Page contents Page contents Hintergrund Die EU gründet auf den Grundrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sind die Werte, auf die sich die Union gründet, „die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ Diese Werte sind eng miteinander verknüpft und dienen als Richtschnur für das interne und externe Handeln der EU. Die Maßnahmen der EU in diesem Bereich stützen sich auf die EU-Verträge und die Charta der Grundrechte der EU, die gleichwertig mit den Verträgen ist. In der Charta sind die Grundrechte verankert, die den Menschen in der EU zustehen. Sie ist ein modernes und umfassendes Instrument zum Schutz und zur Förderung der Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund einer Gesellschaft im Wandel, des sozialen Fortschritts und wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen. Die Charta gilt in Verbindung mit nationalen und internationalen Systemen zum Schutz der Grundrechte, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention. Inhalt Die Charta enthält Rechte und Freiheiten in sechs Titeln: Würde des Menschen Freiheiten Gleichheit Solidarität Bürgerrechte Justizielle Rechte Die Charta ist für die EU mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 rechtsverbindlich geworden. Um der modernen Gesellschaft Rechnung zu tragen, umfasst die Charta auch Grundrechte der „dritten Generation“ wie Datenschutz Garantien im Bereich der Bioethik Transparente Verwaltung Kinderrechte Die Stärkung und der Schutz der Rechte des Kindes sind zwei zentrale Ziele der EU, die durch den Vertrag von Lissabon einen noch höheren Stellenwert erhielten. Durch die Verankerung der Rechte des Kindes wird in der Charta anerkannt, dass der Grundsatz des Kindeswohls bei der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung von EU-Maßnahmen, die sich direkt oder indirekt auf Kinder auswirken, berücksichtigt werden muss das Recht auf den Schutz und die Fürsorge, die für das Wohlergehen des Kindes notwendig sind, garantiert anerkannt, dass Kinder vor Missbrauch, Vernachlässigung, Verletzung ihrer Rechte und Gefährdung ihres Wohlergehens geschützt werden müssen Parallel zur Umsetzung der Charta fördert die Europäische Kommission die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie sowie den Schutz der Angehörigen von Minderheiten. Die Menschenrechtskonvention Die Charta steht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Rechte, die aus der Konvention in die Charta übernommen wurden, sind in Bedeutung und Geltungsbereich deckungsgleich. Die Charta stärkt den Schutz der Grundrechte, indem sie diese Rechte für die Bürgerinnen und Bürger sichtbarer und deutlicher macht. Im Jahr 2010 nahm die Europäische Kommission eine Strategie an, um die wirksame Umsetzung der in der Charta verankerten Rechte und Freiheiten sicherzustellen und zu überwachen. Links zum Thema EuroparatEuropäische Menschenrechtskonvention