Meldung eines Verstoßes gegen EU-Recht durch ein EU-Land Page contents Page contents Wenn die Rechte, die Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger genießen, verletzt wurden, müssen Sie Zugang zu schnellen und wirksamen Rechtsbehelfen in dem betreffenden EU-Land erhalten. Sie können daher die zuständigen nationalen Behörden mit der Angelegenheit befassen, um zu einer Lösung zu gelangen. Diese sind in erster Linie für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in konkreten Einzelfällen zuständig.Sie können einen Verstoß gegen EU-Recht durch eine nationale Behörde auch melden, indem Sie Beschwerde bei der Kommission einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Aufgabe der Kommission darin besteht, für die ordnungsgemäße Einhaltung des EU-Rechts durch die EU-Länder im Allgemeinen Sorge zu tragen, nicht in konkreten Einzelfällen. Wer macht was? Den Behörden in jedem EU-Land kommt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des EU-Rechts zu, indem sie dafür sorgen, dass diese rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gemeinsam vereinbarten Regeln Menschen und Unternehmen schützen und ihnen nützen. Die nationalen Behörden einschließlich der nationalen Gerichte bilden die erste Verteidigungslinie zum Schutz Ihrer im EU-Recht verankerten Rechte.Die Kommission stellt sicher, dass die EU-Länder ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nachkommen. Wenn die Mitgliedsländer EU-Rechtsvorschriften nicht ordnungsgemäß umsetzen, kann die Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen sie einleiten. Ziel ist es, die nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Vertragsverletzungsverfahren und die Bedeutung von BeschwerdenBeschwerden sind für die Kommission eine wertvolle Informationsquelle, um mögliche Verstöße gegen EU-Recht durch EU-Länder aufzudecken. Sie helfen dabei, die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts durchgängig sicherzustellen. Bei der Bearbeitung von Beschwerden kann die Kommission weitgehend frei entscheiden, ob und wann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet.Hauptziel des Vertragsverletzungsverfahrens ist es, sicherzustellen, dass die EU-Länder das EU-Recht im Allgemeinen korrekt anwenden. Es geht dabei nicht darum, in konkreten Einzelfällen Abhilfe zu schaffen.In einem konkreten Einzelfall wird niemals allein aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens direkt Abhilfe in Form eines Rechtsbehelfs oder einer Entschädigung geschaffen. Dazu müssen Sie sich an die zuständigen nationalen Behörden einschließlich der Gerichte wenden.In einer Beschwerde übermittelte Informationen können jedoch dazu beitragen, einer allgemeinen Situation abzuhelfen, in der EU-Recht nicht ordnungsgemäß angewendet wird, was vielen Menschen und Unternehmen in dem betreffenden Land zugutekommt.Was ist EU-Recht?EU-Recht ist das Regelwerk, das auf EU-Ebene beschlossen wird und in allen EU-Mitgliedsländern gilt. Es umfasst internationale Übereinkünfte, die EU-Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen.Nicht alle Aspekte unseres Lebens werden durch EU-Recht geregelt. Einige Bereiche fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen, zum Beispiel Stadtplanung und die meisten Aspekte des Straf- und des Zivilrechts.Sie fragen sich, ob das EU-Recht auf Ihre konkrete Situation Anwendung findet?Verstoß gegen EU-RechtEin Verstoß gegen EU-Recht kann unterschiedliche Formen annehmen. Er kann begründet sein ineiner nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriftdem Fehlen einer nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriftder Praxis einer nationalen Behörde eines EU-LandesWenn beispielsweise das EU-Recht vorsieht, dass Dieselfahrzeuge nicht mehr als 1 Gramm Kohlenmonoxid pro Kilometer ausstoßen dürfen, gilt diese Rechtsvorschrift als verletzt, wennes in einem EU-Land ein Gesetz gibt, das eine höhere Obergrenze festlegtes in einem EU-Land kein Gesetz zur Festlegung einer Obergrenze gibtes in einem EU-Land zwar ein Gesetz zur Festlegung dieser Grenze gibt, dieses aber von den nationalen Behörden in der Praxis nicht angewendet wird Was kann die Kommission nicht tun? Die Kommission ist nicht befugt,Beschwerden nachzugehen, diegegen Handlungen privater Einrichtungen oder Einzelpersonen gerichtet sind, an denen keine nationalen Behörden beteiligt sind die nicht unter das EU-Recht fallende Angelegenheiten betreffen (Querverweis auf den Abschnitt „Was ist EU-Recht?