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Europäische Kommission
Ukraine building with colours
Getty Images / Sergei Supinsky
Ukraine-Fazilität

für Erholung, Wiederaufbau und Heranführung an die EU

Was ist die Ukraine-Fazilität?

Zur Unterstützung der Ukraine bei Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung hat die EU für 2024–2027 ein neues Finanzierungsinstrument eingerichtet. Über diese Ukraine-Fazilität wird sie dem Land in diesem Zeitraum regelmäßig und verlässlich Hilfe in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR zukommen lassen.  

Damit bekräftigt sie ihre Entschlossenheit, der Ukraine im anhaltenden Angriffskrieg Russlands und auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zur Seite zu stehen. 

Sowohl in diesem Krieg als auch danach wird Europa der Ukraine Tag für Tag zur Seite stehen. Europa hält Wort. Wir werden unserem tapferen Partner, der anstrebt, ein Mitglied unserer Union zu werden, weiter die dringend benötigten Finanzmittel bereitstellen und ihm so Planungssicherheit ermöglichen.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Ziele der Fazilität

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    Unterstützung bei Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung der Ukraine

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    Unterstützung der Ukraine bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs, damit die öffentliche Verwaltung kontinuierlich ihre Leistungen erbringen kann

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    Mobilisierung von Investitionen in die ukrainische Privatwirtschaft für eine schnelle Erholung und den Wiederaufbau

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    Unterstützung der Ukraine bei der Durchführung erforderlicher Reformen auf ihrem Weg zum EU-Beitritt

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    Unterstützung der ukrainischen Gesellschaft bei der Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Kriegs

Wie funktioniert die Fazilität?

Die Fazilität ist in drei Säulen gegliedert: 

Wie wird die Unterstützung finanziert?

Zur Finanzierung der Darlehen für die Ukraine wird die Europäische Union bis Ende 2027 auf dem Finanzmarkt bis zu 33 Mrd. EUR aufnehmen, indem sie im Rahmen der einheitlichen Finanzierungsstrategie EU-Anleihen ausgibt.  

Finanzhilfen werden aus dem EU-Jahreshaushalt im Rahmen eines neuen Sonderinstruments, der „Ukrainereserve“, finanziert. Dieses Instrument wird jedes Jahr im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens eingesetzt, um den Fortschritten der Ukraine bei der Durchführung von Reformen und dem Einsatz von Investitionen Rechnung zu tragen.

Was sind die Bedingungen für die Unterstützung?

Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Ukraine ihr Wiederaufbau- und Reformprogramm umsetzt und Folgendes gewährleistet:

  • die Aufrechterhaltung wirksamer demokratischer Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems 
  • die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit 
  • die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören 

Sobald die Kommission feststellt, dass die Bedingungen erfüllt sind, erfolgen die Zahlungen an die Ukraine quartalsweise. 

Die Europäische Kommission und die Ukraine müssen die finanziellen Interessen der EU schützen, indem sie Betrug, Korruption und Interessenkonflikte bekämpfen. Ein gesonderter Prüfungsausschuss wird die Kommission unterstützen, indem er die Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Ukraine bewertet, regelmäßige Prüfungen vor Ort durchführt und mit den ukrainischen Behörden zusammenarbeitet.

Zudem kann der Europäische Rat jedes Jahr auf der Grundlage eines Berichts der Kommission eine Debatte über die Umsetzung der Fazilität führen. Erforderlichenfalls wird der Europäische Rat die Kommission zudem auffordern, im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts 2026 einen Vorschlag für eine Überprüfung der Fazilität vorzulegen. Ein regelmäßiger Dialog über die Ukraine-Fazilität mit dem Europäischen Parlament wird ebenfalls mindestens alle vier Monate stattfinden.

Zeitleiste

  1. 13. November 2025

    Auszahlung von mehr als 1,8 Mrd. EUR an die Ukraine im Rahmen der fünften regulären Zahlung, wodurch sich die bereits im Rahmen der Fazilität ausgezahlte EU-Unterstützung auf über 24,8 Mrd. EUR beläuft. 

  2. 13. November 2025

    Auf der Investitionskonferenz EU-Ukraine 2025 in Warschau kündigt die Kommission eine Stärkung des Investitionsrahmens für die Ukraine an. Damit belaufen sich die EU-Verpflichtungen auf insgesamt 6,9 Mrd. EUR, wodurch Investitionen in Höhe von mehr als 21 Mrd. EUR für die Ukraine mobilisiert werden dürften.

  3. 10. Juli 2025

    Auf der Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine 2025 in Rom werden im Rahmen des Investitionsrahmens für die Ukraine weitere Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR angekündigt. Damit belaufen sich die EU-Verpflichtungen im Rahmen des Investitionsrahmens für die Ukraine auf insgesamt 5,7 Mrd. EUR.

  4. 6. März 2025

    Die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) unterzeichnen eine Garantievereinbarung über 2 Mrd. EUR im Rahmen des Investitionsrahmens für die Ukraine. 

  5. 11. Juni 2024

    Die EU unterzeichnet neue Garantievereinbarungen zur Unterstützung der Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine. Diese wurden auf der Wiederaufbau-Konferenz für die Ukraine 2024 in Berlin angekündigt, umfassen Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen in Höhe von 1,4 Mrd. EUR und sind die ersten, die innerhalb des Investitionsrahmens der Fazilität unterzeichnet wurden. 

  6. 24. April 2024

    Auszahlung der zweiten Tranche der außerordentlichen Brückenfinanzierung im Rahmen der Ukraine-Fazilität in Höhe von 1,5 Mrd. EUR.

  7. 18. April 2024

    Die EU richtet den Investitionsrahmen für die Ukraine ein, um Investitionen in die Erholung und den Wiederaufbau des Landes anzukurbeln.

  8. 15. April 2024

    Die Kommission billigt den Ukraine-Plan, die umfassende Reform- und Investitionsstrategie der Ukraine für die nächsten vier Jahre. 

  9. 6. Februar 2024

    Das Europäische Parlament und der Rat erzielen eine politische Einigung über die Ukraine-Fazilität, die von der Kommission erstmals im Juni 2023 vorgeschlagen wurde.