
Auf den Beitritt von weiteren Ländern zur Europäischen Union müssen wir vorbereitet sein. Daher hat die Europäische Kommission die Maßnahmen geprüft, die erforderlich sind, um die EU und die Länder, die der EU beitreten wollen, auf künftige Erweiterungen vorzubereiten.
Mit den neuen Maßnahmen werden die Governance sowie die Politik und der Haushalt der Europäischen Union für eine Erweiterung vorbereitet. Gleichzeitig werden der Schutz der EU-Werte und die Rechtsstaatlichkeit gestärkt.
Strategische Anpassungen für eine erweiterte Union
Die EU kann innerhalb des bestehenden Vertrags und des Haushaltsrahmens weitere Länder aufnehmen. Dazu wären jedoch einige Verbesserungen in den Bereichen Verwaltungskapazität und Umsetzung erforderlich.
Mit Blick auf den Haushalt ist die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten mit der weiteren Finanzierung der bestehenden Prioritäten der Union vereinbar.
Stärkung der Governance für eine erweiterte Union
Wenn mehr Länder der EU beitreten, muss die Entscheidungsfindung schneller und wirksamer vorangehen. Die Kommission schlägt vor, die in den Verträgen vorgesehenen Möglichkeiten stärker zu nutzen, um die Handlungsfähigkeit der Union zu stärken – u. a. durch Folgendes:
- weg vom Grundsatz der Einstimmigkeit hin zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in Schlüsselbereichen, auch bei der Aufnahme von Verhandlungen über die einzelnen Cluster, um so den Erweiterungsprozess dynamischer zu gestalten.
- wirksamere Handhabung der Verfahren nach Artikel 7 EUV (d. h. der Möglichkeit, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Grundwerte der EU bestimmte Rechte eines Mitgliedstaats auszusetzen), einschließlich möglicher Fristen
Die jährlichen Berichte über die Erweiterung und die Rechtsstaatlichkeit stellen weiterhin die wichtigsten Überwachungsinstrumente dar.
Bewerberländer schrittweise in die EU integrieren
Die Maßnahmen stärken die allmähliche Integration der Bewerberländer in die EU, indem sie
- Möglichkeiten zur Vertiefung der Integration in strategischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Digitales und Verteidigung aufzeigen
- zur Aufnahme jährlicher Dialoge mit den Erweiterungspartnern führen, um deren Fortschritte zu messen, Chancen aufzuzeigen und Lücken bei der schrittweisen Integration zu schließen
Sektorspezifische und institutionelle Garantien
Die Maßnahmen sehen vor, dass künftige Beitrittsverträge strengere Garantien enthalten sollen, damit die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen auch nach dem Beitritt eingehalten werden.
- Mit einer speziellen institutionellen Garantie würde gegen schwerwiegende Verletzungen der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundwerte und des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit vorgegangen. Für die schwerwiegendsten Fälle könnten die Maßnahmen die Aussetzung der Stimmrechte im Rat vorsehen.
- Erforderlichenfalls könnten auch Übergangsregelungen eingesetzt werden, unter anderem für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und den freien Dienstleistungsverkehr, die Landwirtschaft, sensible Produkte, die Finanzierung und die Teilnahme an gemeinsamen EU-Systemen.
Nächste Schritte
Die Kommission ersucht den Europäischen Rat und das Europäische Parlament, die Beratungen und institutionellen Vorbereitungen voranzubringen.
Sie wird mit den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern zusammenarbeiten, um die Beitrittsverhandlungen mit den internen Vorbereitungen der Union in Einklang zu bringen und wird Fahrpläne für Montenegro, Albanien, die Republik Moldau und die Ukraine vorlegen.
Die EU-Erweiterung bleibt weiterhin eine zentrale Priorität der Kommission und ein wichtiger Treiber für langfristige Sicherheit, Frieden, Stabilität und Wohlstand in Europa.
Weitere Informationen
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Oktober 2026
- Autor
- Generaldirektion Kommunikation