“)gegen Länder gerichtet sind, die nicht Mitglied der EU sindgegen andere internationale Organisationen (z. B. NATO, VN, Europarat) gerichtet sindin einem Einzelfall Abhilfe in Form eines Rechtsbehelfs oder einer Entschädigung zu schaffenanstelle einer nationalen Behörde eine Entscheidung zu treffen oder eine Entscheidung zu überprüfen, die diese in einem Einzelfall getroffen hat Bearbeitung von Beschwerden Die Durchsetzung des EU-Rechts ist eine der zentralen Aufgaben der Kommission. Dabei konzentriert sie ihre Anstrengungen darauf, Verstöße gegen das EU-Recht von vornherein zu verhindern und entschlossen und rasch zu handeln, wenn es zu einem schwerwiegenden Verstoß kommt.Nach demselben Grundsatz bearbeitet sie Beschwerden. Die Kommission geht nicht jeder Beschwerde nach, sondern konzentriert sich auf die Beschwerden mit den größten Auswirkungen auf die Interessen der Menschen und Unternehmen im Allgemeinen. Strategischer Ansatz für die DurchsetzungAm besten lässt sich das EU-Recht durchsetzen, indem dafür gesorgt wird, dass es gar nicht erst zu Verstößen kommt. Eine Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedsländern auf täglicher Basis ist entscheidend, um die frühzeitige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.Dennoch sind bisweilen Vertragsverletzungsverfahren, einschließlich der Möglichkeit, ein EU-Land vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, erforderlich, um gegen einen schweren Verstoß gegen EU-Recht vorzugehen.Die Kommission bedient sich der Vertragsverletzungsverfahren, um gegen systematische Verstöße gegen EU-Recht und gegen Verstöße mit erheblichen Auswirkungen auf das alltägliche Leben von Menschen und Unternehmen vorzugehen.Bei solchen Vertragsverletzungsverfahren geht es unter anderem umdie nicht fristgerechte oder nicht ordnungsgemäße Umsetzung einer Richtlinie in nationales Rechtdie Missachtung eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Uniondas Versäumnis, ein Rechtsbehelfsverfahren bei Verstößen gegen EU-Recht vorzusehenWeitere Informationen zu Entscheidungen der Kommission in VertragsverletzungsverfahrenDer strategische Ansatz, den die Kommission bei der Durchsetzung verfolgt, ist in ihrem Strategiepapier von 2016 mit dem Titel „EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ dargelegt und wird in der Mitteilung „Durchsetzung des EU-Rechts für ein Europa, das greifbare Ergebnisse liefert“ weiter ausgeführt. Diese Strategie betrifft den Umgang sowohl mit Beschwerden als auch mit Vertragsverletzungsverfahren.Beschwerden, denen nicht nachgegangen wird Die Kommission wird Beschwerden nicht nachgehen, wenn die zuständigen nationalen Behörden oder die Kommission selbst bereits in irgendeiner Weise mit der Angelegenheit befasst sind oder wenn der Beschwerdeführer die Beschwerde direkt bei den zuständigen nationalen Stellen einschließlich der Gerichte vorbringen kann.Dies gilt fürBeschwerden in konkreten Einzelfällen, in denen EU-Recht nicht ordnungsgemäß angewendet wird, bei denen es keine Hinweise auf einen weitverbreiteten systematischen Verstoß gibt. In solchen Fällen wird die Kommission Beschwerdeführer an die nationalen Stellen verweisen, sofern wirksamer Rechtsschutz vorhanden ist.Fälle, in denen ein nationales Gericht den Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vorabentscheidungsverfahren mit derselben Frage befasst hat.Beschwerden über die unzureichende Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht durch ein EU-Land, die von der Kommission bereits geprüft