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Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Schutz der Interessen der Europäischen Union, Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs und Fortsetzung der Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen enthält Präferenzregelungen in Bereichen wie Handel mit Waren und Dienstleistungen, digitaler Handel, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen, Luftfahrt und Straßenverkehr, Energie, Fischerei, Koordinierung der sozialen Sicherheit, Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, fachliche Zusammenarbeit und Teilnahme an Unionsprogrammen. Es wird durch Bestimmungen untermauert, die gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Achtung der Grundrechte gewährleisten.

Auch wenn keineswegs das Maß der wirtschaftlichen Verflechtung erreicht wird, das zu Zeiten der Mitgliedschaft des Vereinten Königreichs in der EU bestand, geht das Handels- und Kooperationsabkommen über traditionelle Freihandelsabkommen hinaus und bildet eine solide Grundlage für die Wahrung unserer langjährigen Freundschaft und Zusammenarbeit.

Das Handels- und Kooperationsabkommen wurde am 30. Dezember 2020 unterzeichnet. Es wurde seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und trat am 1. Mai 2021 endgültig in Kraft.

30. APRIL 2021
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (alle Sprachen)

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich umfasst

Die Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik, äußere Sicherheit und Verteidigung fällt nicht unter das Abkommen, da das Vereinigte Königreich diese Frage nicht verhandeln wollte. Seit Januar 2021 existiert demnach zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU kein Rahmen mehr, um gemeinsame Reaktionen auf außenpolitische Herausforderungen zu entwickeln und zu koordinieren, beispielsweise Sanktionen gegen Drittstaatsangehörige oder Volkswirtschaften zu verhängen.

Darüber hinaus erstreckt sich das Handels- und Kooperationsabkommen nicht auf Entscheidungen über die Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungen, die Angemessenheit der Datenschutzregelung des Vereinigten Königreichs oder die Bewertung der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften des Vereinigten Königreichs im Hinblick auf die Aufnahme des Landes als Drittland, das Lebensmittelerzeugnisse in die EU ausführen darf. Es handelt sich nämlich um einseitige Beschlüsse der EU, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sind.

Freihandelsabkommen

Eine neue Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft mit dem Vereinigten Königreich

Das Abkommen erstreckt sich nicht nur auf den Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch auf eine ganze Reihe anderer Bereiche, die im Interesse der EU liegen, wie Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

  • Es sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen.
  • Beide Parteien haben sich verpflichtet, durch Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus in Bereichen wie Umweltschutz, Bekämpfung des Klimawandels und Kohlenstoffpreisgestaltung, Sozial- und Arbeitnehmerrechte, Steuertransparenz und staatliche Beihilfen solide und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Dabei wird es eine wirksame innerstaatliche Durchsetzung und einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus gehen und es wird für beide Parteien die Möglichkeit bestehen, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
  • Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf einen neuen Rahmen für die gemeinsame Bewirtschaftung der Fischbestände in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs geeinigt. Das Vereinigte Königreich wird in der Lage sein, seine Fischereitätigkeiten weiterzuentwickeln, und gleichzeitig werden die Tätigkeiten und Lebensgrundlagen der europäischen Fischereigemeinden geschützt und die natürlichen Ressourcen erhalten.
  • In Bezug auf den Verkehr sieht das Abkommen eine dauerhafte und nachhaltige Vernetzung in den Bereichen Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr vor, wenn auch der Marktzugang hinter dem des Binnenmarkts zurückbleibt. Es enthält Bestimmungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass im Wettbewerb zwischen Betreibern aus der Union und dem Vereinigten Königreich gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten, sodass die Fahrgastrechte, Arbeitnehmerrechte und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden.
  • Im Energiebereich bietet das Abkommen ein neues Modell für den Handel und die Verbundfähigkeit mit Garantien für einen offenen und fairen Wettbewerb, einschließlich Sicherheitsstandards für Offshore-Anlagen, und für die Erzeugung erneuerbarer Energien.
  • In Bezug auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zielt das Abkommen darauf ab, eine Reihe von Rechten von EU-Bürgerinnen und Bürgern und britischen Staatsangehörigen zu gewährleisten. Dies betrifft Bürgerinnen und Bürger der EU, die im Vereinigten Königreich arbeiten bzw. dorthin reisen oder umziehen, sowie Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die in der EU arbeiten bzw. dorthin reisen oder umziehen und gilt ab dem 1. Januar 2021.
  • Ferner ermöglicht das Abkommen die weitere Teilnahme des Vereinigten Königreichs an einer Reihe von EU-Leitprogrammen für den Zeitraum 2021-2027 wie etwa Horizont Europa (vorbehaltlich eines finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zum EU-Haushalt).

