Zum Hauptinhalt
Logo der Europäischen Kommission
Europäische Kommission

Die Verbraucheragenda 2030: für mehr Verbraucherschutz, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum

  • Presseartikel
  • 19. November 2025
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min
A woman holding a child receives a package at her front door

 

In der EU leben 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit ihren Haushaltsausgaben mehr als 51 % zum BIP der EU beitragen. Auch wenn sie von starken Verbraucherrechten profitieren, muss das Verbraucherschutzrecht aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und sich wandelnder Marktpraktiken – vor allem online – ständig angepasst werden. Die Kommission hat als Richtschnur für die EU-Verbraucherpolitik in den kommenden fünf Jahren die Verbraucheragenda 2030 angekündigt. Vier Prioritäten stehen im Mittelpunkt der Agenda:

  • Ein Aktionsplan für die Vollendung des Binnenmarktes für Verbrauchende. Damit sinken die Kosten für die Verbrauchenden, es bieten sich neue Geschäftsmöglichkeiten, die Mobilität wird angeregt und der Zugang zu grenzübergreifenden Finanzdienstleistungen verbessert.
  • Ein Rechtsakt über digitale Fairness, der 2026 vorgelegt werden soll, soll Verbrauchende und insbesondere Kinder in der digitalen Welt schützen. Die Kommission wird außerdem die Vorschriften für Unternehmen vereinfachen, den Verwaltungsaufwand mithilfe digitaler Tools verringern, den Zugang zu Informationen verbessern und verschärft gegen Onlinebetrug vorgehen.
  • Die Förderung des nachhaltigen Konsums, indem die EU-Länder bei der Anwendung des EU-Rechts zur Förderung nachhaltiger Waren unterstützt werden. Die Kommission will auch die Rückgabe nicht mehr verwendeter Waren, Gebrauchtwarenmärkte oder innovative kreislauforientierte Start-up-Unternehmen fördern.
  • Wirksame Durchsetzung und Rechtsschutz zum Schutz der Verbrauchenden vor unischeren oder vorschriftswidrigen Produkten. Das geschieht über die Reform der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, die Kooperation mit den nationalen Behörden, die Sicherstellung der wirksamen Durchsetzung der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und die Überarbeitung der Marktaufsichtsvorschriften. Die EU wird außerdem weiterhin direkt mit Drittländern zusammenarbeiten, um für Produktsicherheit an der Quelle zu sorgen.

Seit den 1970er Jahren hat die EU starke Verbraucherrechte geschaffen, die sich an neue Technologien und gesellschaftliche Veränderungen anpassen. Die neue Agenda für 2030 ist der jüngste strategische Rahmen für die Gestaltung der europäischen Verbraucherpolitik. Sie tritt an die Stelle des Aktionsplans für 2020 bis 2025, bei dem der Schwerpunkt auf dem grünen und dem digitalen Wandel und der Bekämpfung unfairer Online-Praktiken lag. 

Mehr zum Thema

Pressemitteilung – Kommission stellt Verbraucheragenda 2030 zur Stärkung von Verbraucherschutz, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigem Wachstum vor

Verbraucheragenda 2030

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. November 2025
Autor
Generaldirektion Kommunikation