Das Gesetz über digitale Märkte: für faire und offene digitale Märkte - Europäische Kommission
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Das Gesetz über digitale Märkte: für faire und offene digitale Märkte

Das Gesetz über digitale Dienste im Überblick

Das Gesetz über digitale Märkte legt eine Reihe klar definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als „Gatekeeper“ fest und stellt sicher, dass es auf diesen Plattformen fair zugeht und Raum für Bestreitbarkeit bleibt. Das Gesetz über digitale Märkte ist eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie.

Was ist ein Gatekeeper?

Gatekeeper sind große digitale Plattformen, die vordefinierte digitale Dienste („zentrale Plattformdienste“) anbieten, wie Suchmaschinen, App-Stores und Messenger. Diese Unternehmen:

  • haben eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt inne und sind in mehreren EU-Ländern aktiv.
  • verfügen über eine starke Vermittlungsposition, d. h. sie verbinden eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen.
  • haben eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung, d. h. ihre Position ist im Laufe der Zeit stabil geblieben.

Am 6. September 2023 benannte die Europäische Kommission erstmals sechs Gatekeeeper – Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft. Insgesamt sind 22 von Gatekeepern bereitgestellte zentrale Plattformdienste benannt worden.

Welche Vorteile bringt das Gesetz über digitale Märkte?

  • Gewerbliche Nutzer, die auf Gatekeeper angewiesen sind, um ihre Dienstleistungen im Binnenmarkt anzubieten, können sich auf ein faireres Geschäftsumfeld freuen.
  • Für Innovatoren und Technologie-Start-ups bieten sich neue Möglichkeiten, im Umfeld von Online-Plattformen zu konkurrieren und innovativ zu sein, ohne sich an unfaire Bedingungen halten zu müssen, die ihre Entwicklung bremsen.
  • Verbraucher*innen können mehr und bessere Dienstleistungen wählen und eher ihren Anbieter wechseln, haben direkten Zugang zu Dienstleistungen und fairen Preisen.
  • Den Gatekeepern bleiben alle Möglichkeiten, innovativ zu sein und neue Dienstleistungen anzubieten. Sie dürfen nur gegenüber den von ihnen abhängigen gewerblichen Nutzern und Kunden keine unlauteren Praktiken anwenden, um einen unbilligen Vorteil zu erlangen.

Klare Pflichten für Gatekeeper in der gesamten EU

Die Änderungen bedeuten Pflichten für Gatekeeper – Verbote und Gebote, an die sie sich im Geschäftsalltag zu halten haben.

Beispielsweise müssen Gatekeeper künftig:

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    Dritten ermöglichen, in bestimmten Situationen mit den eigenen Diensten des Gatekeepers zusammenzuarbeiten,

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    es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren,

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    den Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung betreiben, die notwendigen Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, um eine eigene, unabhängige Überprüfung ihrer Werbung auf der Gatekeeper-Plattform vornehmen zu können,

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    es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.

Das dürfen Gatekeeper-Plattformen künftig nicht mehr:

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    Dienstleistungen und Produkte, die der Gatekeeper selbst anbietet, gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten, die von Dritten auf der Plattform des Gatekeepers angeboten werden, in puncto Reihung bevorzugt behandeln,

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    Verbraucher*innen daran hindern, sich an Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu wenden,

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    Nutzer*innen daran hindern, vorab installierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen,

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    Endnutzer*innen außerhalb des zentralen Plattformdienstes des Gatekeepers zum Zwecke gezielter Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung nachverfolgen.

Was passiert, wenn sich nicht daran gehalten wird?

Geldbußen

von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens bzw. bis zu 20 % bei wiederholter Zuwiderhandlung

Zwangsgelder

von bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes

Abhilfemaßnahmen

Bei systematischen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte können den Gatekeepern nach einer Marktuntersuchung zusätzliche Abhilfemaßnahmen auferlegt werden. Solche Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Verstoß stehen. Erforderlichenfalls und als letztes Mittel können nicht-finanzielle Abhilfemaßnahmen auferlegt werden. Diese Maßnahmen können verhaltensorientierter oder struktureller Natur sein. Hierzu gehört auch die Veräußerung von Geschäftsbereichen.

Was bedeuten die neuen Vorschriften für Nutzer*innen, Unternehmen und Plattformen?

Rechtssicherheit für Plattformen

Die festgestellten Probleme wurden mitunter durch nationale Gesetzesinitiativen in den Mitgliedstaaten angegangen. Dadurch kam es zu einer zunehmenden regulatorischen Fragmentierung. Dies kann erhebliche Kosten für grenzüberschreitend tätige Plattformen nach sich ziehen.

Änderungen durch das neue Gesetz über digitale Märkte

  • Gatekeeper haben klar definierte Verpflichtungen, die sie einhalten müssen.
  • Für andere Plattformen – kleinere Akteure, KMU und innovative Start-ups – gelten diese Vorschriften nicht. Bei Geschäften mit Gatekeepern werden sie jedoch fairer behandelt.
  • Gatekeeper und ihre Geschäftskunden sparen Compliance-Kosten.

 

Wie will die Kommission gewährleisten, dass das Instrument mit der sich rasch entwickelnden Digitalwirtschaft Schritt hält?

Hierzu wird die Kommission Marktuntersuchungen durchführen. Somit kann sie

  • Unternehmen als Gatekeeper einstufen,
  • die Pflichten für Gatekeeper erforderlichenfalls dynamisch aktualisieren,
  • bei systematischen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte entsprechende Maßnahmen vorsehen.

Dokumente

  • 12. OKTOBER 2022
Regulation on Digital markets act