Freie Medien sind eine tragende Säule jeder Demokratie und entscheidend für eine gesunde Marktwirtschaft. Weltweit ist die Europäische Union nach wie vor eine Hochburg der freien Medien und setzt Standards als demokratischer Kontinent. Dennoch gibt es zunehmend besorgniserregende Tendenzen. Aufbauend auf früheren Bemühungen hat die Kommission deshalb eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Medienfreiheit und des Medienpluralismus und darüber hinaus zur Verbesserung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU ergriffen. Höhepunkt ist das Europäische Medienfreiheitsgesetz, das am 7. Mai 2024 in Kraft trat. Die neuen Vorschriften gelten in vollem Umfang ab dem 8. August 2025. Neue Vorschriften zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien Mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz wurde ein neues Regelwerk zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU eingeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne unzulässigem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.Unter anderem wird das Europäische Medienfreiheitsgesetzdie redaktionelle Unabhängigkeit schützenjournalistische Quellen schützen – auch gegen den Einsatz von Spywareden unabhängigen Betrieb öffentlich-rechtlicher Medien sicherstellendie Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Medien verbessernMedien vor der ungerechtfertigten Löschung von Inhalten durch sehr große Online-Plattformen schützenein Recht auf persönliche Anpassung des Medienangebots auf Geräten und über Schnittstellen einführendie Transparenz bei der staatlichen Werbung für Mediendienstleister und Online-Plattformen gewährleistendafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Auswirkungen wichtiger Medienmarktkonzentrationen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Freiheit bewertendie Transparenz von Publikumsmessungen für Mediendienstleister und Werbetreibende stärkenEs wird ein neues unabhängiges Europäisches Gremium für Mediendienste eingerichtet, das aus den einzelstaatlichen Medienaufsichtsbehörden oder -stellen besteht und dessen Sekretariat von der Kommission gestellt wird. Das Gremium wird im Februar 2025 die Arbeit aufnehmen und unter anderem die wirksame und kohärente Anwendung des EU-Medienrechts fördern. Es wird die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) ablösen, die im Rahmen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste eingerichtet wurde. Welche Vorteile bietet das Europäische Medienfreiheitsgesetz Journalist*innen und anderen Medienschaffenden?Redaktionelle Entscheidungen werden besser vor ungebührlicher Einflussnahme geschützt, und bei den öffentlich-rechtlichen Medien können sich Journalistinnen und Journalisten darauf verlassen, dass ihr Arbeitgeber eine seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag angemessene, tragfähige und berechenbare Finanzierung für den künftigen Betrieb erhält.Die Verordnung sieht auch strenge Schutzvorkehrungen für die Vertraulichkeit journalistischer Quellen und Mitteilungen vor, unter anderem in Bezug auf den Einsatz von eingreifender Überwachungssoftware gegen Medien, Journalist*innen und Personen, die regelmäßige oder berufliche Beziehungen zu Medien oder Medienschaffenden unterhalten. EU-Förderung für freie Medien Die EU fördert Medienfreiheit und -pluralismus auf vielfältige Weise, unter anderem durchPresse- oder Medienräte zur Stärkung der Stellung der Presse- und Medienräte in einem konvergierenden Medienumfeld (Budget: 0,9 Mio. €)Anwendung eines Überwachungssystems für Medieneigentum zum Aufbau einer Länderdatenbank mit Informationen über Eigentumsverhältnisse im Medienbereich (Budget: 0,5 Mio. €)Finanzhilfen zur Förderung der Innovation in lokalen und regionalen Medien und zur Steigerung des Medienpluralismus (Budget: 2 Mio. €)einen Krisenreaktionsmechanismus, der praktische Hilfe zum Schutz von bedrohten Journalist*innen leistet (Budget: 3,1 Mio. €)Anwendung eines Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus zur Ermittlung möglicher Risiken für den Medienpluralismus (Budget: 1,1 Mio. €)Unterstützung für die erneute Gewährung von Finanzhilfen für Medienbereiche, die für die Demokratie besondere Bedeutung haben (wie der lokale und investigative Journalismus oder Bürgermedien und Medien von öffentlichem Interesse) im Rahmen der europäischen Journalismus-Partnerschaften (Budget: 5 Mio. €)Einrichtung eines Medienfreiheitszentrums zur Unterstützung bestehender und etablierter unabhängiger russischer und belarussischer Medien, die in der EU arbeiten (Budget: 2,9 Mio. €)Ausrichtung eines Europäischen Festivals für Journalismus und Medieninformationskompetenz (Budget: 0,8 Mio. €) Zentrale Maßnahmen Mai 2024Das Europäische Medienfreiheitsgesetz und neue Vorschriften gegen missbräuchliche Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) treten in KraftDezember 2023Politische Einigung über das Europäische MedienfreiheitsgesetzNovember 2023Politische Einigung über den Schutz vor missbräuchlichen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen)September 2022Vorschlag für ein Europäisches MedienfreiheitsgesetzApril 2022Empfehlung zum Schutz von Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch (SLAPP-Klagen)September 2021Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von JournalistenDezember 2020Gesetz über digitale Dienste (DSA) und Gesetz über digitale Märkte (DMA)Dezember 2020Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen SektorDezember 2020Europäischer Aktionsplan für DemokratieSeptember 2020Erster Jahresbericht über die RechtsstaatlichkeitJuni 2019Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt7 weitere Einträge anzeigenNovember 2018Überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste Links zum Thema Medienfreiheit und -pluralismus
Welche Vorteile bietet das Europäische Medienfreiheitsgesetz Journalist*innen und anderen Medienschaffenden?Redaktionelle Entscheidungen werden besser vor ungebührlicher Einflussnahme geschützt, und bei den öffentlich-rechtlichen Medien können sich Journalistinnen und Journalisten darauf verlassen, dass ihr Arbeitgeber eine seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag angemessene, tragfähige und berechenbare Finanzierung für den künftigen Betrieb erhält.Die Verordnung sieht auch strenge Schutzvorkehrungen für die Vertraulichkeit journalistischer Quellen und Mitteilungen vor, unter anderem in Bezug auf den Einsatz von eingreifender Überwachungssoftware gegen Medien, Journalist*innen und Personen, die regelmäßige oder berufliche Beziehungen zu Medien oder Medienschaffenden unterhalten.