Ein Jahr nach dem Abschluss eines Handelsabkommens zwischen der EU und den USA in Turnberry (Schottland) hat die Europäische Kommission ihre wichtigsten Ziele erreicht:
- Schutz des Handels und der Investitionen der EU vor einem eskalierenden, unvorhersehbaren transatlantischen Handelskonflikt
- Wahrung der wirtschaftlichen Kerninteressen der Union
- Stärkung der Einheit der EU
Auf die im Juli 2025 erzielte Einigung folgte im August 2025 eine Gemeinsame Erklärung, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der EU mit den USA bildet.
Nach der förmlichen Billigung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU trat das Abkommen am 1. Juli 2026 in Kraft.

Die transatlantischen Beziehungen: eine wichtige Lebensader des Welthandels
Die Partnerschaft zwischen der EU und den USA ist die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Dank der im Rahmen des Abkommens vereinbarten Bedingungen stellte die Kommission im Jahr 2025 sicher, dass die EU-Exporteure ihr Handelsvolumen stabil halten bzw. sogar leicht steigern und insgesamt ausgewogene Beziehungen zu ihrem transatlantischen Handelspartner aufrechterhalten konnten.
Was mit dem Abkommen erreicht wurde
Die EU hat ihre wichtigsten Verpflichtungen aus der Gemeinsamen Erklärung vollständig erfüllt, indem sie die Zölle auf Einfuhren von US-Industriegütern abgeschafft und den Marktzugang für bestimmte nicht sensible Agrarlebensmittelprodukte, darunter Hummer, verbessert hat.
Das sind gute Nachrichten für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Unternehmen in der EU, die von einem breiteren Angebot an Importwaren zu günstigeren Preisen profitieren werden, zumal die meisten anderen Handelspartner der EU bereits in den Genuss dieser niedrigeren Zölle kommen.
Die Zollsätze der USA wurden auf maximal 15 % begrenzt. Die EU hat zudem wirksame Schutzvorkehrungen für die Bedingungen des Abkommens eingeführt:
Das Abkommen im Detail
- US-Zollobergrenze von 15 % für die meisten EU-Exporte
Ein einheitlicher Pauschalsatz für die meisten Branchen, darunter Autos, Halbleiter, Arzneimittel und Holz. Die 15 % stellen eine klare Obergrenze dar, d. h. es findet keine Kumulierung statt. Bereiche, für die bereits Meistbegünstigungszölle von 15 % oder mehr gelten, unterliegen zudem keinen zusätzlichen Zöllen.
- Keine oder nur sehr niedrige Zölle für einige wichtige Produktgruppen
Diese Sonderregelung, die ausschließlich auf den Meistbegünstigungszollsatz Anwendung findet, gilt für natürliche Ressourcen, die nur sehr begrenzt verfügbar sind (z. B. Kork), sämtliche Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika und ihre Inhaltsstoffe sowie chemische Ausgangsstoffe. Beide Seiten kommen überein, sich mit Nachdruck für eine Ausweitung dieser Regelung auf weitere Produktkategorien einzusetzen – ein wichtiges Ziel für die EU.
- Schutz der Metallindustrie vor unlauterem Wettbewerb
Zusammenarbeit zum Schutz der Stahl- und Aluminiumindustrien vor unlauterem Wettbewerb und Wettbewerbsverzerrung. Damit soll gegen globale Überkapazitäten vorgegangen werden, die die Industrie sowohl in der EU als auch in den USA bedrohen.
- Liberalisierung des für beide Seiten vorteilhaften Handels aus den USA in die EU
Damit die Importeure sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU jedes Jahr rund 5 Mrd. EUR an Zollgebühren einsparen können, während die wichtigsten Interessen der EU in Industrie und Landwirtschaft weiterhin geschützt bleiben.
- Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse
Zusammenarbeit bei Fahrzeugnormen, Bürokratieabbau in unseren Handels- und Investitionsbeziehungen sowie gegenseitige Anerkennung der Produktkontrollen in weiteren Branchen.
- Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit
Stärkung der Krisenfestigkeit der Lieferketten, Bekämpfung nicht marktkonformer Praktiken und Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen und bei Ausfuhrkontrollen.
- Zugang zu kritischer Energie und zukunftsorientierter Versorgung
Die EU beabsichtigt, Flüssigerdgas, Erdöl und Kernenergieprodukte aus den USA zu beziehen, was dazu beitragen wird, russisches Gas und Öl auf dem EU-Markt zu ersetzen.
Eine Grundlage für weitere Fortschritte
Mit der Gemeinsamen Erklärung wurde sichergestellt, dass die Beziehungen zwischen der EU und den USA weiterhin unter vorhersehbaren Bedingungen funktionieren und die Unternehmen, Beschäftigten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher auf beiden Seiten, die tagtäglich darauf angewiesen sind, geschützt werden.
Die EU und die USA intensivieren nun ihre Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen:
Die Seite wurde zuletzt am 27 Juli 2026 aktualisiert.