
Die EU-Kommission hat die Fortschrittsberichte 2023 verabschiedet. Darin beurteilt sie, ob die Länder, die der EU beitreten möchten, einer Mitgliedschaft einen Schritt näher gekommen sind. Besonders erwähnenswert ist, dass sich die Kommission für Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau ausspricht. Auch mit Bosnien-Herzegowina sollten ihrer Ansicht nach Gespräche geführt werden, sobald das Land die wichtigsten Beitrittskriterien erfüllt. Für Georgien empfiehlt die Kommission den Kandidatenstatus.
Die Berichte schließen zum ersten Mal die Ukraine, Moldau und Georgien ein. Erneut bewertet wurden folgende Bewerberländer:
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Kosovo
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
- Türkei
In den Berichten wird geprüft, inwieweit die Länder die für einen EU-Beitritt erforderlichen Reformen umgesetzt haben. Außerdem enthalten sie Empfehlungen für Reformprioritäten.
Jedes europäische Land, das die demokratischen Werte der EU achtet und fördert, kann einen Beitrittsantrag stellen. Um EU-Mitglied werden zu können, müssen eine Reihe politischer und wirtschaftlicher Kriterien erfüllt sein. Wurden alle Politikbereiche verhandelt und ist eine Erweiterung der EU kapazitätsmäßig möglich, so werden in einem Vertrag die Beitrittsbedingungen (samt etwaiger Schutzklauseln und Übergangsregelungen) festgelegt. Dieser Beitrittsvertrag bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und muss von jedem EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden. Anschließend wird er von allen Parteien, den EU-Mitgliedstaaten und dem Bewerberland unterzeichnet.
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Factsheet zu den einzelnen Schritten des EU-Beitrittsprozesses
- Datum der Veröffentlichung
- 8. November 2023
- Autor
- Generaldirektion Kommunikation
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