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Europäische Kommission

Das Handelsabkommen EU-USA: Wiederherstellung von Stabilität und Planungssicherheit

Die transatlantischen Beziehungen: eine wichtige Lebensader des Welthandels

Die Partnerschaft zwischen der EU und den USA ist die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Dank der im Rahmen des Abkommens vereinbarten Bedingungen stellte die Kommission im Jahr 2025 sicher, dass die EU-Exporteure ihr Handelsvolumen stabil halten bzw. sogar leicht steigern und insgesamt ausgewogene Beziehungen zu ihrem transatlantischen Handelspartner aufrechterhalten konnten.

  • Warenausfuhren aus der EU in die USA
    Anstieg um3.50%von 536 Mrd. EUR auf 555 Mrd. EUR
  • Warenausfuhren aus den USA in die EU
    Anstieg um5.40%von 338 Mrd. EUR auf 356 Mrd. EUR
  • EU-Handelsüberschuss bei Waren
    198.00Mrd. EUR
  • US-Handelsüberschuss bei Dienstleistungen
    178.00Mrd. EUR

Was mit dem Abkommen erreicht wurde

Die EU hat ihre wichtigsten Verpflichtungen aus der Gemeinsamen Erklärung vollständig erfüllt, indem sie die Zölle auf Einfuhren von US-Industriegütern abgeschafft und den Marktzugang für bestimmte nicht sensible Agrarlebensmittelprodukte, darunter Hummer, verbessert hat.  

Das sind gute Nachrichten für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Unternehmen in der EU, die von einem breiteren Angebot an Importwaren zu günstigeren Preisen profitieren werden, zumal die meisten anderen Handelspartner der EU bereits in den Genuss dieser niedrigeren Zölle kommen. 

Die Zollsätze der USA wurden auf maximal 15 % begrenzt. Die EU hat zudem wirksame Schutzvorkehrungen für die Bedingungen des Abkommens eingeführt: 

  • einen Aussetzungsmechanismus,
    der es der Kommission ermöglicht, EU-Zollpräferenzen zurückzuziehen, falls die USA ihren Verpflichtungen nicht nachkommen,
  • eine konkrete Frist (Ende 2026),
    bis zu der die USA ihre Zölle auf Stahl- und Aluminiumderivate (derzeit bis zu 50 %) an die Obergrenze von 15 % anpassen müssen – andernfalls droht die Aussetzung der EU-Zugeständnisse,
  • eine Verfallsklausel,
    die die Vereinbarung bis 2029 befristet und sicherstellt, dass sie überprüft wird und nicht unbefristet gilt.

Das Abkommen im Detail

US-Zollobergrenze von 15 % für die meisten EU-Exporte

Ein einheitlicher Pauschalsatz für die meisten Branchen, darunter Autos, Halbleiter, Arzneimittel und Holz. Die 15 % stellen eine klare Obergrenze dar, d. h. es findet keine Kumulierung statt.  Bereiche, für die bereits Meistbegünstigungszölle von 15 % oder mehr gelten, unterliegen zudem keinen zusätzlichen Zöllen.

Keine oder nur sehr niedrige Zölle für einige wichtige Produktgruppen

Diese Sonderregelung, die ausschließlich auf den Meistbegünstigungszollsatz Anwendung findet, gilt für natürliche Ressourcen, die nur sehr begrenzt verfügbar sind (z. B. Kork), sämtliche Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika und ihre Inhaltsstoffe sowie chemische Ausgangsstoffe. Beide Seiten kommen überein, sich mit Nachdruck für eine Ausweitung dieser Regelung auf weitere Produktkategorien einzusetzen – ein wichtiges Ziel für die EU.

Schutz der Metallindustrie vor unlauterem Wettbewerb

Zusammenarbeit zum Schutz der Stahl- und Aluminiumindustrien vor unlauterem Wettbewerb und Wettbewerbsverzerrung. Damit soll gegen globale Überkapazitäten vorgegangen werden, die die Industrie sowohl in der EU als auch in den USA bedrohen.

Liberalisierung des für beide Seiten vorteilhaften Handels aus den USA in die EU

Damit die Importeure sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU jedes Jahr rund 5 Mrd. EUR an Zollgebühren einsparen können, während die wichtigsten Interessen der EU in Industrie und Landwirtschaft weiterhin geschützt bleiben.

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Zusammenarbeit bei Fahrzeugnormen, Bürokratieabbau in unseren Handels- und Investitionsbeziehungen sowie gegenseitige Anerkennung der Produktkontrollen in weiteren Branchen. 

Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit

Stärkung der Krisenfestigkeit der Lieferketten, Bekämpfung nicht marktkonformer Praktiken und Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen und bei Ausfuhrkontrollen. 

Zugang zu kritischer Energie und zukunftsorientierter Versorgung

Die EU beabsichtigt, Flüssigerdgas, Erdöl und Kernenergieprodukte aus den USA zu beziehen, was dazu beitragen wird, russisches Gas und Öl auf dem EU-Markt zu ersetzen.

Eine Grundlage für weitere Fortschritte

Mit der Gemeinsamen Erklärung wurde sichergestellt, dass die Beziehungen zwischen der EU und den USA weiterhin unter vorhersehbaren Bedingungen funktionieren und die Unternehmen, Beschäftigten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher auf beiden Seiten, die tagtäglich darauf angewiesen sind, geschützt werden. 

Die EU und die USA intensivieren nun ihre Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen: 

  • Konzentration auf die Suche nach neuen Bereichen für Zollsenkungen und eine umfassendere Zusammenarbeit
    Die EU hat den USA eine umfassende Liste von EU-Exportprodukten übermittelt, für die wir im Interesse beider Seiten eine Senkung der Zölle befürworten.
  • Intensivierung der strukturierten Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen
    im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und den USA über Mineralien und des Aktionsplans für kritische Mineralien. Diese bilden die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit mit anderen Partnern im Hinblick auf krisenfestere und diversifiziertere Lieferketten.
  • Einrichtung eines digitalen Dialogs
    zur Förderung einer guten Zusammenarbeit in einem Sektor, der für Wachstum, Beschäftigung, Innovation und den transatlantischen Handel von zentraler Bedeutung ist.
  • Unbefristete Verlängerung des Handelsfriedens zwischen Airbus und Boeing
    eine Maßnahme, die von der Industrie auf beiden Seiten nachdrücklich unterstützt wird
  • Verbesserung der Zusammenarbeit im Energiebereich
    zur Förderung von Handel und Investitionen in diesem wichtigen Wirtschaftsbereich als Beitrag zur Energiesicherheit der EU

Die Seite wurde zuletzt am 27 Juli 2026 aktualisiert.