Weitere Informationen:

Neue Partnerschaft für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger

Mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit wird ein neuer Rahmen für die Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen geschaffen. Es bestätigt die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizei- und Justizbehörden, insbesondere bei der Bekämpfung und Verfolgung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus.

Es werden neue operative Kapazitäten geschaffen, wobei berücksichtigt wird, dass das Vereinigte Königreich als Nicht-EU-Mitglied außerhalb des Schengen-Raums nicht über dieselben Einrichtungen verfügen wird wie bisher. Die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich kann ausgesetzt werden, falls das Vereinigte Königreich seine Verpflichtung zur fortgesetzten Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer innerstaatlichen Durchsetzung verletzt.

Horizontale Vereinbarung über Governance

Ein Rahmen, der sich bewähren wird

Um Unternehmen, Verbrauchern und Bürgern größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten, wird in einem speziellen Kapitel über die Governance dargelegt, wie das Handels- und Kooperationsabkommen gehandhabt und kontrolliert wird. Ferner wird ein Gemeinsamer Partnerschaftsrat eingesetzt, der dafür sorgt, dass das Abkommen ordnungsgemäß angewandt und ausgelegt wird und in dem alle sich ergebenden Fragen erörtert werden.

Verbindliche Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen werden gewährleisten, dass die Rechte von Unternehmen, Verbrauchern und Einzelpersonen geachtet werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen in der EU und im Vereinigten Königreich unter gleichen Wettbewerbsbedingungen miteinander konkurrieren und wird verhindern, dass jede Partei ihre Regulierungsautonomie nutzt, um unfaire Subventionen zu gewähren oder den Wettbewerb zu verzerren. Das Abkommen sieht die Möglichkeit vor, Ausgleichs-, Abhilfe-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Beide Parteien können im Falle von Verstößen gegen das Handels- und Kooperationsabkommen sektorübergreifende Gegenmaßnahmen ergreifen. Dies gilt für alle Bereiche der Wirtschaftspartnerschaft. Kommt eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nach, gelten für die Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und der justiziellen Zusammenarbeit besondere Aussetzungsklauseln.

Stellenausschreibung: Streitbeilegungstätigkeiten im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

22. JANUAR 2021
Slides on Governance and Enforcement in the EU-UK Trade and Cooperation Agreement

Interne Beratungsgruppe der EU im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens EU-VK (EWSA)

Beschwerden

Damit die europäischen Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in der EU in vollem Umfang vom Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich profitieren können, ist es unabdingbar, die Anwendung des Abkommens zu überwachen. Haben Sie eine Beschwerde über die Art und Weise, wie das Vereinigte Königreich das Abkommen umsetzt? Dann beantworten Sie bitte einige kurze Fragen, wir leiten Ihre Beschwerde an die zuständige Dienststelle der Kommission weiter.

Beschwerde einreichen

Sie wollen sich über die Art und Weise beschweren, in der ein Mitgliedstaat der Europäischen Union das Abkommen durchführt? Verwenden Sie dazu bitte das Beschwerdeformular für Verstöße gegen das Unionsrecht.

Pressematerial

29. DEZEMBER 2020
BEZIEHUNGEN EU-VEREINIGTES KÖNIGREICH: Große Veränderungen im Vergleich zu den Vorteilen der EU-Mitgliedschaft - CHECKLISTE
24. DEZEMBER 2020
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Eine neue Beziehung – mit großen Veränderungen