wird.Beschwerden zu Fragen, zu denen die Kommission bereits in einem Legislativvorschlag Stellung genommen hat.Die einzelnen Verfahrensschritte Die einzelnen Schritte der Bearbeitung von Beschwerden und die Regeln für den Umgang mit Beschwerdeführern sind im Anhang des Strategiepapiers „EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ dargelegt.Nachstehend finden Sie einen Überblick über das Verfahren, das die Kommission bei der Bearbeitung von Beschwerden anwendet:Eingang und Überprüfung: Nach Eingang Ihrer Eingabe wird die Kommission zunächst prüfen, ob sie die Kriterien einer Beschwerde erfüllt. Wenn die Kommission Ihre Eingabe nicht als Beschwerde ansehen kann, wird sie in einer Antwort die Gründe dafür darlegen (zum Beispiel: die Kommission ist nicht befugt, die Angelegenheit weiterzuverfolgen; bei Ihrer Beschwerde handelt es sich eher um ein Auskunftsersuchen usw.). Ist Ihre Eingabe jedoch beleidigend oder sinnlos und erfordert sie keine inhaltliche Antwort, behält sich die Kommission das Recht vor, gar nicht zu antworten.Registrierung und Empfangsbestätigung: Wenn Sie in Ihrer Beschwerde einen Verstoß einer nationalen Behörde eines EU-Landes gegen EU-Recht geltend machen, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit einer Registriernummer. In der Empfangsbestätigung wird erläutert, wie Beschwerden bewertet werden und wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Bewertung: Ihre Beschwerde wird in erster Linie auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Informationen geprüft. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass Sie alle Fakten unter Verwendung des Beschwerdeformulars kurz beschreiben. Die Qualität der von Ihnen vorgelegten Informationen wirkt sich direkt auf die Bewertung und mögliche Folgemaßnahmen zu Ihrer Beschwerde aus. Die Kommission wird keine weiteren Informationen anfordern, es sei denn, Ihre Beschwerde enthält hinreichende Hinweise auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen EU-Recht. Auf der Grundlage ihrer Durchsetzungsstrategie entscheidet die Kommission, ob die Beschwerde weiter geprüft werden muss oder ob sie abgeschlossen werden kann. Entscheidung: Nach Bewertung der Beschwerde kann die Kommission beschließen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das betreffende EU-Land einzuleiten oder die Beschwerde endgültig zu den Akten zu legen. Stellt die Kommission einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht fest, kann sie beschließen, einen informellen Dialog mit dem betreffenden Mitgliedstaat in Form des sogenannten EU-Pilotverfahrens aufzunehmen, anstatt unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Über die Entscheidung der Kommission werden Sie informiert.Die Kommission ist nach besten Kräften bemüht, innerhalb eines Jahres nach Registrierung Ihrer Beschwerde zu einer Entscheidung zu gelangen. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass der Beschwerde nicht weiter nachzugehen ist, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt. Ihnen wird mitgeteilt, aus welchen Gründen beabsichtigt ist, die Beschwerde zu den Akten zu legen, woraufhin Sie vier Wochen Zeit haben, um gegebenenfalls weitere Anmerkungen zu übermitteln. Wenn Sie keine Anmerkungen übermitteln oder diese keine neuen Elemente enthalten, die die Kommission veranlassen würden, ihren Standpunkt zu überdenken, wird die Einstellung des Beschwerdeverfahrens bestätigt. Gegen die Entscheidung der Kommission, ein Beschwerdeverfahren einzustellen, kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.Bitte beachten Sie, dass die Aufgabe der Kommission unabhängig von der getroffenen Entscheidung darin besteht, für die ordnungsgemäße Einhaltung des EU-Rechts durch die EU-Länder Sorge zu tragen, nicht in konkreten Einzelfällen Abhilfe zu schaffen. Um in Ihrem konkreten Fall einen Rechtsbehelf oder eine Entschädigung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich an die zuständigen nationalen Behörden wenden. Sie sind der Ansicht, dass die Kommission Ihre Beschwerde nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat?Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Kommission Ihre Beschwerde nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat, können Sie sich an die Europäische Ombudsstelle wenden. Dies gilt für Aspekte wie die nicht rechtzeitige Bearbeitung der Beschwerde oder das Versäumnis, Sie über die verschiedenen Bearbeitungsschritte auf dem Laufenden zu halten.In Bezug auf die Entscheidung selbst kann die Ombudsstelle jedoch nur tätig werden, um sich davon zu überzeugen, dass die Kommission ihren Standpunkt ordnungsgemäß erläutert hat. Eine Überprüfung der Entscheidung kann sie nur verlangen, wenn eine offensichtliche Fehleinschätzung nachweisbar ist.Wie hoch ist der Anteil der Beschwerden, denen die Kommission nachgeht?Die Kommission geht den meisten Beschwerden nicht nach. Dafür gibt es drei Hauptgründe:Die Kommission ist nicht befugt, in der vorgebrachten Angelegenheit tätig zu werden.Es liegt kein Verstoß gegen EU-Recht vor.Dem festgestellten Verstoß lässt sich besser auf nationaler Ebene begegnen.So hat die Kommission im Jahr 2022 weniger als 5 % der Beschwerden (durch Einleitung von Untersuchungen) weiterverfolgt.Bisweilen ist die Kommission jedoch in der Lage, bedeutsame Vertragsverletzungsverfahren basierend auf oder gestützt durch Informationen in Beschwerden erfolgreich abzuschließen, da die Einhaltung der Vorschriften durch die EU-Länder erreicht wurde.In ihrem jährlichen Bericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts veröffentlicht die Kommission Statistiken über die Bearbeitung von Beschwerden. Beschwerde einreichen Bitte gehen Sie unsere Checkliste durch, um sicherzustellen, dass die Europäische Kommission Ihre Beschwerde prüfen kann, und füllen Sie das Beschwerdeformular vollständig aus.Beschwerde einreichen Mehrfachbeschwerden Zuweilen geht bei der Kommission zu ein und demselben Sachverhalt eine Vielzahl an Beschwerden gegen ein und dasselbe EU-Land ein („Mehrfachbeschwerden“).In solchen Fällen kann die Kommission beschließen, mit den Beschwerdeführern als Gruppe zu kommunizieren, indem sie Informationen auf dieser Website veröffentlicht. So kann die Kommission rasch reagieren und die Betroffenen informieren. Sie hat dadurch auch die Möglichkeit, ein potenziell breiteres öffentliches Interesse an der von den Beschwerdeführern aufgeworfenen Frage zu prüfen.Weitere Informationen über Mitteilungen zu Mehrfachbeschwerden, die noch geprüft werden oder vor Kurzem abgeschlossen wurden. Nützliche Links Eine Beschwerde auf nationaler Ebene einreichenIhre Rechte gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – wann findet die Charta Anwendung; was ist zu tun, wenn Ihre Rechte verletzt werden; wo finden Sie Hilfe?Darüber hinaus haben Sie das Recht, beim Europäischen Parlament eine Petition zur Anwendung des EU-Rechts einzureichen. Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen bereits beim Parlament vorgebracht wurde. Wenn ja, können Sie eine bestehende Petition unterstützen. Ist die Petition zulässig, kann das Parlament die Kommission ersuchen, eine Untersuchung durchzuführen. Die Kommission wird den Antrag prüfen und dem Parlament antworten.
Den Behörden in jedem EU-Land kommt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des EU-Rechts zu, indem sie dafür sorgen, dass diese rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gemeinsam vereinbarten Regeln Menschen und Unternehmen schützen und ihnen nützen. Die nationalen Behörden einschließlich der nationalen Gerichte bilden die erste Verteidigungslinie zum Schutz Ihrer im EU-Recht verankerten Rechte.Die Kommission stellt sicher, dass die EU-Länder ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nachkommen. Wenn die Mitgliedsländer EU-Rechtsvorschriften nicht ordnungsgemäß umsetzen, kann die Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen sie einleiten. Ziel ist es, die nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.