Hintergrund
In den letzten Jahren sah sich die Europäische Kommission in einigen EU-Ländern mit Krisensituationen konfrontiert, die systemische Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit erkennen lassen. Die Kommission reagierte mit der Annahme des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips, um derartigen Gefahren in EU-Ländern entgegenzuwirken.
Zielsetzung
Ziel des Rahmens für die Rechtsstaatlichkeit ist, aufkommenden Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit gegenzusteuern, bevor die Kommission die Mechanismen nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) anwenden muss. Dies geschieht durch den Dialog mit dem betreffenden EU-Land.
Verfahren
In dem besagten Rahmen ist ein Verfahren vorgesehen, das aus den folgenden drei Phasen besteht:
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Bewertung durch die Kommission
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Empfehlung der Kommission
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Überwachung der im Anschluss an die Empfehlung der Kommission von dem EU-Land ergriffenen Folgemaßnahmen
Wird innerhalb des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips keine Lösung gefunden, dann ist das Verfahren nach Artikel 7 EUV die letzte Handhabe, um Krisensituationen anzugehen und die Einhaltung der Werte der EU durch das EU-Land sicherzustellen. Artikel 7 EUV enthält besondere Mechanismen mit weitreichenden Sanktionen für den Fall, dass ein EU-Land die in Artikel 2 EUV genannten Grundwerte, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, missachtet.
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