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Europäische Kommission

Finanzielle Unterstützung der EU für die Ukraine

Ein vielschichtiges Hilfspaket 

Die EU hat der Ukraine ein solides Hilfspaket zur Verfügung gestellt, das den komplexen Herausforderungen des Landes gerecht wird. 

Diese Kombination aus Zuschüssen, Darlehen, Garantien, Budgethilfe und strukturellen Initiativen hat wesentlich dazu beigetragen, die wirtschaftliche Stabilität der Ukraine zu erhalten und ihren langfristigen Wiederaufbau zu unterstützen. 

Makrofinanzhilfe und Budgethilfe

Im Oktober 2024 verabschiedete die EU ein neues Finanzhilfepaket. Es besteht aus einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe sowie einem Kooperationsmechanismus für Darlehen. Finanziert werden soll der Kooperationsmechanismus durch außerordentliche Einnahmen aus eingefrorenem russischem Staatsvermögen. Von der außerordentlichen Makrofinanzhilfe wurden bisher 18,1 Mrd. EUR an die Ukraine ausgezahlt.

Um den Finanzierungsbedarf der Ukraine für 2026 und 2027 zu decken, wird die EU ein Darlehen in Höhe von 90 Mrd. EUR durch EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten bereitstellen.  

Die Ukraine-Fazilität

Maßnahmen zur Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft

Im Februar 2023 unterzeichneten die EU-Kommission und die Ukraine ein Abkommen über die Teilnahme des Landes am Binnenmarktprogramm. Ukrainische Unternehmen profitieren davon wie folgt:

  • erleichterter Marktzugang
  • günstige Rahmenbedingungen
  • nachhaltiges Wachstum
  • Internationalisierung

Im Oktober 2025 trat ein erweitertes Handelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine in Kraft. Das aktualisierte Abkommen wird die Handelsströme verbessern und gleichzeitig der Sensibilität bestimmter Agrarsektoren in der EU in vollem Umfang Rechnung tragen. Es wird auch zur schrittweisen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt der EU beitragen, indem es das Land bei der Angleichung an EU-Standards unterstützt. 

Darüber hinaus hat die EU Schutzmaßnahmen für bestimmte Importe aus der Ukraine, wie Eisen und Stahl, ausgesetzt, um die Wirtschaft der Ukraine zu unterstützen. Die Aussetzung gilt für drei Jahre.

Mit den im Mai 2022 eingerichteten Solidaritätskorridoren zwischen der EU und der Ukraine wird dafür gesorgt, dass die Ukraine weiterhin ihre Waren exportieren und für ihre Wirtschaft wichtige Güter importieren kann.

Die EU leistet zudem Unterstützung durch Garantien, die von Finanzinstitutionen wie der EIB und der EBWE gestellt werden. Somit kann die ukrainische Regierung Kredite vergeben – und die Unternehmen können ihre unverzichtbaren Dienstleistungen erbringen.

Stand: 22. Dezember 2025