Der Binnenmarkt zählt 5 Mio. Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber zeitweilig zur Dienstleistungserbringung in ein anderes EU-Land entsandt werden. Derzeit stehen die entsendenden Unternehmen vor der komplexen Aufgabe, in jedem EU-Land verschiedene Unterlagen ausfüllen zu müssen. Die Kommission hat nun vorgeschlagen, diesen Verwaltungsaufwand zu verringern, indem ein zentrales digitales Meldeportal eingerichtet wird, das Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins Ausland nutzen können. Durch das zentrale digitale Meldeportal wird der Verwaltungsaufwand bei der Entsendung von Arbeitskräften verringert: Auf dem Portal wird den Unternehmen ein in allen EU-Amtssprachen abrufbares Formular zu Verfügung stehen – sie müssen also nicht mehr auf 27 verschiedene nationale Formulare zurückgreifen. Durchschnittlich wird sich dadurch die für Meldungen benötigte Zeit um 73 % reduzieren; die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern verbessert: Das neue Portal wird Teil des Systems sein, das bereits genutzt wird, um die Einhaltung der Entsendevorschriften zu überwachen; der Schutz der Arbeitskräfte gefördert: Die Vereinfachung des Verfahrens wird die Zahl der Regelverstöße verringern und die Transparenz bei der Entsendung erhöhen. Das Portal wird Inspektionen durch die EU-Länder erleichtern und so zum Schutz der Rechte entsandter Arbeitnehmer*innen beitragen. Die Nutzung des Portals wird für die EU-Länder freiwillig sein. In den teilnehmenden EU-Ländern werden sich die Verwaltungskosten für die Entsendung deutlich verringern. Dies wird zu dem in der Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU“ dargelegten Ziel der EU beitragen, die Meldelast der Unternehmen um 25 % zu reduzieren. Weitere Informationen Entsendung von Arbeitskräften Ihre Rechte und Pflichten als entsandter Arbeitnehmer Pressemitteilung: Kommission unterbreitet Vorschlag für zentrales digitales Meldeportal zur Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Entsendung von Arbeitskräften Fragen und Antworten zum vorgeschlagenen zentralen digitalen Meldeportal Informationsblatt Binnenmarkt und Normung Einzelheiten Datum der Veröffentlichung14. November 2024AutorGeneraldirektion Kommunikation