Zum Hauptinhalt

Initiative zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU

Im Anschluss an die im April 2019 eingeleitete öffentliche Debatte und Reflexion hat die Kommission Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU ergriffen.

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union

Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union ist und bleibt für alle ein vorrangiges Ziel. Deshalb legte die Kommission in einer am 17. Juli 2019 veröffentlichten Mitteilung konkrete Maßnahmen dar, mit denen die Fähigkeit der Union zur Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit durch die Stärkung einer gemeinsamen Kultur der Rechtsstaatlichkeit, die Vorbeugung gegen Rechtsstaatlichkeitsprobleme sowie durch wirksame Reaktionen gestärkt wird. Insbesondere hat die Kommission einen „Zyklus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit“ geschaffen und die EU-Organe aufgefordert, einen koordinierten Ansatz zu verfolgen.

 

Beiträge von Beteiligten

Am 3. April 2019 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über „Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union“, in der die drei Säulen für künftige Maßnahmen – Förderung, Vorbeugung und Reaktion – dargelegt wurden, und rief alle Beteiligten dazu auf, einen Beitrag zu der Reflexion über die nächsten Schritte zu leisten.

Als Reaktion auf die Mitteilung erhielt die Kommission mehr als 60 Beiträge von einer Vielzahl unterschiedlicher Beitragender, darunter Mitgliedstaaten, Organe und Einrichtungen der EU, internationale Organisationen und politische Akteure, die Justiz und justizielle Netze, Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen und Unternehmensverbände.

In diesen Beiträgen wurde deutlich anerkannt, wie wichtig die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit für die Zukunft der Demokratie in Europa ist und dass Maßnahmen in allen Phasen – Förderung, Vorbeugung und Reaktion – verstärkt werden müssen. Ein Überblick über die in den Beiträgen enthaltenen Vorschläge ist dem zusammenfassenden Bericht zu entnehmen. Sofern mit den Beitragenden vereinbart, stehen individuelle Beiträge ebenfalls zur Verfügung.

Zur Zusammenfassung

Zur Liste der Beitragenden

Zu den Beiträgen

 

Eurobarometer-Umfrage

Im April 2019 führte die Kommission in allen Mitgliedstaaten eine Eurobarometer-Umfrage durch. Diese wurde zusammen mit der Mitteilung am 17. Juli 2019 veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen – mit nur geringfügigen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten – eine überwältigende Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit. Die Bedeutung der wichtigsten Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit wurde von über 80 % der Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Die Umfrage hat zudem ergeben, dass der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU große Bedeutung beigemessen wird und 89 % der Europäerinnen und Europäer der Meinung sind, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze in allen anderen EU-Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Aus der Umfrage geht außerdem hervor, dass über die Hälfte der Europäerinnen und Europäer das Gefühl hat, nicht ausreichend über die Grundwerte der EU informiert zu sein. Der vollständige Bericht kann hier eingesehen werden.

Documents

7. AUGUST 2019
Mitteilung über die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Ein Konzept für das weitere Vorgehen

3. APRIL 2019
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat „Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte“

17. JULI 2019
Summary - stakeholder contributions

17. JULI 2019
Stakeholder contributions - List of contributors

17. JULI 2019
Stakeholder contributions

17. JULI 2019
Eurobarometer survey