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Europäische Kommission

Digitale und Informationsgesellschaft

Themenbereich 5 der EU-Kinderrechtsstrategie EU-Maßnahmen für eine sichere digitale Umgebung, in der Kinder alle gebotenen Chancen nutzen können

EU strategy on the rights of the child - pillar 5

Kinderrechte im digitalen Umfeld

Kinder sind „Digital Natives“. Ermöglicht man ihnen den Zugang zu den notwendigen Ressourcen, surfen sie problemlos im Internet, nutzen die sozialen Medien und andere digitale Tools. Die Online-Welt bietet zahlreiche Möglichkeiten zur sozialen Interaktion, Kompetenzentwicklung, zum Lernen, Spielen und Organisieren des täglichen Lebens. Der Einsatz von Hilfsmitteln und -programmen hilft Kindern mit Behinderungen u. a., mit Ihresgleichen in Kontakt zu treten und am Unterricht teilzunehmen. Verschiedene Herausforderungen bleiben jedoch bestehen. Nicht alle Kinder haben den gleichen Zugang zum Internet, zu elektronischen Werkzeugen und Geräten. Zudem können in der digitalen Welt Gefahren lauern, wie Missbrauch, Cybermobbing, Hassreden, schädliche Inhalte und Falschinformationen. Verbringen Kinder übermäßig viel Zeit vor Bildschirmen, kann dies ihre Gesundheit beeinträchtigen.

EU-Maßnahmen für eine sichere digitale Umgebung, in der Kinder alle gebotenen Chancen nutzen können

Der EU-Rahmen zum Schutz der Kinderrechte im digitalen Umfeld:

Die Kommission verpflichtet sich im Rahmen der neuen EU-Kinderrechtsstrategie dazu,

  • 2022 eine aktualisierte Strategie für ein besseres Internet für Kinder zu beschließen;
  • einen kindergesteuerten Prozess zu schaffen und zu ermöglichen, der darauf abzielt, eine Reihe von Grundsätzen zu entwickeln, die von der Industrie gefördert und eingehalten werden;
  • die Entwicklung und Nutzung barrierefreier IKT und unterstützender Technologien für Kinder mit Behinderungen – beispielsweise Spracherkennung, verdeckte Untertitel und andere Technologien – auch auf Konferenzen und Veranstaltungen der Kommission zu fördern;
  • die vollständige Umsetzung des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit zu gewährleisten;
  • alle Arten des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet intensiver zu bekämpfen, indem beispielsweise die erforderlichen Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden, in denen die betreffenden Anbieter von Online-Diensten verpflichtet werden, bekannte Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet aufzudecken und zu melden.