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Europäische Kommission
Meldung eines Verstoßes gegen EU-Recht durch ein EU-Land

Wenn die Rechte, die Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger genießen, verletzt wurden, müssen Sie Zugang zu schnellen und wirksamen Rechtsbehelfen in dem betreffenden EU-Land erhalten.  Sie können daher die zuständigen nationalen Behörden mit der Angelegenheit befassen, um zu einer Lösung zu gelangen. Diese sind in erster Linie für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in konkreten Einzelfällen zuständig.

Sie können einen Verstoß gegen EU-Recht durch eine nationale Behörde auch melden, indem Sie Beschwerde bei der Kommission einreichen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Aufgabe der Kommission darin besteht, für die ordnungsgemäße Einhaltung des EU-Rechts durch die EU-Länder im Allgemeinen Sorge zu tragen, nicht in konkreten Einzelfällen.

Wer macht was?

Was kann die Kommission nicht tun?

Die Kommission ist nicht befugt,

  • Beschwerden nachzugehen, die
    • gegen Handlungen privater Einrichtungen oder Einzelpersonen gerichtet sind, an denen keine nationalen Behörden beteiligt sind
    • die nicht unter das EU-Recht fallende Angelegenheiten betreffen (Querverweis auf den Abschnitt „Was ist EU-Recht?“)
    • gegen Länder gerichtet sind, die nicht Mitglied der EU sind
    • gegen andere internationale Organisationen (z. B. NATO, VN, Europarat) gerichtet sind
  • in einem Einzelfall Abhilfe in Form eines Rechtsbehelfs oder einer Entschädigung zu schaffen
  • anstelle einer nationalen Behörde eine Entscheidung zu treffen oder eine Entscheidung zu überprüfen, die diese in einem Einzelfall getroffen hat

Bearbeitung von Beschwerden

Die Durchsetzung des EU-Rechts ist eine der zentralen Aufgaben der Kommission. Dabei konzentriert sie ihre Anstrengungen darauf, Verstöße gegen das EU-Recht von vornherein zu verhindern und entschlossen und rasch zu handeln, wenn es zu einem schwerwiegenden Verstoß kommt.

Nach demselben Grundsatz bearbeitet sie Beschwerden. Die Kommission geht nicht jeder Beschwerde nach, sondern konzentriert sich auf die Beschwerden mit den größten Auswirkungen auf die Interessen der Menschen und Unternehmen im Allgemeinen.

Beschwerde einreichen

Bitte gehen Sie unsere Checkliste durch, um sicherzustellen, dass die Europäische Kommission Ihre Beschwerde prüfen kann, und füllen Sie das Beschwerdeformular vollständig aus.

Beschwerde einreichen

Mehrfachbeschwerden

Zuweilen geht bei der Kommission zu ein und demselben Sachverhalt eine Vielzahl an Beschwerden gegen ein und dasselbe EU-Land ein („Mehrfachbeschwerden“).

In solchen Fällen kann die Kommission beschließen, mit den Beschwerdeführern als Gruppe zu kommunizieren, indem sie Informationen auf dieser Website veröffentlicht. So kann die Kommission rasch reagieren und die Betroffenen informieren. Sie hat dadurch auch die Möglichkeit, ein potenziell breiteres öffentliches Interesse an der von den Beschwerdeführern aufgeworfenen Frage zu prüfen.

Weitere Informationen über Mitteilungen zu Mehrfachbeschwerden, die noch geprüft werden oder vor Kurzem abgeschlossen wurden.

Nützliche Links

  1. Eine Beschwerde auf nationaler Ebene einreichen
  2. Ihre Rechte gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – wann findet die Charta Anwendung; was ist zu tun, wenn Ihre Rechte verletzt werden; wo finden Sie Hilfe?
  3. Darüber hinaus haben Sie das Recht, beim Europäischen Parlament eine Petition zur Anwendung des EU-Rechts einzureichen. Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen bereits beim Parlament vorgebracht wurde. Wenn ja, können Sie eine bestehende Petition unterstützen.

 Ist die Petition zulässig, kann das Parlament die Kommission ersuchen, eine Untersuchung durchzuführen. Die Kommission wird den Antrag prüfen und dem Parlament antworten.