Ukraine-Fazilitätfür Erholung, Wiederaufbau und Heranführung an die EU Was ist die Ukraine-Fazilität? Zur Unterstützung der Ukraine bei Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung hat die EU für 2024–2027 ein neues Finanzierungsinstrument eingerichtet. Über diese Ukraine-Fazilität wird sie dem Land in diesem Zeitraum regelmäßig und verlässlich Hilfe in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR zukommen lassen. Damit bekräftigt sie ihre Entschlossenheit, der Ukraine im anhaltenden Angriffskrieg Russlands und auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zur Seite zu stehen. Sowohl in diesem Krieg als auch danach wird Europa der Ukraine Tag für Tag zur Seite stehen. Europa hält Wort. Wir werden unserem tapferen Partner, der anstrebt, ein Mitglied unserer Union zu werden, weiter die dringend benötigten Finanzmittel bereitstellen und ihm so Planungssicherheit ermöglichen. Ziele der Fazilität Unterstützung bei Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung der UkraineUnterstützung der Ukraine bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs, damit die öffentliche Verwaltung kontinuierlich ihre Leistungen erbringen kannMobilisierung von Investitionen in die ukrainische Privatwirtschaft für eine schnelle Erholung und den WiederaufbauUnterstützung der Ukraine bei der Durchführung erforderlicher Reformen auf ihrem Weg zum EU-BeitrittUnterstützung der ukrainischen Gesellschaft bei der Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Kriegs Wie funktioniert die Fazilität? Die Fazilität ist in drei Säulen gegliedert: Säule 1: Direkte finanzielle Unterstützung für die Ukraine Die ukrainische Regierung hat einen Plan mit ihren Vorstellungen für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes sowie für die Reformen, die sie im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses durchführen will, ausgearbeitet.Wenn die EU die in diesem Plan genannten Bedingungen als erfüllt ansieht, wird sie die Ukraine im Zeitraum 2024 bis 2027 mit mehr als 38 Mrd. EUR in Form von Darlehen (bis zu 33 Mrd. EUR) und Finanzhilfen unterstützen.Säule 2: Ein spezifischer Investitionsrahmen für die UkraineMit der Fazilität wurde ein spezifischer Rahmen zur Aufstockung der Investitionen in die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine geschaffen. Zu diesem Zweck wird es den Investoren ermöglicht, EU-Haushaltsgarantien und eine Mischung aus Finanzhilfen und Darlehen öffentlicher und privater Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, wodurch Investitionen in der Ukraine attraktiver werden. Der Investitionsrahmen für die Ukraine ist mit Garantien und Finanzhilfen in Höhe von 9,5 Mrd. EUR ausgestattet und dürfte in den nächsten Jahren für bis zu 40 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen sorgen.Säule 3: Beitrittshilfe Mit der Fazilität wurden neue Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine bei der Angleichung an das EU-Recht und bei der Durchführung der für den EU-Beitritt erforderlichen Reformen eingeführt. Den Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen wird technische Hilfe bereitgestellt. Wie wird die Unterstützung finanziert? Zur Finanzierung der Darlehen für die Ukraine wird die Europäische Union bis Ende 2027 auf dem Finanzmarkt bis zu 33 Mrd. EUR aufnehmen, indem sie im Rahmen der einheitlichen Finanzierungsstrategie EU-Anleihen ausgibt. Finanzhilfen werden aus dem EU-Jahreshaushalt im Rahmen eines neuen Sonderinstruments, der „Ukrainereserve“, finanziert. Dieses Instrument wird jedes Jahr im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens eingesetzt, um den Fortschritten der Ukraine bei der Durchführung von Reformen und dem Einsatz von Investitionen Rechnung zu tragen. Was sind die Bedingungen für die Unterstützung? Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Ukraine ihr Wiederaufbau- und Reformprogramm umsetzt und Folgendes gewährleistet:die Aufrechterhaltung wirksamer demokratischer Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören Sobald die Kommission feststellt, dass die Bedingungen erfüllt sind, erfolgen die Zahlungen an die Ukraine quartalsweise. Die Europäische Kommission und die Ukraine müssen die finanziellen Interessen der EU schützen, indem sie Betrug, Korruption und Interessenkonflikte bekämpfen. Ein gesonderter Prüfungsausschuss wird die Kommission unterstützen, indem er die Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Ukraine bewertet, regelmäßige Prüfungen vor Ort durchführt und mit den ukrainischen Behörden zusammenarbeitet.Zudem kann der Europäische Rat jedes Jahr auf der Grundlage eines Berichts der Kommission eine Debatte über die Umsetzung der Fazilität führen. Erforderlichenfalls wird der Europäische Rat die Kommission zudem auffordern, im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts 2026 einen Vorschlag für eine Überprüfung der Fazilität vorzulegen. Ein regelmäßiger Dialog über die Ukraine-Fazilität mit dem Europäischen Parlament wird ebenfalls mindestens alle vier Monate stattfinden. Zeitleiste 13. November 2025Auszahlung von mehr als 1,8 Mrd. EUR an die Ukraine im Rahmen der fünften regulären Zahlung, wodurch sich die bereits im Rahmen der Fazilität ausgezahlte EU-Unterstützung auf über 24,8 Mrd. EUR beläuft. 13. November 2025Auf der Investitionskonferenz EU-Ukraine 2025 in Warschau kündigt die Kommission eine Stärkung des Investitionsrahmens für die Ukraine an. Damit belaufen sich die EU-Verpflichtungen auf insgesamt 6,9 Mrd. EUR, wodurch Investitionen in Höhe von mehr als 21 Mrd. EUR für die Ukraine mobilisiert werden dürften.22. August 2025Auszahlung von mehr als 3 Mrd. EUR an die Ukraine im Rahmen der vierten regulären Zahlung aus der Ukraine-Fazilität.10. Juli 2025Auf der Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine 2025 in Rom werden im Rahmen des Investitionsrahmens für die Ukraine weitere Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR angekündigt. Damit belaufen sich die EU-Verpflichtungen im Rahmen des Investitionsrahmens für die Ukraine auf insgesamt 5,7 Mrd. EUR.1. April 2025Auszahlung von fast 3,5 Mrd. EUR an die Ukraine im Rahmen der dritten regulären Zahlung aus der Ukraine-Fazilität.6. März 2025Die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) unterzeichnen eine Garantievereinbarung über 2 Mrd. EUR im Rahmen des Investitionsrahmens für die Ukraine. 18. Dezember 2024Auszahlung von fast 4,1 Mrd. EUR an die Ukraine im Rahmen der zweiten regulären Zahlung aus der Ukraine-Fazilität.13. August 2024Auszahlung von fast 4,2 Mrd. EUR an die Ukraine im Rahmen der ersten regulären Zahlung aus der Ukraine-Fazilität.28. Juni 2024Auszahlung von weiteren 1,9 Mrd. EUR an Vorfinanzierungen aus der Ukraine-Fazilität.11. Juni 2024Die EU unterzeichnet neue Garantievereinbarungen zur Unterstützung der Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine. Diese wurden auf der Wiederaufbau-Konferenz für die Ukraine 2024 in Berlin angekündigt, umfassen Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen in Höhe von 1,4 Mrd. EUR und sind die ersten, die innerhalb des Investitionsrahmens der Fazilität unterzeichnet wurden. 24. April 2024Auszahlung der zweiten Tranche der außerordentlichen Brückenfinanzierung im Rahmen der Ukraine-Fazilität in Höhe von 1,5 Mrd. EUR.18. April 2024Die EU richtet den Investitionsrahmen für die Ukraine ein, um Investitionen in die Erholung und den Wiederaufbau des Landes anzukurbeln.15. April 2024Die Kommission billigt den Ukraine-Plan, die umfassende Reform- und Investitionsstrategie der Ukraine für die nächsten vier Jahre. 20. März 2024Auszahlung der ersten Tranche der Brückenfinanzierung im Rahmen der Ukraine-Fazilität in Höhe von 4,5 Mrd. EUR.9 weitere Einträge anzeigen6. Februar 2024Das Europäische Parlament und der Rat erzielen eine politische Einigung über die Ukraine-Fazilität, die von der Kommission erstmals im Juni 2023 vorgeschlagen wurde. Links zum Thema Pressemitteilung: Politische Einigung über die Ukraine-FazilitätErholung und Wiederaufbau der UkraineDie Ukraine und die EU