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Europäische Kommission

Kunststoff-Eigenmittel

Zum 1. Januar 2021 wurden Beiträge für nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff als neue Einnahmequelle des EU-Haushalts 2021-2027 eingeführt.

Die seit dem 1. Januar 2021 bestehenden Kunststoff-Eigenmittel sind ein nationaler Beitrag, der auf der Menge der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff basiert. Diese Eigenmittel stehen in engem Zusammenhang mit den politischen Prioritäten der EU, spornen die Mitgliedstaaten dazu an, Verpackungsabfälle zu verringern, und stimulieren den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft durch Umsetzung der EU-Strategie für Kunststoffe. Gleichzeitig behalten die Mitgliedstaaten entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip die Möglichkeit, die am besten geeigneten Strategien zur Verringerung der Verschmutzung durch Verpackungsabfälle aus Kunststoffen zu entwickeln.

Auf die Masse der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff wird ein einheitlicher Abrufsatz von 0,80 EUR pro Kilogramm angewandt, mit einem Mechanismus zur Vermeidung übermäßiger Beiträge aus weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten.

Wie funktioniert das konkret?

Die Beiträge werden auf der Grundlage von Daten berechnet, die von den Mitgliedstaaten gemäß den Berichtspflichten des Abfallrechts erhoben und zur Verfügung gestellt werden. Genauer gesagt liefern die Mitgliedstaaten bereits Daten über die Entstehung und das Recycling von Verpackungsabfällen aus Kunststoff gemäß der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG) und ihrem Durchführungsbeschluss (Beschluss (EU) 2019/665). Die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle dürfte im Februar 2025 durch die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle abgelöst werden. Die Daten sind auf der Eurostat-Website öffentlich zugänglich.

Da die genauen Daten Eurostat jeweils im Juli des Jahres N+2 (also des übernächsten Jahres) vorgelegt werden, berechnet die Kommission die Beiträge zunächst auf der Grundlage von Prognosen im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten. Das ist das übliche Verfahren, das auch auf andere Einnahmequellen des EU-Haushalts angewandt wird.

Sobald die endgültigen Daten verfügbar sind, passt die Kommission die Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend an.

Seit 2021 (mit dem Inkrafttreten des Eigenmittelbeschlusses) bezahlen die Mitgliedstaaten ihre Beiträge monatlich auf der Grundlage von Prognosen. Diese Beiträge werden zwei Jahre später angepasst, wenn die endgültigen Daten vorliegen.