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Europäische Kommission

75 Jahre Gründungsvertrag des EU-Vorläufers

  • Presseartikel
  • 17. April 2026
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 1 Min
The signing of the Treaty of Paris establishing the European Coal and Steel Community: Paul van Zeeland, Belgian Minister for Foreign Affairs; Joseph Bech, Luxembourgish Minister for Foreign Affairs and Foreign Trade and Wine growing; Joseph Meurice, Belgian Minister for Foreign Trade; Carlo Sforza, Italian Minister for Foreign Affairs; Robert Schuman, French Minister for Foreign Affairs; Konrad Adenauer, German Federal Chancellor; Dirk Stikker, Dutch Minister for Foreign Affairs; and Johannes van den Brink

 

Am 18. April feiern wir den 75. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags von Paris über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) – des ersten der Verträge, aus denen später die Europäische Union hervorgehen sollte. 

Der von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnete Vertrag ebnete den Weg für eine vertiefte europäische Wirtschaftsintegration und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit den Römischen Verträgen (1957) sowie letztlich der Europäischen Union mit dem Vertrag von Maastricht (1992). 

Der damalige französische Außenminister Robert Schuman stellte die Idee einer Kohle- und Stahlgemeinschaft in seiner heute berühmten „Schuman-Erklärung“ vom 9. Mai 1950 vor. Angesichts der verheerenden Folgen des Zweiten Weltkriegs erklärte er: „Die Solidarität der Produktion, die so geschaffen wird, wird bekunden, dass jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich ist.“  

Ein Jahr später wurde die EGKS ins Leben gerufen. Das vorrangige Ziel der Gemeinschaft bestand darin, den freien Verkehr von Kohle und Stahl zu organisieren, den Zugang zu den Produktionsquellen zu erleichtern und für Preistransparenz zu sorgen. 

Dass die Wahl gerade auf Kohle und Stahl fiel, war damals von hohem Symbolwert: Anfang der 1950er-Jahre waren die Wirtschaftszweige für Kohle und Stahl unverzichtbar. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen sollte die Bündelung der französischen und deutschen Ressourcen der Rivalität zwischen den beiden Ländern ein Ende setzen. Der gemeinsame Markt für Kohle und Stahl stellte einen Versuch dar, der schrittweise auf andere Wirtschaftsbereiche ausgeweitet werden und schließlich zu einer politischen Union Europas führen könnte. 

Dieser Vertrag legte zudem den Grundstein für viele der heutigen EU-Institutionen, indem er eine Exekutive namens „Hohe Behörde“ – die Vorläuferorganisation der heutigen Europäischen Kommission –, eine Parlamentarische Versammlung, einen Ministerrat, einen Gerichtshof und einen Beratenden Ausschuss einrichtete. 

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. April 2026
Autor
Generaldirektion Kommunikation