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Förderfähigkeit: Wer kann Finanzmittel erhalten?

Hier finden Sie typische Profile von Begünstigten mit den entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten.

Förderprogramme

Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger und viele Menschen in anderen Teilen der Welt profitieren direkt oder indirekt vom EU-Haushalt. Er hilft Millionen von Studierenden, Tausenden von Forschenden und vielen Städten, Regionen und gemeinnützigen Organisationen.

Alle EU-Bürger/innen können EU-Finanzmittel beantragen. Die EU unterhält verschiedene Förderprogramme, aus denen Sie – je nach Art Ihres Unternehmens oder Projekts – eventuell Mittel beantragen können. Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auch im Rahmen von Programmen, die direkt von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, wie die Aufbau- und Resilienzfazilität oder der Fonds für einen gerechten Übergang. Prüfen Sie vor der Beantragung von Finanzmitteln immer in den Richtlinien für die Aufforderung, ob Sie förderfähig sind.

Für jedes Förderprogramm und jede einzelne Aufforderung gelten bestimmte Kriterien. Wenn Ihr Vorschlag zulässig und förderfähig ist, beginnt das Auswahlverfahren in der Regel mit unabhängigen Sachverständigen, die Ihren Vorschlag bewerten und anhand von Auswahl- und Vergabekriterien beurteilen.

Nachfolgend finden Sie eine Aufzählung der häufigsten Profile von Begünstigten, die EU-Finanzmittel beantragen.

Junge Menschen

Der EU-Haushalt enthält Programme, die junge Menschen dabei unterstützen, im Ausland Berufserfahrung zu sammeln oder zu studieren. Andere Programme haben den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit zum Ziel.

Potenzielle Begünstigte der einschlägigen EU-Programme sind

  • junge Menschen (13 bis 31 Jahre),
  • Jugendorganisationen und
  • andere Interessenträger, die mit jungen Menschen arbeiten.

In den einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Fördervorschlägen finden Sie die jeweils geltenden Kriterien.

Finanzierungsmöglichkeiten für junge Menschen

Forschende

Forschung und Innovation sind für die langfristige EU-Strategie von so großer Bedeutung, dass für Forschende in Europa besondere Programme und andere Fördermöglichkeiten geschaffen wurden.

Das wichtigste Förderprogramm für Forschung ist Horizont Europa, das Nachfolgeprogramm von Horizont 2020. Im Rahmen des Programms werden Projekte in zahlreichen Fachbereichen unterstützt, die von Organisationen oder Einzelpersonen durchgeführt werden.

Förderprogramme und offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Landwirtinnen und Landwirte

Wenn Sie Landwirt/in oder Landbewirtschafter/in sind, dürften Sie Förderungsanspruch in Form von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik haben.

Um für eine Finanzierung infrage zu kommen, müssen Sie verschiedene Anforderungen in den Bereichen öffentliche Gesundheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit, Umwelt- und Tierschutz erfüllen. Die Finanzierung erfolgt über die zuständigen nationalen Behörden in Ihrem Land.

Finanzierungsmöglichkeiten für Landwirtinnen und Landwirte

Unternehmen

EU-Finanzmittel können von Unternehmen jeder Art, Größe oder Branche beantragt werden, also von Jungunternehmern, Start-ups, Kleinstunternehmen und KMU ebenso wie von größeren Firmen.

Von EU-Mitteln profitieren jährlich über 200 000 Unternehmen. Sie können eine Finanzhilfe beantragen oder an einem Vergabeverfahren teilnehmen, wenn Sie ein Unternehmen oder eine ähnliche Organisation (Wirtschaftsverband, Einrichtung der Unternehmensförderung, Beratungsfirma usw.) leiten, das/die die Interessen der EU fördert oder zur Umsetzung eines EU-Programms oder einer EU-Maßnahme beiträgt.

Für Unternehmen, die an einem großen Industrieauftrag interessiert sind, könnten die Ausschreibungen im Rahmen von Programmen wie ITER, Copernicus oder Galileo interessant sein.

Darüber hinaus steht den Unternehmen ein breites Spektrum an Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung: Darlehen, Kleinstkredite, Bürgschaften und Risikokapital.

Die EU-Programme richten sich insbesondere an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die folgendermaßen definiert sind:

Kleinstunternehmen

  • weniger als 10 Mitarbeiter/innen
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 2 Mio. EUR

Kleine Unternehmen

  • weniger als 50 Mitarbeiter/innen
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. EUR

Mittlere Unternehmen

  • weniger als 250 Mitarbeiter/innen
  • Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanz von höchstens 43 Mio. EUR

Hinweis: Diese Zahlen gelten nur für einzelne Unternehmen. Ein kleines Unternehmen, das als Teil einer größeren Gruppe über erhebliche zusätzliche Ressourcen verfügt, wird möglicherweise nicht als KMU eingestuft.

Weitere Einzelheiten zu den Kriterien für die Förderfähigkeit von KMU finden Sie im

Benutzerleitfaden zur Definition von KMU

Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen

Öffentliche Einrichtungen: Städte und Regionen

Öffentlichen Einrichtungen der lokalen, regionalen und nationalen Ebene bieten sich eine Reihe von EU-Finanzierungsmöglichkeiten – von Investitionen zum Ausbau ihrer institutionellen Kapazität und Leistungsfähigkeit bis hin zu lokalen Infrastrukturprojekten.

Finanzierungsmöglichkeiten für öffentliche Einrichtungen

NRO

Nichtstaatliche und zivilgesellschaftliche gemeinnützige Organisationen können mit EU-Mitteln unterstützt werden, wenn sich ihre Tätigkeiten auf EU-Politikbereiche beziehen.

Finanzierungsmöglichkeiten für NRO

Sonstiges

Beitritt zur Europäischen Union

Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) dient der Investition in die Zukunft sowohl der EU-Kandidatenländer als auch der EU, indem es Reformen in Bereichen fördert, die mit der Erweiterungsstrategie verbunden sind, etwa Demokratie, Governance, Rechtsstaatlichkeit sowie Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

Landwirtinnen und Landwirte in Kandidatenländern werden durch das Instrument für Heranführungshilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD) unterstützt, das zu IPA II gehört.

Wirtschaftskrise

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) hilft Menschen, die infolge von Veränderungen des Welthandelsgefüges (Globalisierung) – etwa der Schließung eines Großunternehmens oder der Verlagerung einer Produktionsstätte in ein Land außerhalb der EU – oder aufgrund der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Der EGF dient der Kofinanzierung von Projekten, die Menschen bei der Arbeitssuche unterstützen, Berufsberatung, Bildung, Schulung und Umschulung bieten, Mentoring und Coaching ermöglichen oder Unternehmertum und Existenzgründungen fördern. Nicht kofinanziert werden Sozialschutzmaßnahmen wie Altersrenten oder Arbeitslosengeld.

Nur EU-Länder können EGF-Mittel beantragen. Einzelpersonen, Vertreterorganisationen oder auch Arbeitgeber, die Entlassungen vornehmen und diese mithilfe des EGF sozialverträglich abwickeln möchten, sollten sich an die für ihr Land zuständige EGF-Kontaktperson wenden.