansprüche geltend machen.

Ob Sie in die EU einreisen, aus ihr ausreisen oder innerhalb der EU unterwegs sind: Ihr Anspruch hängt von dem gewählten Verkehrsmittel ab. Ein paar Beispiele:

  • ✈️Sie verpassen Ihren Anschlussflug, Ihr Flug ist überbucht oder Ihnen wird die Beförderung verweigert
  • 🚆Ihr Zug wurde annulliert oder ist verspätet
  • 🚌Ihr Reisebus fährt zu früh ab
  • 🚢Ihr Gepäck geht auf einer Schiffsreise verloren oder Sie verletzen sich auf See

In den allermeisten Fällen können Sie dennoch nach einem Standardverfahren vorgehen, wenn Sie wegen einer Verspätung, Annullierung oder einem Problem mit Ihrem Gepäck Ansprüche geltend machen müssen:

  • Wenden Sie sich an das Reiseunternehmen, bei dem Sie gebucht haben, und nutzen Sie dafür das bereitgestellte Beschwerdeformular. 
  • Wenn Sie nicht spätestens nach einem Monat von einem Bahnbetreiber, nach zwei Monaten von einer Fluggesellschaft oder Reederei und nach drei Monaten von einem Busunternehmen eine Antwort erhalten haben oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde des Landes einreichen, in dem das Problem aufgetreten ist.
  • Unterstützung und Beratung zu Fluggast- und Fahrgastrechten erhalten Sie auch beim Europäischen Verbraucherzentrum in Ihrem Land. 

Wenn Sie weiterhin Probleme mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs haben, können Sie auch versuchen, die Streitigkeit im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens oder durch eine alternative Streitbeilegungsstelle klären zu lassen. Diese Option steht allerdings nur in der EU ansässigen Personen offen.  

Auch wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder eine Behinderung haben, haben Sie wie alle anderen das Recht, per Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff zu reisen, und Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen und an Bord. Wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, gehen Sie bitte wie oben beschrieben vor, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Weitere Informationen zu Ihren Fluggast- und Fahrgastrechten finden Sie nachstehend. 

Bald gibt es noch besseren Schutz 

Im Juli 2026 hat die EU überarbeitete Vorschriften zu den Fluggastrechten verabschiedet – die erste größere Aktualisierung dieser Vorschriften in über 20 Jahren. 

Durch die neuen Vorschriften werden Flugreisen für die Passagiere einfacher und fairer. Unter anderem 

  • dürfen Kinder unter 12 Jahren ohne Extrakosten neben einem sie begleitenden Erwachsenen sitzen 
  • muss die Information über Freigepäck und Gebühren vor der Buchung klarer sein 
  • werden die Verfahren für Entschädigungsforderungen und Rückerstattungen beschleunigt und vereinfacht 
  • erhalten Sie bei Stornierungen oder erheblichen Verspätungen bessere Unterstützung und werden gegebenenfalls auf einem anderen Weg ans Ziel gebracht 
  • wird der Schutz bei Anschlussreisen verbessert 
  • erhalten Passagiere mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität mehr Rechte, einschließlich besserer Schutzvorkehrungen für Mobilitätshilfen 

Die neuen Regeln dürften im kommenden Sommer in Kraft treten. Bis dahin profitieren Sie weiter von den bestehenden Vorschriften. 

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Laden Sie die App „Ihre Fluggast- und Fahrgastrechte“ auf Ihr Gerät ( Google AndroidApple iOS).

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Datum der Veröffentlichung
28. Juli 2026
Autor
Generaldirektion Kommunikation