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Europäisches Medienfreiheitsgesetz

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Freie Medien sind eine tragende Säule jeder Demokratie und entscheidend für eine gesunde Marktwirtschaft. Weltweit ist die Europäische Union nach wie vor eine Hochburg der freien Medien und setzt Standards als demokratischer Kontinent. Dennoch gibt es zunehmend besorgniserregende Tendenzen. Aufbauend auf früheren Bemühungen hat die Kommission deshalb eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Medienfreiheit und des Medienpluralismus und darüber hinaus zur Verbesserung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU ergriffen. Höhepunkt ist das Europäische Medienfreiheitsgesetz, das am 7. Mai 2024 in Kraft trat. Die neuen Vorschriften gelten in vollem Umfang ab dem 8. August 2025.

Neue Vorschriften zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien

Mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz wurde ein neues Regelwerk zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU eingeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne unzulässigem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.

Unter anderem wird das Europäische Medienfreiheitsgesetz

  • die redaktionelle Unabhängigkeit schützen
  • journalistische Quellen schützen – auch gegen den Einsatz von Spyware
  • den unabhängigen Betrieb öffentlich-rechtlicher Medien sicherstellen
  • die Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Medien verbessern
  • Medien vor der ungerechtfertigten Löschung von Inhalten durch sehr große Online-Plattformen schützen
  • ein Recht auf persönliche Anpassung des Medienangebots auf Geräten und über Schnittstellen einführen
  • die Transparenz bei der staatlichen Werbung für Mediendienstleister und Online-Plattformen gewährleisten
  • dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Auswirkungen wichtiger Medienmarktkonzentrationen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Freiheit bewerten
  • die Transparenz von Publikumsmessungen für Mediendienstleister und Werbetreibende stärken

Es wird ein neues unabhängiges Europäisches Gremium für Mediendienste eingerichtet, das aus den einzelstaatlichen Medienaufsichtsbehörden oder -stellen besteht und dessen Sekretariat von der Kommission gestellt wird. Das Gremium wird im Februar 2025 die Arbeit aufnehmen und unter anderem die wirksame und kohärente Anwendung des EU-Medienrechts fördern. Es wird die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) ablösen, die im Rahmen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste eingerichtet wurde.

EU-Förderung für freie Medien

Die EU fördert Medienfreiheit und -pluralismus auf vielfältige Weise, unter anderem durch

  • Presse- oder Medienräte zur Stärkung der Stellung der Presse- und Medienräte in einem konvergierenden Medienumfeld (Budget: 0,9 Mio. €)
  • Anwendung eines Überwachungssystems für Medieneigentum zum Aufbau einer Länderdatenbank mit Informationen über Eigentumsverhältnisse im Medienbereich (Budget: 0,5 Mio. €)
  • Finanzhilfen zur Förderung der Innovation in lokalen und regionalen Medien und zur Steigerung des Medienpluralismus (Budget: 2 Mio. €)
  • einen Krisenreaktionsmechanismus, der praktische Hilfe zum Schutz von bedrohten Journalist*innen leistet (Budget: 3,1 Mio. €)
  • Anwendung eines Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus zur Ermittlung möglicher Risiken für den Medienpluralismus (Budget: 1,1 Mio. €)
  • Unterstützung für die erneute Gewährung von Finanzhilfen für Medienbereiche, die für die Demokratie besondere Bedeutung haben (wie der lokale und investigative Journalismus oder Bürgermedien und Medien von öffentlichem Interesse) im Rahmen der europäischen Journalismus-Partnerschaften (Budget: 5 Mio. €)
  • Einrichtung eines Medienfreiheitszentrums zur Unterstützung bestehender und etablierter unabhängiger russischer und belarussischer Medien, die in der EU arbeiten (Budget: 2,9 Mio. €)
  • Ausrichtung eines Europäischen Festivals für Journalismus und Medieninformationskompetenz (Budget: 0,8 Mio. €)

Zentrale Maßnahmen

  1. Mai 2024

    Das Europäische Medienfreiheitsgesetz und neue Vorschriften gegen missbräuchliche Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) treten in Kraft

  2. Dezember 2023

    Politische Einigung über das Europäische Medienfreiheitsgesetz

  3. November 2023

    Politische Einigung über den Schutz vor missbräuchlichen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen)

  4. September 2022